THIOPRON®

825 g/l Schwefel

Wirkstoff:

825 g/l Schwefel

Formulierung:

Suspensionskonzentrat (SC)

Bienen:

nicht bienengefährlich (B4)
ArtikelnummerPackungsgrößen
605099810 l Kanister

Piktogramm:

GHS07

Signalwort:

Achtung

Thiopron ist ein auf Schwefelbasis zugelassenes Fungizid gegen Echten Mehltau (Erysiphe graminis) im Acker- , Gemüse-, Hopfen-, Obst- und Zierpflanzenbau.

Vor Gebrauch gut schütteln.
Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.

UFI CODE:

QHX1-X93D-85SE-CW1T

Wirkungsweise

THIOPRON schützt vorbeugend vor Echtem und Amerikanischem Mehltau und stoppt die Ausbreitung der Sporen. Durch die homogene Formulierung mit sehr kleinen Schwefelpartikeln (Oberflächenindex), ist eine sehr gute Zielflächenabdeckung gewährleistet. Desweiteren enthält Thiopron ein Haftmittel, was eine bessere Regenbeständigkeit und daraus folgernd eine längere Wirkungsdauer ergibt.


Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe) Schwefel: M2

Wirkungsspektrum

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
ErbseEchter Mehltau (Erysiphe betae)
HimbeereAmerikanischer Mehltau (Sphaerotheca mors-uvae)
HopfenEchter Mehltau (Sphaerotheca macularis)
Schwarze Johannisbeere, Rote Johannisbeere, Weiße Johannisbeere, StachelbeereAmerikanischer Mehltau (Sphaerotheca mors-uvae)
Weizen, Gerste, Roggen, TriticaleEchter Mehltau (Erysiphe graminis)
ZuckerrübeEchter Mehltau (Erysiphe betae)

GENEHMIGUNGEN NACH § 18 A PFLSCHG(1998) BZW. ERWEITERTE ZULASSUNGEN GEM.ART.51 DER VERORDNUNG (EG) NR. 1107/2009:

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
EicheEchter Mehltau
Gurke, ZucchiniEchter Mehltau (Erysiphe cichoracearum)
Moschus-Kürbis (Verwendung mit Schale)Echter Mehltau (Erysiphe cichoracearum)
Wassermelone, MeloneEchter Mehltau (Erysiphe cichoracearum)
ZierpflanzenEchte Mehltaupilze

Anwendung

Verträglichkeit

Für die Indikationen Himbeere, Stachelbeere, Schwarze Johannisbeere, Rote Johannisbeere, Weiße Johannisbeere gilt:
Bestimmte Pflanzenarten oder Sorten können empfindlich reagieren. Bitte prüfen Sie, vor der Applikation des gesamten Bestandes, die Verträglichkeit an Einzelpflanzen.

ACKERBAU

Pflanzenerzeugnisse:Weizen, Gerste, Roggen, Triticale
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Echter Mehltau (Erysiphe graminis)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: 15 bis 69
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Abstand: 7 bis 21 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 7,5 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l Wasser/ha
Wartezeit: keine

Pflanzenerzeugnisse:Zuckerrübe
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Echter Mehltau (Erysiphe betae)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: 39 bis 49
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten
Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 7,5 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l Wasser/ha
Hinweis: zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (F)

GEMÜSEBAU

Pflanzenerzeugnisse:Erbse
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Echter Mehltau (Erysiphe betae)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: 39 bis 85
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 5 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 600 l Wasser/ha
Hinweis: zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage
Wartezeit: 1 Tag

OBSTBAU

Pflanzenerzeugnisse:Himbeere
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Amerikanischer Mehltau (Sphaerotheca mors-uvae)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: 57 bis 85
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 6
In der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 5 l/ha
Wasseraufwandmenge: 500 bis 1000 l Wasser/ha
Hinweis: zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage
Wartezeit: 1 Tag
(WH915) In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
(WP732) Bei Sonneneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an den Kulturpflanzen auftreten.
(NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
(NW609-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
5 m
Pflanzenerzeugnisse:Schwarze Johannisbeere, Rote Johannisbeere, Weiße Johannisbeere, Stachelbeere
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Amerikanischer Mehltau (Sphaerotheca mors-uvae)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: 57 bis 85
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 3
In der Kultur bzw. je Jahr: 3
Abstand: 7 bis 21 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 2,5 l/ha
Wasseraufwandmenge: 500 bis 1000 l Wasser/ha
Wartezeit: 1 Tag
(WP732) Bei Sonneneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an den Kulturpflanzen auftreten.

HOPFENBAU

Pflanzenerzeugnisse:Hopfen
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Echter Mehltau (Sphaerotheca macularis)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: 31 bis 87
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 6
In der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 7,5 l/ha
Wasseraufwandmenge: 400 l / m Rebstockhöhe / ha bei einer Konzentration der Spritzbrühe von 0,25 %
Hinweis: Anzahl der Behandlungen: zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage
Wartezeit: 1 Tag
(NN334) Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 (alt: §18a PflSchG) genehmigte Anwendungen



GEMÜSEBAU

Pflanzenerzeugnisse:Gurke, Zucchini
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Echter Mehltau (Erysiphe cichoracearum)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: BBCH 13 bis 87
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten
Symptome
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 7,5 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 1.000 l/ha
Wartezeit: 1 Tag

ZIERPFLANZENBAU

Pflanzenerzeugnisse:Zierpflanzen
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Echte Mehltaupilze
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: BBCH 16 bis 59
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten
Symptome
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 12
In der Kultur bzw. je Jahr: 12
Abstand: 7 bis 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: Pflanzengröße bis 50 cm: 2,5 l/ha
Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 3,7 l/ha
Pflanzengröße über 125 cm: 5 l/ha
Wasseraufwandmenge: Pflanzengröße bis 50 cm: 200 bis 1500 l Wasser/ha
Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 200 bis 1500 l Wasser/ha
Pflanzengröße über 125 cm: 200 bis 1500 l Wasser/ha
Wartezeit: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
(SF275-35ZB) Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 35 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.

JUNGPFLANZENANZUCHT

Pflanzenerzeugnisse:Eiche
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Echter Mehltau
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: BBCH 16 bis 59
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten
Symptome
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 3
In der Kultur bzw. je Jahr: 3
Abstand: 10 bis 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 1,2 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 600 l/ha
Wartezeit: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
(SF275-35ZB) Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 35 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.

FREILAND

Pflanzenerzeugnisse:Wassermelone, Melone
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Echter Mehltau (Erysiphe cichoracearum)
Anwendungsbereich: Gemüsebau
Stadium der Kultur: BBCH 13 bis 87
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 7,5 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 1.000 l/ha
Wartezeit: 1 Tag

Pflanzenerzeugnisse:Moschus-Kürbis (Verwendung mit Schale)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Echter Mehltau (Erysiphe cichoracearum)
Anwendungsbereich: Gemüsebau
Stadium der Kultur: BBCH 13 bis 87
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 7,5 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 1.000 l/ha
Wartezeit: 1 Tag

Mischbarkeit/Technik

Mischbarkeit

THIOPRON® ist mit allen gängigen Fungiziden, Herbiziden und Insektiziden und Ammoniumnitrat-Harnstoff-Lösungen (AHL) mischbar, bitte beachten Sie die die Angaben in der Gebrauchsanleitung des Mischpartners. Im Zweifelsfall empfehlen wir vor der Ausbringung eine Mischprobe durchzuführen. Nicht mit Mineralöl mischen!

Ansetzen der Spritzbrühe

THIOPRON® kann mit Hilfe von herkömmlicher Spritztechnik (Pflanzenschutzspritze) ausgebracht werden. Das Ansetzen der Spritzbrühe sollte am besten nach folgendem Schema vorgenommen werde. Spritztank mit 2/3 Wasser füllen. Alle Präparate einzeln zu dosieren. Als letztes Produkt THIOPRON® zugeben. Die Spritzbrühe sollte unter ständigem Rühren bis zur vollständigen Entleerung des Tanks ausgebracht werden.

Reinigung

Nach dem Ausbringen die Spritze vollständig entleeren und gründlich mit Wasser ausspülen.

Umweltverhalten

Nutzorganismen

(NB6641) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). (NN3002) Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
(NN3001) Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
(NN334) Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.

Wasserorganismen

(NW263) Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.

Gewässerschutz

Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)

Anwenderschutz


Hinweise für den sicheren Umgang

(SS110-1) Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SS530) Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SS610) Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
(SB005) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
(SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
(SB111) Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
(SB166) Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
(SF245-02) Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
(SS206) Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
(SF275-14HO) Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 14 Tagen nach der Anwendung in Hopfen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
(SF275-7OS) Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 7 Tagen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.

Anwendungsbestimmung

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen

(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.


Für die Anwendung in Hopfen gilt: (NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstände: 50% 10m ,75% 5 m ,90% *


(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
15 m


Für die Anwendung in Zierpflanzen gilt: (NW609-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
5 m


Für die Anwendungen im Getreide, Zuckerrübe, Erbse und Stachelbeere, Schwarze Johannisbeere, Rote Johannisbeere, Weiße Johannisbeere; Gurke, Zucchini, Eiche, Wassermelone, Melone, Moschus-Kürbis gilt: (NW642-1) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.


Für die Anwendung in Zierpflanzen, Himbeere gilt: (NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April
2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.


Für die Anwendung im Hopfen gilt zusätzlich: (NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in
der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.


Für die Anwendung in Beerenobstkulturen gilt: (WH915) In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).


Für die Anwendung in der Himbeere gilt: (WP732) Bei Sonneneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an den Kulturpflanzen auftreten.


Erste Hilfe

Erste-Hilfe Maßnahme


Allgemeine Empfehlung: Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen)
Bei Augenkontakt: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Bei anhaltender Augenreizung einen Facharzt aufsuchen.
Bei Hautkontakt: Sofort mit viel Wasser abwaschen. Bei bleibenden Symptomen einen Arzt hinzuziehen Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen. Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen
Bei Einatmen: An die frische Luft bringen. Bei Unwohlsein: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufenPflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.

Hinweise für den Arzt:

Symptomatische Behandlung.

Lagerung/Entsorgung/Hinweise

Lagerung

Bei Temperaturen über 0°C aufbewahren. Nur im Originalbehälter/der Originalverpackung an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Nur im Originalbehälter aufbewahren. Fern von Hitze aufbewahren. An einem vor Frost geschützten Ort lagern

Entsorgung

Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm:

GHS07

Signalwort:

Achtung

Gefahrenhinweise:

H319 - Verursacht schwere Augenreizung.
H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

Sicherheitshinweise:

P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P261 - Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P302+P352 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P308+P313 - BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P362+P364 - Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
P501 - Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.

Ergänzende Kennzeichnungselemente:

EUH 401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
EUH 208-0098 - Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

Haftung

Haftung

Unsere Produkte werden mit äußerster Sorgfalt hergestellt und vor Verlassen des Werkes kontrolliert. Da die Anwendungsbedingungen nicht unserem Einfluss unterliegen, haften wir nur für gleich bleibende Qualität des Produktes. Das Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht.

Registrierte Marke

THIOPRON®= reg. Warenzeichen der UPL Europe Ltd
Pamira®= eingetragene Marke des IVA Frankfurt am Main
Zulassungsinhaber: UPL Europe Ltd. The Centre, 1st Floor, Birchwood Park Warrington, Cheshire, UK, WA3 6YN Telefon +44 (0)1925 819999 Telefax +44 (0)1925 817425

Vertriebspartner: UPL Deutschland GmbH An der Hasenkaule 10 D 50354 Hürth Telefon +49 (0) 2233 492 18 90 Telefax Beratungsnummer +49 (0) 2233 492 18 0
Stand: 12.02.2025