METAFOL® SC

696 g/l Metamitron

Wirkstoff:

696 g/l Metamitron

Formulierung:

Suspensionskonzentrat (SC)

Bienen:

nicht bienengefährlich (B4)
ArtikelnummerPackungsgrößen
9150144 x 5 l Umkarton

Piktogramm:

GHS09

Signalwort:

Achtung

Herbizid gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter und Einjähriges Rispengras in Zucker- und Futterrüben

Vor Gebrauch gut schütteln.
Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.

Wirkungsweise

Metamitron wirkt sowohl über die Wurzel als auch über das Blatt. Beim Vorauflaufverfahren wird die Wirkung vorwiegend über die Wurzeln der Unkräuter erzielt. Im Nachauflaufverfahren kommt zusätzlich die Wirkung über das Blatt der Unkräuter zum Tragen.


Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe) Metamitron: C1


Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode) Metamitron: 5

Wirkungsspektrum

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
Zuckerrübe, FutterrübeEinjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter; ausgenommen: Kletten-Labkraut, Knöterich-Arten

Wirkungsspektrum
gut bekämpfbar

Einjähriges Rispengras, Ackerhellerkraut, Ackerleinkraut, Amarant, Kleine Brennnessel, Persischer Ehrenpreis, Flohknöterich (Pfirsichblättriger Knöterich), Kleinblättriges Franzosenkraut, Weißer Gänsefuß, Hirtentäschelkraut, Gemeiner Hohlzahn, Hundspetersilie, Kamille-Arten, Kornblume, Gemeine Melde, Schwarzer Nachtschatten, Rainkohl, Saatwucherblume, Gewöhnliches Stiefmütterchen, Taubnessel- Arten, Vogelmiere

weniger gut bekämpfbar

Ackerfuchsschwanz, Ackersenf, Efeublättriger Ehrenpreis, Gemeiner Erdrauch, Feldehrenpreis, Hederich, Klatschmohn, Kletten-Labkraut, Vogelknöterich

nicht ausreichend bekämpfbar

ausdauernde Unkräuter und Ungräser sowie Flughafer, Einjähriges Bingelkraut, Behaartes Franzosenkraut, Roter Gauchheil, Windenknöterich

nicht bekämpfbare Arten

Wurzelunkräuter z.B. Ackerkratzdistel, Ackerwinde

Anwendung

Hinweise zur sachgerechten Anwendung

Wird METAFOL SC im Vorauflaufverfahren eingesetzt, ist, wie bei allen Bodenherbiziden, für eine gute Wirkung ausreichende Bodenfeuchtigkeit erforderlich. Die Vorauflaufanwendung empfehlen wir daher nur unter feuchten Witterungsbedingungen. In der Summe Vorauflauf/Nachauflauf nicht mehr als 6 l/ha METAFOL SC ausbringen! Wurde METAFOL SC im Vorauflaufverfahren eingesetzt, kann unabhängig vom Entwicklungsstadium der Rüben eine Nachauflaufbehandlung mit METAFOL SC und Mischpartnern erfolgen. Wurden andere Bodenherbizide vorgelegt, ist mit der Nachauflaufanwendung zu warten, bis die Rüben zwei echte Laubblätter ausgebildet haben.

Verträglichkeit

Unter normalen Verhältnissen ist METAFOL SC in Zucker- und Futterrüben ausgezeichnet verträglich. Unter ungünstigen Bedingungen können Wachstumsstillstand oder Blattaufhellungen an den Rübenblättern auftreten. Erfahrungsgemäß verschwinden diese beiden Symptome jedoch schnell wieder und haben keinerlei Ertragseinfluss. Kranke und geschwächte Rübenbestände dürfen nicht mit METAFOL SC behandelt werden. Zumischen von Netzmitteln, Formulierungshilfsstoffen bzw. von uns nicht empfohlenen Düngemitteln können die Verträglichkeit der Rüben z.T. erheblich herabsetzen. Ungünstige pH-Werte oder Übersalzung von Böden, sowie verspätete Wirkungen im Vorauflauf eingesetzter Herbizide können die Verträglichkeit einer Nachauflaufanwendung stark herabsetzten. Dies gilt insbesondere auch für eine Spritzung nach feucht-kühler Witterungsperiode, gefolgt von starkem Temperaturanstieg. Unter solchen Bedingungen soll mit der Spritzung mindestens ein Tag gewartet werden. Bei intensiver Sonneneinstrahlung und Tagestemperaturen über 25
°C ist die Spritzung in die kühleren Abendstunden zu verlegen.

ACKERBAU

Pflanzenerzeugnisse:Zuckerrübe, Futterrübe
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter; ausgenommen: Kletten-Labkraut, Knöterich-Arten
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Bis 9 und mehr Laubblätter entfaltet (bis BBCH 19)
Stadium Schadorganismus: Bis 5. Seitenspross sichtbar; 5. Bestockungstrieb sichtbar (bis BBCH 25)
Anwendungszeitpunkt: vor dem Auflaufen (1. Behandlung) ; nach dem Auflaufen (2. Behandlung) ; nach dem Auflaufen (3. Behandlung)
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 3
In der Kultur bzw. je Jahr: 3
Abstand: 6 bis 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: Zeitpunkt 1: 2 l/ha
Zeitpunkt 2: 2 l/ha
Zeitpunkt 3: 2 l/ha
Max. Aufwandmenge:
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Erläuterungen: Anwendungstechnik: im Splittingverfahren (3 Behandlungen)

Wird Metafol SC im Vorauflaufverfahren eingesetzt, ist, wie bei allen Bodenherbiziden, für eine gute Wirkung ausreichende Bodenfeuchtigkeit erforderlich. Die Vorauflaufanwendung empfehlen wir daher nur unter feuchten Witterungsbedingungen. In der Summe Vorauflauf/Nachauflauf nicht mehr als 6 l/ha Metafol SC ausbringen! Wurde Metafol SC im Vorauflaufverfahren eingesetzt, kann unabhängig vom Entwicklungsstadium der Rüben eine Nachauflaufbehandlung mit Metafol SC und Mischpartnern erfolgen. Wurden andere Bodenherbizide vorgelegt, ist mit der Nachauflaufanwendung zu warten, bis die Rüben zwei echte Laubblätter ausgebildet haben.
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (F)

Mischbarkeit/Technik

Mischbarkeit

METAFOL SC ist mit gängigen Rübenherbiziden wie BETASANA SC, VIVENDI 100, OBLIX, SHIRO, METAFOL SUPER und flüssigen Blattdüngern mischbar.

Bei Tankmischungen grundsätzlich die Gebrauchsanleitung der betroffenen Produkte beachten.

Ansetzen der Spritzbrühe

Brühebehälter mit 3/4 der erforderlichen Wassermenge füllen, Rührwerk einschalten (Nenndrehzahl), METAFOL SC in den Behälter schütten und fehlende Wassermenge auffüllen. METAFOL SC vor Gebrauch gut schütteln. Keine Feinstfilter mit Maschenweiten über 50 mesh (nicht feiner als 50 Maschen) verwenden. Vorbehaltlich anderslautender Empfehlungen der Mischpartner sollte beim Ansetzen von Tankmischungen METAFOL SC grundsätzlich zuerst in den Brühebehälter eingegeben und gründlich verrührt werden. Wir empfehlen, nicht zu kaltes, kalk- und stark eisenhaltiges oder verschmutztes Wasser einzusetzen. Wichtig ist, dass die verwendeten Spritzgeräte frei von Resten anderer Mittel sind. Selbst Spuren von z.B. Wuchsstoffen, Triazinen, Sulfonyl-Harnstoffen u.a. können Rüben erheblich schädigen. Zur Reinigung Gebrauchsanleitung der vorher eingesetzten Produkte beachten!

Technik

Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Unvermeidlich anfallende Restbrühe im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen. Empfohlene Düsen:
Standarddüsen z.B. LU 120-03 bis LU 120-04 bei 1,5-2,5 bar bzw. XR 110 03 bis XR 110 04 bei 1,5-2,5 bar
Injektordüsen z.B. AirMix 110-025 bis AirMix 110-04 bei 2-3 bar bzw. AI 110-02 bis AI 110-03 bei 4- 5 bar, ID 120-02 bis ID 120-03 bei 4-5 bar.

Reinigung

Spritzgerät und -leitungen nach Gebrauch gründlich mit Wasser reinigen. Dazu ca. 20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks mit dem Wasserstrahl abspritzen. Rührwerk für ca. 2 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der zuvor behandelten Fläche verspritzen. Die regelmäßige Reinigung der Pflanzenschutzspritze von außen, insbesondere des Brühebehälters, Pumpenaggregates und Gestänges, sollte Bestandteil des normalen betrieblichen Ablaufes sein und möglichst direkt auf dem Feld erfolgen. Hierzu werden von den Geräteherstellern entsprechende Nachrüstsätze mit Wasservorrats-behältern und Reinigungsbürsten angeboten.

Nachbau

Ist ein vorzeitiger Umbruch erforderlich, können Zucker- oder Futterrüben ohne Pflugfurche nachgebaut werden. Ein Nachbau von Mais oder Kartoffeln ist möglich, wenn eine tiefe Bodenbearbeitung (Pflugfurche) erfolgt. Bei kombiniertem Einsatz (Tankmischungen) muss die Gebrauchsanleitung des Mischpartners berücksichtigt werden.

Umweltverhalten

Nutzorganismen

(NB6641) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). (NN160) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.
(NN165) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.

Wasserorganismen

(NW262) Das Mittel ist giftig für Algen. (NW265) Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. Gewässer/Grundwasser Wasserschutzgebietsauflage: keine

Saumstrukturen

Beachten Sie die Anwendungsbestimmungen zum Schutz von Saumstrukturen (siehe gesonderten Abschnitt am Anfang).

Anwenderschutz


Hinweise für den sicheren Umgang

(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
(SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
(SS110) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SS120) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
(SS220) Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.

Anwendungsbestimmung

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen

(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.


(NW642) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.


(NG402) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.


(WP734) Schäden an der Kulturpflanze möglich.


Erste Hilfe

Erste-Hilfe Maßnahme


Allgemeine Empfehlung: Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen).
Nach Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser ausspülen. Nach erstem Ausspülen, jegliche Kontaktlinsen entfernen und während mindestens 15 Minuten weiter ausspülen. Bei anhaltender Augenreizung einen Facharzt aufsuchen.
Nach Hautkontakt: Sofort mit viel Wasser abwaschen.
Nach Verschlucken: KEIN Erbrechen herbeiführen. Bei Exposition oder Unwohlsein GIFTZENTRALE oder Arzt anrufen.
Nach Einatmen: An die frische Luft bringen. Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.

Hinweise für den Arzt:

Symptomatische Behandlung.

Lagerung/Entsorgung/Hinweise

Lagerung

Behälter gut verschlossen halten und an einem trockenen und gut belüfteten Ort lagern. Getrennt von Lebens- und Futtermitteln, unzugänglich für Kinder und nur in der verschlossenen Originalpackung aufbewahren.

Entsorgung

Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm:

GHS09

Signalwort:

Achtung

Gefahrenhinweise:

H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise:

P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501 - Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.

Ergänzende Kennzeichnungselemente:

EUH 401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
EUH 208­0098 - Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

Haftung

Haftung

Unsere Produkte werden mit äußerster Sorgfalt hergestellt und vor Verlassen des Werkes kontrolliert. Da die Anwendungsbedingungen nicht unserem Einfluss unterliegen, haften wir nur für gleich bleibende Qualität des Produktes. Das Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht.

Registrierte Marke

METAFOL®= reg. WZ der UPL Europe Ltd.
Pamira®= eingetragene Marke des IVA Frankfurt am Main
Zulassungsinhaber: UPL Europe Ltd. The Centre, 1st Floor, Birchwood Park Warrington, Cheshire, UK, WA3 6YN Telefon +44 (0)1925 819999 Telefax +44 (0)1925 817425

Vertriebspartner: UPL Deutschland GmbH An der Hasenkaule 10 D 50354 Hürth Telefon +49 (0) 2232 701 25 0 Telefax +49 (0) 2232 701 25 -89