FAZOR®

600 g/kg Maleinsäurehydrazid (60 Gew.-%) als Kalium-Salz (804 g/kg) (80,4 Gew.-%)

Wirkstoff:

600 g/kg Maleinsäurehydrazid (60 Gew.-%) als Kalium-Salz (804 g/kg) (80,4 Gew.-%)

Formulierung:

Wasserlösliches Granulat (SG)

Bienen:

nicht bienengefährlich (B4)
ArtikelnummerPackungsgrößen
40729584 x 4 kg Umkarton

Piktogramm:

GHS09

Signalwort:

entfällt

FAZOR® ist ein wasserlösliches Granulat und enthält den Wirkstoff Maleinsäurehydrazid zur systemischen Keimhemmung von Kartoffeln und Speisezwiebeln (ausgenommen Pflanzgut) Zur Vorernteanwendung. FAZOR® reduziert beim Einsatz in Kartoffeln auch den Austrieb von Durchwuchskartoffeln in Nachbaukulturen.

Nur für den beruflichen Anwender.
Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.

Wirkungsweise

Maleinsäurehydrazid wird von den Blättern aufgenommen und aktiv in die Zwiebeln bzw. Knollen der Pflanzen transportiert, wo es die Zellteilung und damit das Auskeimen hemmt.


Wirkungsspektrum

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
Kartoffel (ausgenommen Pflanzkartoffeln)Keimhemmung , Keimhemmung (Verhinderung des Austriebs von Durchwuchskartoffeln in Nachbaukulturen)
SpeisezwiebelKeimhemmung

Anwendung

Hinweise zur sachgerechten Anwendung

Tipps für den Einsatz in Kartoffeln:
Die Anwendung von FAZOR® erfolgt zum Ende der Wachstumsperiode der Kartoffeln. Der optimale Einsatzzeitpunkt ist erreicht, wenn 80% der kleinsten Knollen größer als 25 mm sind (bei großfallenden Sorten größer als 35mm); d.h. mindestens 3 bis 5 Wochen vor der beabsichtigten Ernte bzw. vor der Krautabtötung. Für den optimalen Einsatzzeitpunkt von FAZOR® sind folgende Wachstumszeitpunkte zu beachten:
- Blüte - Die Kartoffelblüte sollte abgeschlossen sein; die meisten Blüten sollten abgefallen sein.
- Kraut - Die Kartoffelkrautgesundheit und die Knollengröße sind die wichtigsten Faktoren beim optimalen Einsatz von FAZOR®.
Einige der unteren Kartoffelblätter dürfen sich schon gelb färben aber der Großteil des Kartoffelkrautes muss noch vollständig grün sein und sich noch im Wachstum befinden, um eine ausreichende Assimilationsfläche zu gewährleisten, die Voraussetzung für die Verlagerung des Wirkstoffs in die Knollen ist. Zum Einsatzzeitpunkt sollte das Kartoffelkraut gesund sein; d.h. es sollte u.a. frei von Stress (insbesondere Trockenstress), Krankheiten (Krautfäule und Alternaria) oder Schädlingen sein.
- Knollen - Es sollten vor dem Einsatz von FAZOR® Knollenproben gesammelt werden. Nach der Behandlung stellen die Knollen das Wachstum (Zellteilung) ein. Die Zellstreckung (Größenwachstum der bereits gebildeten Zellen) wird nicht beeinträchtigt. Wird die FAZOR®-Behandlung zu früh durchgeführt, kann der Knollenertrag geringer ausfallen!

ACHTUNG: Die Anwendung in Kartoffeln ca. 5 Wochen vor der Krautabtötung hat gezeigt, dass hierdurch eine bessere Keimhemmung erreicht wird als wenn die Anwendung 3 Wochen vor der Krautabtötung erfolgt.
Vorsicht bei Nachbarkulturen! Genügend Abstand einhalten! Abtrift vermeiden. Es ist darauf zu achten, dass keine Spritznebel auf benachbarte Kulturen gelangen.

Tipps für den Einsatz in Speisezwiebeln:
Die Anwendung von FAZOR® erfolgt zum Ende der Wachstumsperiode der Zwiebeln (bei 10 % der Pflanzen sind die Schlotten geknickt). Der optimale Einsatzzeitpunkt ist erreicht, wenn 20 - 30 % der Schlotten umgeknickt sind. Spätestens 3 Wochen vor der beabsichtigten Ernte sollte die Behandlung erfolgt sein. Eine Behandlung mit FAZOR® bis zu 7 Tagen vor der Ernte ist möglich.

ACHTUNG: Es sollte nicht mehr behandelt werden, wenn mehr als 50 % der Schlotten geknickt sind.

ACKERBAU

Pflanzenerzeugnisse:Kartoffel (ausgenommen Pflanzkartoffeln)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Keimhemmung
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Knollengröße mindestens 25 mm
Bis Beginn der Laubblattvergilbung bzw. Laubblattaufhellung
Anwendungszeitpunkt: 3- 5 Wochen vor der Ernte
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 5,0 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 350 bis 500 l/ha
Wartezeit: 21 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Kartoffel (ausgenommen Pflanzkartoffeln)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Keimhemmung (Verhinderung des Austriebs von Durchwuchskartoffeln in Nachbaukulturen)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Knollengröße mindestens 25 mm
Bis Beginn der Laubblattvergilbung bzw. Laubblattaufhellung
Anwendungszeitpunkt: 3 bis 5 Wochen vor der Ernte
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 5,0 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 350 bis 500 l/ha
Wartezeit: 21 Tage

GEMÜSEBAU

Pflanzenerzeugnisse:Speisezwiebel
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Keimhemmung
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von Beginn Schlottenknick: bei 10 % der Pflanzen Schlotten geknickt bzw. bei Porree 70 % der zu erwartenden Schaftlänge und des -durchmessers erreicht bis Bei 50 % der Pflanzen Schlotten geknickt
Anwendungszeitpunkt: 7 bis 14 Tage vor der Ernte
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 4,0 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 500 bis 600 l/ha
Wartezeit: 7 Tage

Mischbarkeit/Technik

Mischbarkeit

FAZOR® immer separat applizieren - nicht mit Zusatzstoffen, Sikkationsmitteln oder Fungiziden zur Abschlussspritzung gegen Braunfäule mischen. Fazor nicht mit stark alkalischen oder kupferhaltigen Mischpartnern ausbringen. Bei Bedarf Schaumstopp zugeben.

Ansetzen der Spritzbrühe

Zuerst den Spritztank zu ¾ mit Wasser füllen, Rührwerk einschalten und unter Umrühren Fazor zugeben. Anschließend mit der restlichen Menge Wasser auffüllen. Rührwerk weitere 5 Minuten oder mindestens so lange eingeschaltet lassen, bis sich das Produkt vollständig gelöst hat. Rührwerk beim Ausbringen eingeschaltet lassen und die angesetzte Spritzbrühe umgehend verbrauchen.
Brühereste vermeiden. Nie mehr Brühe ansetzen, als unbedingt gebraucht wird.

Reinigung

Nach der Anwendung des Produktes müssen benutzte Geräte mit geeigneten Reinigungsmitteln z.B. Agroclean® gereinigt werden. Restbrühe und Spülwasser weder in der Nähe von Kulturpflanzen noch in Gewässer oder in die Kanalisation entleeren, sondern auf die zuvor behandelte Fläche ausbringen.

Umweltverhalten

Nutzorganismen

(NB6641) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). (NN1001) Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
(NN1002) Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

Wasserorganismen

(NW263) Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.

Gewässerschutz

Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)

Anwenderschutz


Hinweise für den sicheren Umgang

Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
(SB005) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
(SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
(SB111) Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
(SB166) Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
(SF245-02) Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
(SS206) Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.

Anwendungsbestimmung

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen

(NW470) Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.


(NW642-1) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.


Erste Hilfe

Erste-Hilfe Maßnahme


Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Kontaminierte Kleidung und Schuhe sofort ausziehen und vor Wiederverwendung gründlich reinigen.
Nach Einatmen: Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen.
Nach Hautkontakt: Sofort abwaschen mit Wasser und Seife.
Nach Augenkontakt: Kontaktlinsen entfernen. Auge unter Schutz des unverletzten Auges 10 - 15 Minuten unter fließendem Wasser bei weitgespreizten Lidern spülen. Augenärztliche Behandlung.
Nach Verschlucken: Kein Erbrechen einleiten. Mund gründlich mit Wasser spülen. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.

Lagerung/Entsorgung/Hinweise

Lagerung

Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Vor direkter Sonneneinstrahlung schützen. Nicht zusammenlagern mit: Säuren; Basen; Oxidationsmitteln.

Entsorgung

Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm:

GHS09

Signalwort:

entfällt

Gefahrenhinweise:

H411 - Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise:

P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501 - Inhalt/Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen.

Ergänzende Kennzeichnungselemente:

EUH 401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

Haftung

Haftung

Unsere Produkte werden mit äußerster Sorgfalt hergestellt und vor Verlassen des Werkes kontrolliert. Da die Anwendungsbedingungen nicht unserem Einfluss unterliegen, haften wir nur für gleich bleibende Qualität des Produktes. Das Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht.

Registrierte Marke

Pamira®= eingetragene Marke des IVA Frankfurt am Main
FAZOR®=reg. WZ der MacDermid Agricultural Solutions Holdings B.V.
Zulassungsinhaber: Arysta LifeScience Great Britain Ltd 3-5 Melville GB EH3 7PE Edinburgh Telefon +44 (0) 1924 888151

Vertriebspartner: UPL Deutschland GmbH An der Hasenkaule 10 D 50354 Hürth Telefon +49 (0) 2232 701 25 0 Telefax +49 (0) 2232 701 25 -89