Wirkstoff:
800 g/kg Captan (80,0 Gew.-%)Formulierung:
Wasserdispergierbares Granulat (WG)Bienen:
nicht bienengefährlich (B4)Artikelnummer | Packungsgrößen |
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6150084 | 2 x 10 kg Umkarton |
Piktogramm:
GHS05 , GHS09 , GHS07 , GHS08Signalwort:
GefahrHochkonzentriertes, organisches Kontaktfungizid zum vorbeugenden Einsatz in Kernobst gegen Apfel- und Birnenschorf, gegen Obstbaumkrebs, gegen Bitterfäule an Süß- und Sauerkirschen und gegen pilzliche Erkrankungen an Beerenobst. Im Rahmen der Schorfbekämpfung werden auch Erreger von Kelch- und Fruchtfäulen wie Nectria (Obstbaumkrebs), Gloeosporium, Monilia und Botrytis mit erfasst. Malvin® WG ist besonders kulturverträglich und fördert gesunden Blattstand, die Ausbildung eines dichtzelligen Fruchtschalengewebes sowie die Verkorkung und Heilung von Risswunden auf der Fruchtoberhaut. Malvin® WG ist uneingeschränkt im integrierten Obstbau einsetzbar.
Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.
UFI CODE:
C5JX-2NY2-YH2C-9YWGWirkungsweise
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe) Captan: M4
Wirkungsspektrum
VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN
Pflanzen/Objekte | Schadorganismen/Zweckbestimmung |
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Apfel, Birne | Schorf (Venturia spp.) |
GENEHMIGUNGEN NACH § 18 A PFLSCHG(1998) BZW. ERWEITERTE ZULASSUNGEN GEM.ART.51 DER VERORDNUNG (EG) NR. 1107/2009:
Pflanzen/Objekte | Schadorganismen/Zweckbestimmung |
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Apfel | Obstbaumkrebs (Nectria galligena) |
Brombeere | Rankenkrankheit (Rhabdospora ruborum) |
Erdbeere | Colletotrichum, Botrytis cinerea |
Heidelbeere | Triebsterben (Godronia cassandrae) |
Himbeere | Rutensterben (Didymella applanata) |
Sauerkirsche | Bitterfäule (Glomerella cingulata) |
Süßkirsche | Bitterfäule (Glomerella cingulata) |
Anwendung
Hinweise zur sachgerechten Anwendung
Tipps für den Einsatz in Apfel und Birne:Erreger von Kelch- und Fruchtfäulen wie Nectria, Gloeosporium, Monilia und Botrytis werden im Rahmen der Schorfbehandlung miterfasst. Nach der Blüte bis zum Stadium Walnussgröße kann der Einsatz von MALVIN WG bei einigen Sorten zu leichter Berostung führen. Bei Sonneneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an den Kulturpflanzen auftreten (WP732).
Achtung:
Die Plantagenbegrünung MALVIN WG-behandelter Anlagen nicht an Tiere verfüttern.
OBSTBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Apfel, Birne |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Schorf (Venturia spp.) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 13 In der Kultur bzw. je Jahr: 13 |
Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
Aufwandmenge: | 0,6kg/ha und je m Kronenhöhe |
Wasseraufwandmenge: | maximal 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Wartezeit: | 21 Tage |
(WP747) In Abhängigkeit von Kultur, Sorte und dem Anbauverfahren können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Vor einem Mitteleinsatz ist daher die Pflanzenverträglichkeit unter den betriebsspezifischen Bedingungen zu prüfen.
Nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 (alt: §18a PflSchG) genehmigte Anwendungen
OBSTBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Süßkirsche |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Bitterfäule (Glomerella cingulata) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 3 In der Kultur bzw. je Jahr: 3 Abstand: 7 bis 14 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
Aufwandmenge: | 0,6kg/ha und je m Kronenhöhe |
Wasseraufwandmenge: | maximal 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Wartezeit: | 21 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Himbeere |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Rutensterben (Didymella applanata) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | nach der Beerenernte |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Abstand: 7 bis 14 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
Aufwandmenge: | 1,8kg/ha |
Wasseraufwandmenge: | 1.000 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
Pflanzenerzeugnisse: | Heidelbeere |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Triebsterben (Godronia cassandrae) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | nach der Ernte |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Abstand: 7 bis 14 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
Aufwandmenge: | 1,8kg/ha |
Wasseraufwandmenge: | 1.000 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
Pflanzenerzeugnisse: | Brombeere |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Rankenkrankheit (Rhabdospora ruborum) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | nach der Beerenernte |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Abstand: 7 bis 14 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
Aufwandmenge: | 1,8kg/ha |
Wasseraufwandmenge: | 1.000 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
Pflanzenerzeugnisse: | Apfel |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Obstbaumkrebs (Nectria galligena) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | nach der Ernte ; bei Blattfall |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 3 In der Kultur bzw. je Jahr: 3 Abstand: 7 bis 14 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
Aufwandmenge: | 0,6kg/ha und je m Kronenhöhe |
Wasseraufwandmenge: | 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
Pflanzenerzeugnisse: | Sauerkirsche |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Bitterfäule (Glomerella cingulata) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Von Fruchtknoten vergrößert sich (Nachblütefruchtfall) bis Beginn der Fruchtreife: Früchte werden heller |
Anwendungszeitpunkt: | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 3 In der Kultur bzw. je Jahr: 3 Abstand: 7 bis 14 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
Aufwandmenge: | 0,6kg/ha und je m Kronenhöhe |
Wasseraufwandmenge: | maximal 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Wartezeit: | 21 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Erdbeere |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Colletotrichum, Botrytis cinerea |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Von Erste Blüten (Primär- oder A-Blüte) offen bis Vollblüte: B- und C-Blüten geöffnet; erste Blütenblätter fallen ab |
Anwendungszeitpunkt: | ab Vorblüte bis zur Vollblüte |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Abstand: max. 14 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen als Reihenbehandlung |
Aufwandmenge: | 1,8kg/ha |
Wasseraufwandmenge: | maximal 2.000 l/ha |
Wartezeit: | 14 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Erdbeere |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Colletotrichum, Botrytis cinerea |
Anwendungsbereich: | Gewächshaus |
Stadium der Kultur: | Von Erste Blüten (Primär- oder A-Blüte) offen bis Vollblüte: B- und C-Blüten geöffnet; erste Blütenblätter fallen ab |
Anwendungszeitpunkt: | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Abstand: max. 14 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 1,5 kg/ha |
Wasseraufwandmenge: | 1.000 bis 2.000 l/ha Wasser |
Wartezeit: | 21 Tage |
(SF276-EEOS) Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
(SF276-VEOS) Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst bis unmittelbar vor der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
Mischbarkeit/Technik
Mischbarkeit
MALVIN WG ist mischbar mit gängigen Insektiziden, Fungiziden und Blattdüngern wie z.B. Harnstoff und Bittersalz. Nicht mit stark ölhaltigen oder selbst hergestellten Kupfer- oder Calciumsulfatmischungen bzw. anderen alkalischen Produkten ausbringen. Für eventuell negative Auswirkungen von uns nicht empfohlener Tankmischungen und insbesondere Mehrfachmischungen haften wir nicht, da nicht alle in Betracht kommenden Mischungen geprüft werden. Bei Tankmischungen grundsätzlich zusätzlich die Gebrauchsanleitung der betroffenen Produkte beachten.Ansetzen der Spritzbrühe
1. Tank zu 1/2 der erforderlichen Wassermenge füllen, Rührwerk einschalten.2. Malvin® WG in den Spritzbehälter geben. Restliche Wassermenge auffüllen (bei laufendem Rührwerk).
3. Evtl. Mischpartner erst nach vollständiger Auflösung von Malvin® WG zugeben. Flüssigpartner - wenn nicht anders empfohlen - zuletzt zugeben.
Hinweis zur Volumendosierung:
1 kg Malvin® WG entsprechen etwa 1,25 l Volumen
Reinigung
Spritzgerät und -leitungen nach Gebrauch gründlich mit Wasser reinigen. Dazu ca. 20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks mit dem Wasserstrahl abspritzen. Rührwerk für ca. 2 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der zuvor behandelten Fläche verspritzen. Die regelmäßige Reinigung der Pflanzenschutzspritze von außen, insbesondere des Brühebehälters, Pumpenaggregates und Gestänges, sollte Bestandteil des normalen betrieblichen Ablaufes sein und möglichst direkt auf dem Feld erfolgen. Hierzu werden von den Geräteherstellern entsprechende Nachrüstsätze mit Wasservorratsbehältern und Reinigungsbürsten angeboten.Umweltverhalten
Nutzorganismen
(NB6641) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). (NN234) Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.(NN1842) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
Wasserorganismen
(NW262) Das Mittel ist giftig für Algen. (NW264) Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.Gewässerschutz
Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)Anwenderschutz
Hinweise für den sicheren Umgang
(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.(SB005) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
(SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
(SB111) Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
(SB166) Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
(SE110) Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SF1891) Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
(SF245-02) Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
(SS110-1) Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SS2202) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
(SS422) Kopfbedeckung aus festem Stoff mit breiter Krempe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in Raumkulturen.
(ST1102) Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(ST1203) Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
(SP01) Nach Kontakt mit der Haut zuerst das Mittel mit einem trockenen Tuch entfernen und dann die Haut mit reichlich Wasser abspülen.
(SPo 5 ) Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften.
Anwendungsbestimmung
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen
(NW604) Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat.
Für die Anwendung in Kernobst gegen Schorf gilt zusätzlich: (NW607) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstände: 75 % 20 m, 90 % 15 m
Für die Anwendung in Beerenobst gilt zusätzlich: (NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.
reduzierte Abstände: 50 % 10 m, 75 % 5 m, 90 % *
(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Für die Anwendung gegen Obstbaumkrebs in Äpfeln und gegen Bitterfäule an Süßkirschen gilt zusätzlich: (NW607) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe
von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstände: 50 % 15 m, 75 % 10 m, 90 % 5 m
Für die Anwendung in Erdbeere gilt zusätzlich: (NW608-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
: 5m
(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Erste Hilfe
Erste-Hilfe Maßnahme
Allgemeine Hinweise: Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen. Berührung mit der Haut, den Augen und der Kleidung vermeiden.
Nach Einatmen: Den Betroffenen an die frische Luft bringen und ruhig lagern. Bei Bewußtlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage.
Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen. Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen, sofort Arzthilfe hinzuziehen. Mund mit reichlich Wasser ausspülen, nicht verschlucken.
Hinweise für den Arzt: Behandlung symptomatisch, kein spezifisches Antidot bekannt.Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.
Lagerung/Entsorgung/Hinweise
Entsorgung
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm:
GHS05 , GHS09 , GHS07 , GHS08Signalwort:
GefahrGefahrenhinweise:
H315 - Verursacht Hautreizungen.H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H318 - Verursacht schwere Augenschäden.
H332 - Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
H351 - Kann vermutlich Krebs erzeugen.
H400 - Sehr giftig für Wasserorganismen.
Sicherheitshinweise:
P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P201 - Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
P261 - Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
P271 - Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P302+P352 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P308+P310 - BEI Exposition oder falls betroffen: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
P362+P364 - Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen.
P405 - Unter Verschluss aufbewahren.
P501 - Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
EUH 208-0043 - Enthält Folpet. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.EUH 208-0089 - Enthält Captan. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Haftung
Haftung
Unsere Produkte werden mit äußerster Sorgfalt hergestellt und vor Verlassen des Werkes kontrolliert. Da die Anwendungsbedingungen nicht unserem Einfluss unterliegen, haften wir nur für gleich bleibende Qualität des Produktes. Das Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht.Registrierte Marke
Pamira®= eingetragene Marke des IVA Frankfurt am MainMALVIN® WG=reg. WZ der Arysta LifeScience North America
Zulassungsinhaber: Arysta Lifescience S.A.S Route d'Artix, BP 80 FR 64150 Noguères
Vertriebspartner: UPL Deutschland GmbH An der Hasenkaule 10 D 50354 Hürth Telefon +49 (0) 2232 701 25 0 Telefax +49 (0) 2232 701 25 -89