PANAREX®

40 g/l Quizalofop-P-tefuryl (4,41 Gew.-%)

Wirkstoff:

40 g/l Quizalofop-P-tefuryl (4,41 Gew.-%)

Formulierung:

Emulsionskonzentrat (EC)

Bienen:

nicht bienengefährlich (B4)
ArtikelnummerPackungsgrößen
61500974 x 5 l Umkarton

Piktogramm:

GHS05 , GHS08 , GHS09

Signalwort:

Gefahr

Herbizid zur Bekämpfung ein- und mehrjähriger Ungräser einschließlich Ausfallgetreide in Winterraps, Zucker- und Futterrüben, Kartoffeln, Ackerbohnen, Futtererbsen und Zierpflanzen.

Nur für den beruflichen Anwender.
Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.

UFI CODE:

JHVE-D41P-DSKG-KGAD

Wirkungsweise


Quizalofop-P-tefuryl: Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.


Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode) Quizalofop-P-tefuryl: 1

Wirkungsspektrum

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
AckerbohneEinjährige einkeimblättrige Unkräuter, Gemeine Quecke (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
FuttererbseEinjährige einkeimblättrige Unkräuter, Gemeine Quecke (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
KartoffelEinjährige einkeimblättrige Unkräuter, Gemeine Quecke (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
WinterrapsEinjährige einkeimblättrige Unkräuter, Gemeine Quecke (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
ZierpflanzenEinjährige einkeimblättrige Unkräuter, Gemeine Quecke
Zuckerrübe, FutterrübeEinjährige einkeimblättrige Unkräuter, Gemeine Quecke (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)

Wirkungsspektrum
sehr gut bis gut bekämpfbar

Ausfallgetreide (alle Getreidearten), Ackerfuchsschwanz, Windhalm, Trespen, Flughafer und Hirsearten.

gut bekämpfbar

Quecke (Aufwand 2,25 l/ha)

nicht ausreichend bekämpfbar

Nach der Behandlung auflaufende Gräser und die Einjährige Rispe.

Anwendung

Hinweise zur sachgerechten Anwendung

Panarex enthält den Wirkstoff Quizalofop-P-tefuryl. Dieser Wirkstoff gehört zu den Aryloxyphenoxypropionsäuren,deren Wirkungsmechanismus in die Gruppe A der HRAC (Herbicide Resistance Action Committee) Klassifizierung eingestuft ist. Weitere Informationen siehe Internet www.plantprotection.org. Wenn diese Herbizide über mehrere Jahre auf demselben Feld eingesetzt werden, ist lokal eine schnelle Selektion von resistenten Biotypen möglich. Geeignete Resistenzvermeidungsstrategien wie z.B.:
- Wechsel von Herbiziden bzw. Spritzfolgen / Tankmischungen mit Herbiziden, die einen unterschiedlichen Wirkungsmechanismus besitzen
- Fruchtfolgegestaltung
- Bodenbearbeitung
- Saat- / Pflanztermin
sind zu berücksichtigen.
In Regionen mit nachgewiesener Resistenz von Ackerfuchsschwanz gegen Aryloxyphenoxypropionsäuren (FOPs) sollte Panarex nicht gegen dieses Ungras eingesetzt werden. Wir empfehlen unter diesen Bedingungen den Einsatz von Select 240 EC + Radiamix in Tankmischung.

Panarex wirkt nur gegen ein- und mehrjährige Ungräser einschließlich Ausfallgetreide. Aufgrund seiner guten Kulturverträglichkeit kann der günstigste Anwendungstermin sich ausschließlich nach der Entwicklung der Ungräser richten. Die zu bekämpfenden Ungräser können ab 2- 4-Blattstadium bekämpft werden. Gute Bekämpfungserfolge werden jedoch bis zum Ende der Bestockung erzielt, wenn die Benetzung der Ungräser gewährleistet ist. Der optimale Spritzzeitpunkt liegt dann vor, wenn sich die Masse der aufgelaufenen Ungräser im 3-Blattstadium befindet. Ungräser, besonders Ausfallgetreide, die erst im Stadium des Schossens behandelt werden, können nach anscheinender Abtötung wieder austreiben. Eine gute Wirkung gegen Quecke wird dann erzielt, wenn die Quecke genügend Blattmasse zur Aufnahme des Wirkstoffes gebildet hat, d. h. ca. 15 - 20 cm hoch ist. Unter günstigen Anwendungsbedingungen (warme und wüchsige Witterung bzw. >10 °C Lufttemperatur) kann mit Panarex die Gemeine Quecke nachhaltig bekämpft werden.

Verträglichkeit

Panarex® wird von den behandellten Kulturpflanzen gut bis sehr gut vertragen. Sorteneinschränkungen sind uns bisher nicht bekannt geworden.
Bei Kartoffeln und Ackerbohnen können unter extremen Anwendungsbedingungen vereinzelt weiße Aufhellungen an Blättern bzw. leichte Blattnekrosen auftreten, die sich in der Regel schnell wieder auswachsen.
Aufgrund der Vielzahl von Arten und Sorten im Zierpflanzenbau empfehlen wir grundsätzlich Vorversuche mit den im Betrieb angebauten Kulturen unter spezifischen Kulturbedingungen.

ACKERBAU

Pflanzenerzeugnisse:Winterraps
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Gemeine Quecke (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Herbst; nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 1,25 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 600 l/ha
Wartezeit: 60 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Zuckerrübe, Futterrübe
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Gemeine Quecke (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Frühjahr; nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 1,25 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 600 l/ha
Wartezeit: 60 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Kartoffel
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Gemeine Quecke (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Frühjahr; nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 1,25 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 600 l/ha
Wartezeit: 60 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Ackerbohne
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Gemeine Quecke (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Frühjahr; nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 1,25 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 600 l/ha
Wartezeit: 60 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Futtererbse
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Gemeine Quecke (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Frühjahr; nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 1,25 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 600 l/ha
Wartezeit: 60 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Winterraps
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Gemeine Quecke (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Frühjahr, nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 1,25 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 600 l/ha
Wartezeit: 60 Tage

ZIERPFLANZENBAU

Pflanzenerzeugnisse:Zierpflanzen
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Gemeine Quecke
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 9 oder mehr Seitensprosse sichtbar; 9 oder mehr Bestockungstriebe sichtbar
Anwendungszeitpunkt: nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: Pflanzengröße bis 50 cm: 1,25 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 600 l/ha
Wartezeit: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

Mischbarkeit/Technik

Mischbarkeit

Tankmischungen mit anderen Rapsherbiziden im Nachauflauf oder den üblichen Rapsfungiziden sind möglich. PANAREX® in Kartoffeln nicht mit metribuzinhaltigen Herbiziden mischen. Panarex® kann in Rüben mit Nachauflaufherbiziden gegen zweikeimblättrige Unkräuter gemischt werden, jedoch empfehlen wir, nicht mehr als ein Herbizid zuzumischen. Die Anwendungshinweise der Hersteller sind zu beachten.

Ansetzen der Spritzbrühe

PANAREX® kann bei Geräten mit automatischem Rührwerk sofort in das mit ca. 4/5 Wasser gefüllte Spritzgerät gegeben werden. Vor Spritzbeginn den Fassinhalt umwälzen. Bei dichten Unkrautbeständen ist darauf zu achten, dass alle Gräser gut benetzt werden. In diesen Fällen PANAREX® mit mindestens 400 l Wasser/ha ausbringen.

Reinigung

Nach der Anwendung von PANAREX® Spritzgeräte und Leitungen sorgfältig mit Wasser ausspülen und Spülflüssigkeit auf vorher behandelten Flächen ausbringen.

Nachbau

Nach Anwendung von PANAREX® sind keinerlei Nachbaubeschränkungen zu beachten. Bei eventuellem Umbruch kurz nach der Anwendung und Nachbau von Getreide bitte Beratung anfordern.

Resistenzmanagement

Geeignete Resistenzvermeidungsstrategien wie z.B.:
- Wechsel von Herbiziden bzw. Spritzfolgen/Tankmischungen mit Herbiziden, die einen unterschiedlichen Wirkungsmechanismen beseitzen
- Fruchtfolgegestaltung
- Bodenbearbeitung
- Saat/Pflanztermin sind zu berücksichtigen

Umweltverhalten

Nutzorganismen

(NB6641) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). (NN265) Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
(NN370) Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
(NN130) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft.

Wasserorganismen

(NW262) Das Mittel ist giftig für Algen. (NW265) Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. (NW264) Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

Gewässerschutz

(NW642) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Anwenderschutz


Hinweise für den sicheren Umgang

(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
(SB166) Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
(SF1891) Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
(SB005) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
(SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
(SB111) Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
(SF245-02) Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
(SS206) Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
(EB001-2) SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)

Anwendungsbestimmung

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen

(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.


In den Ackerbaukulturen gilt zusätzlich: (WH9161) In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.


Für die Anwendung gegen einjährige, einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Einjähriges Rispengras) gilt: (NT102) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom
7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.


Für die Anwendungen gegen Quecke gilt: (NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in
der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.


(NW642-1) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.


(NW642) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.


(NT102-1) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils
geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.


(NT103-1) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils
geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.


(WH952) Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.


Erste Hilfe

Erste-Hilfe Maßnahme


Allgemeine Hinweise: Sofort Arzt hinzuziehen. Kontaminierte Kleidung und Schuhe sofort ausziehen und vor Wiederverwendung gründlich reinigen.
Nach Einatmen: Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen.
Nach Hautkontakt: Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt: Kontaktlinsen entfernen. Auge unter Schutz des unverletzten Auges 10 - 15 Minuten unter fließendem Wasser bei weitgespreizten Lidern spülen. Augenärztliche Behandlung.

Produkt enthält weißes Mineralöl (Petroleum).
Nach Verschlucken: Sofort ärztlichen Rat einholen. Kein Erbrechen einleiten. Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Bewusstlosen Personendarf nichts eingeflößt werden.
Toxikologische Beratung bei Vergiftungsfällen: 0551 - 1 92 40 Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.

Lagerung/Entsorgung/Hinweise

Lagerung

Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern. Nicht zusammenlagern mit: Basen; Säuren; Oxidationsmitteln

Entsorgung

Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm:

GHS05 , GHS08 , GHS09

Signalwort:

Gefahr

Gefahrenhinweise:

H304 - Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H318 - Verursacht schwere Augenschäden.
H351 - Kann vermutlich Krebs erzeugen.
H361fd - Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
H411 - Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise:

P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P301+P310 - BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P302+P352 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P331 - KEIN Erbrechen herbeiführen.
P405 - Unter Verschluss aufbewahren.
P501 - Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.

Ergänzende Kennzeichnungselemente:

EUH 401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

Haftung

Haftung

Unsere Produkte werden mit äußerster Sorgfalt hergestellt und vor Verlassen des Werkes kontrolliert. Da die Anwendungsbedingungen nicht unserem Einfluss unterliegen, haften wir nur für gleich bleibende Qualität des Produktes. Das Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht.

Registrierte Marke

PANAREX®=reg. WZ der MacDermid Agricultural Solutions Holdings B.V.,
Pamira®= eingetragene Marke des IVA Frankfurt am Main
Zulassungsinhaber: Arysta LifeScience Registrations Great Britain Lim 198 Golden Hillock Road GB B11 Birmingham

Vertriebspartner: UPL Deutschland GmbH An der Hasenkaule 10 D 50354 Hürth Telefon +49 (0) 2232 701 25 0 Telefax +49 (0) 2232 701 25 -89