MICROTHIOL® WG

800 g/kg Schwefel

Wirkstoff:

800 g/kg Schwefel

Formulierung:

Wasserdispergierbares Granulat (WG)

Bienen:

nicht bienengefährlich (B4)
ArtikelnummerPackungsgrößen
605054725 kg Sack

Piktogramm:

entfällt

Signalwort:

entfällt


Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.

Wirkungsweise

MICROTHIOL WG ist ein biologisch hoch aktiver, kolloider, mikronisierter Netzschwefel von besonderer Feinheit mit hoher Schwebefähigkeit und wirkt ausgezeichnet gegen Echte Mehltaupilze. MICROTHIOL WG kann im Spritz- oder Sprühverfahren eingesetzt werden. Durch die Anwendung wird auf der Blattoberfläche ein Schutzbelag aufgebaut, der die Sporenkeimung bei Echten Mehltaupilzen verhindert. Die Wirkung ist vorbeugend. MICROTHIOL WG muss daher vor oder bei Infektionsbeginn eingesetzt werden. Bei den zugelassenen Anwendungen im Gemüsebau, Kernobst, Steinobst wird bei Milben eine Befallsminderung erreicht.


Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe) Schwefel: M2


Um dem Risiko einer entstehenden Wirkstoffresistenz entgegenzuwirken, sind die Präparate und auch die Wirkstoffgruppen regelmäßig zu wechseln. In verschiedenen Kulturen nicht die gleichen Wirkstoffgruppen einsetzen. In der Fruchtfolge die Wirkstoffgruppen wechseln.

Wirkungsspektrum

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
Garten-Kürbis, Melone, WassermeloneEchte Mehltaupilze
Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen)Echter Mehltau (Erysiphe graminis)
Kernobst (ausgenommen: Apfelbeere)Echter Mehltau (Podosphaera leucotricha), Schorf (Venturia spp.) (ausgenommen: Lagerschorf ( Venturia inaequalis))
Pfirsich, Aprikose, PflaumeEchter Mehltau (Sphaerotheca pannosa)
Tomate, Gemüsepaprika, AubergineEchte Mehltaupilze
WeinrebeEchter Mehltau (Uncinula necator), Echter Mehltau (Uncinula necator) (UNCINE), Phomopsis viticola
Zucchini, GurkeEchte Mehltaupilze
ZuckerrübeEchter Mehltau (Erysiphe betae)

Anwendung

Verträglichkeit

Die Wirkung von MICROTHIOL WG ist temperaturabhängig, deshalb nicht bei kühlem Wetter (ungenügende Wirkung) oder bei großer Hitze und praller Sonne spritzen (Gefahr von Verbrennungen und Berostungen). Bei Außentemperaturen über 27°C sollte die Anwendung von Schwefel und schwefelhaltigen Produkten unterbleiben.
Nicht bei schwefelempfindlichen Sorten anwenden. Bei schwefelempfindlichen Apfelsorten wie z.B. Berlepsch, Cox Orange und Ontario die Hinweise des amtlichen Planzenschutzdienstes beachen.

Als empfindlich einzustufende Apfel- und Birnensorten sind bisher bekannt:
Altländer Pfannkuchen, Berlepsch, Berner Rosenapfel, Black Ben Davis, Black Staymann, Braeburn, Commercio, Cox Orange, Croncels, Danziger Kantapfel, Golden Delicious, Granny Smith, Grüner Stettiner, Holsteiner Cox, Kidd's Orange, Jonathan, Klarapfel, Landsberger Renette, Morgenduft, Oldenburg, Ontario, Red Delicious, Renetta, Rheinischer Winterrambour, Rome Beauty, Signe Tillisch, Stayman Red, Weißer Winterkalvill, Winesap, Winterglockenapfel,
Alexander Lucas, Bosc's Flaschenbirne, Gräfin von Paris, Gute Luise, Josefine von Mecheln, Kaiser Alexander, Köstliche von Charneux, Vereinsdechant, Williams Christ

Bestimmte Pflanzenarten oder Sorten können empfindlich reagieren. Deshalb vor der Behandlung des gesamten Bestandes erst an einzelnen Pflanzen die Verträglichkeit bei gegebenen Anzuchtbedingungen prüfen.

GEMÜSEBAU

Pflanzenerzeugnisse:Garten-Kürbis, Melone, Wassermelone
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Echte Mehltaupilze
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: 13 bis 87
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 6
In der Kultur bzw. je Jahr: 6
Abstand: 7 bis 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 7,5 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 1000 l Wasser/ha
Wartezeit: 1 Tag
(NW642-1) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Pflanzenerzeugnisse:Tomate, Gemüsepaprika, Aubergine
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Echte Mehltaupilze
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: 13 bis 87
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 5
In der Kultur bzw. je Jahr: 5
Abstand: 7 bis 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 8 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 1000 l Wasser/ha
Wartezeit: 1 Tag

Pflanzenerzeugnisse:Zucchini, Gurke
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Echte Mehltaupilze
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: 13 bis 87
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 6
In der Kultur bzw. je Jahr: 6
Abstand: 7 bis 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 7,5 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 1000 l Wasser/ha
Wartezeit: 1 Tag
(NW642-1) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

ACKERBAU

Pflanzenerzeugnisse:Zuckerrübe
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Echter Mehltau (Erysiphe betae)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: 39 bis 49
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 4
In der Kultur bzw. je Jahr: 4
Abstand: 7 bis 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 7,5 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l Wasser/ha
Wartezeit: 14 Tage
(NW642-1) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Pflanzenerzeugnisse:Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Echter Mehltau (Erysiphe graminis)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: 15 bis 69
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 3
In der Kultur bzw. je Jahr: 3
Abstand: 7 bis 21 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 7,5 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l Wasser/ha
Wartezeit: 35 Tage
(NW642-1) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

OBSTBAU

Pflanzenerzeugnisse:Kernobst (ausgenommen: Apfelbeere)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Echter Mehltau (Podosphaera leucotricha)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: 09 bis 85
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 14
In der Kultur bzw. je Jahr: 14
Abstand: 7 bis 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Aufwandmenge: 2,7 kg/ha und je m Kronenhöhe
Wasseraufwandmenge: 500 bis 1500 l Wasser/ha und je m Kronenhöhe
Wartezeit: Quitte, Apfel, Birne: 7 Tage
(WH915) In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
(WP732) Bei Sonneneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an den Kulturpflanzen auftreten.
(WP7371) Berostung bei empfindlichen Sorten möglich.
Pflanzenerzeugnisse:Pfirsich, Aprikose, Pflaume
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Echter Mehltau (Sphaerotheca pannosa)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: 09 bis 85
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 14
In der Kultur bzw. je Jahr: 14
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Aufwandmenge: 2,5 kg/ha und je m Kronenhöhe
Wasseraufwandmenge: 500 bis 1500 l Wasser/ha und je m Kronenhöhe
Wartezeit: 7 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Kernobst (ausgenommen: Apfelbeere)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Schorf (Venturia spp.) (ausgenommen: Lagerschorf ( Venturia inaequalis))
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: 09 bis 85
Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 14
In der Kultur bzw. je Jahr: 14
Abstand: 7 bis 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Aufwandmenge: 2,7 kg/ha und je m Kronenhöhe
Wasseraufwandmenge: 500 bis 1500 l Wasser/ha und je m Kronenhöhe
Wartezeit: Quitte, Apfel, Birne: 7 Tage
(WP732) Bei Sonneneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an den Kulturpflanzen auftreten.
(WP7371) Berostung bei empfindlichen Sorten möglich.
(WH915) In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).

WEINBAU

Pflanzenerzeugnisse:Weinrebe
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Echter Mehltau (Uncinula necator)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: 09 bis 81
Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 10
In der Kultur bzw. je Jahr: 10
Abstand: 7 bis 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Aufwandmenge: - ES 09: 6 kg/ha in 400 l Wasser/ha
- ES 61: 8 kg/ha in 800 l Wasser/ha
- ES 71: 4 kg/ha in 1200 l Wasser/ha
- ES 75: 5,3 kg/ha in 1600 l Wasser/ha
Wartezeit: Keltertrauben: 56 Tage, Tafeltrauben: 28 Tage
(NT142) Die Anwendung muss mit einem Wasseraufwand von mindestens 150 L/ha erfolgen.
(NT187) Die erste Flugbahn des Hubschraubers muss zusätzlich zu dem ggf. in einer anderen Anwendungsbestimmung geforderten Mindestabstand mindestens eine halbe Arbeitsbreite vom Rand der behandelten Fläche entfernt verlaufen.
(NT810) In regelmäßigen Abständen sind die Erhaltungszustände der wichtigen Pflanzen- und Tierarten in den Steillagen zu überprüfen. Die Ergebnisse sind in ein- bis zweijährigem Abstand an das BVL zu berichten und durch Fachgespräche zwischen den betroffenen Bundesländern und den Bundesbehörden aufzuarbeiten.
(NW610) Die Anwendung des Mittels mit Luftfahrzeugen auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen Bundeswasserstraßen sowie nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit dem im Folgenden genannten Abstand erfolgen.
30m
(NW611) Die Anwendung des Mittels mit Luftfahrzeugen auf Flächen in Nachbarschaft von den Bundeswasserstraßen Main, Mosel, Neckar, Rhein und Saar muss mindestens mit dem im Folgenden genannten Abstand erfolgen.
20m
(NZ180) Es dürfen nur Hubschrauber mit angebauter Sprühanlage, z. B. von den Herstellern Simplex oder Isolair, und Injektordüsen der Größe 05 verwendet werden.
(SF1811) Es ist sicherzustellen, dass während der Behandlung mittels Luftfahrzeugen und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages die behandelte Fläche von unbeteiligten Dritten nicht betreten wird.
(SF278-14WE) Es ist sicherzustellen, dass die Arbeitszeit in den behandelten Kulturen innerhalb von 14 Tagen nach der Anwendung in Weinbau auf maximal 2 Stunden täglich begrenzt ist. Dabei sind lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe zu tragen.
(SF276-EEWE) Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Weinbau bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
Pflanzenerzeugnisse:Weinrebe
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Echter Mehltau (Uncinula necator) (UNCINE)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: 15 bis 81
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 10
In der Kultur bzw. je Jahr: 10
Abstand: 7 bis 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Flächenbehandlung mit Drohnen
Aufwandmenge: Basisaufwand:
6,0 kg/ha in mindestens 75 l Wasser/ha
ES 61:
8,0 kg/ha in mindestens 75 l Wasser/ha
ES 71:
4,0 kg/ha in mindestens 75 l Wasser/ha
ES 75:
5,3 kg/ha in mindestens 75 l Wasser/ha
Wartezeit: Keltertrauben: 56 Tage; Tafeltrauben: 28 Tage
(SF1816) Es ist sicherzustellen, dass während der Behandlung mit unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen) und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages die behandelte Fläche von unbeteiligten Dritten nicht betreten wird.
(NN234) Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
(NT158) Die Anwendung muss mit einem Wasseraufwand von mindestens 75 L/ha erfolgen.
(NT159) Die Fluggeschwindigkeit bei der Ausbringung mit unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen) darf 13 km/h nicht überschreiten.
(NT160) Bei der Anwendung des Mittels mit unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen) ist ein Abstand von maximal 2 m über dem Bestand einzuhalten.
(NZ182) Die Anwendung darf nur mit unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen) erfolgen, die mit Injektordüsen und Spritzeinrichtungen ausgestattet sind, die in die Liste des JKI mit geeigneten Spritzeinrichtungen für unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen) für die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln im Steillagen-Weinbau eingetragen sind.
(NZ183) Es dürfen nur unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen) verwendet werden, die die vom Anwender vorgegebenen Strecken mit der vorgegebenen Geschwindigkeit in der vorgegebenen Höhe automatisch abfliegen können. Dabei muss die Ausbringung der Spritzflüssigkeit an vorgegebenen Positionen automatisch an- und abgeschaltet werden können.
(SF1815) Es ist sicherzustellen, dass während der Behandlung mit unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen) zum Anwender und zu unbeteiligten Dritten der Mindestabstand für Raumkulturanwendungen von 5 m eingehalten wird.
(NW616) Zum Schutz von Gewässerorganismen muss die Anwendung des Mittels mit unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen) auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
(NT123) Zum Schutz von terrestrischen Tier- und Pflanzenarten muss bei der Anwendung des Mittels mit unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen) mindestens der untenstehende Abstand zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Die Einhaltung eines Abstandes ist nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Pflanzenerzeugnisse:Weinrebe
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Phomopsis viticola
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: 01 bis 16
Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 3
In der Kultur bzw. je Jahr: 10
Abstand: max. 7 Tage
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Aufwandmenge: 6,25 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 500 l Wasser/ha
Wartezeit: Keltertrauben: 56 Tage, Tafeltrauben: 28 Tage

Mischbarkeit/Technik

Mischbarkeit

MICROTHIOL WG ist mit allen gebräuchlichen Fungiziden und Insektiziden sowie AHL (bis zu 5 kg MICROTHIOL WG je 100 l AHL) mischbar. Bei sehr kaltem oder hartem Wasser und in Mischung mit mehreren anderen Komponenten MICROTHIOL WG vorher mit wenig Wasser anteigen. Bei Tankmischungen grundsätzlich die Gebrauchsanleitung der betroffenen Produkte beachen.

Ansetzen der Spritzbrühe

1. Tank zu 2/3 mit der benötigten Wassermenge füllen, Rührwerk einschalten.
2. Benötigte Menge MICROTHIOL WG langsam (ggf. über Einspülschleuse) in den Tank geben.
3. Bei Anwendung in Tankmischung jetzt Mischpartner zusetzen (flüssige Partner - wenn nicht anders empfohlen - zuletzt).
4. Packungen sorgfältig restentleeren.
5. Tank mit fehlender Wassermenge oder AHL auffüllen. Beim Einfüllen des Präparates bis zum Ende des Spritzvorganges muss das Rührwerk eingeschaltet bleiben. Spritzbrühe nicht absetzen lassen. Angesetzte Spritzbrühen sind unverzüglich auszubringen.

Reinigung

Spritzgerät und -leitungen nach Gebrauch gründlich mit Wasser reinigen. Dazu ca. 20% des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks mit dem Wasserstrahl abspritzen. Rührwerk für ca. 2 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der zuvor behandelten Fläche verspritzen. Die regelmäßige Reinigung der Pflanzenschutzspritze von außen, insbesondere des Brühebehälters, Pumpenaggregates und Gestänges, sollte Bestandteil des normalen betrieblichen Ablaufes sein und möglichst direkt auf dem Feld erfolgen. Hierzu werden von den Geräteherstellern entsprechende Nachrüstsätze mit Wasservorratsbehältern und Reinigungsbürsten angeboten.

Umweltverhalten

Nutzorganismen

(NB6641) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). (NN234) Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.

Wasserorganismen

(NW264) Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
(NW263) Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.

Anwenderschutz

Zur weiteren Beachtung

(WH915) In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
(WP732) Bei Sonneneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an den Kulturpflanzen auftreten.
(WP7371) Berostung bei empfindlichen Sorten möglich.

Hinweise für den sicheren Umgang

(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
(SB005) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
(SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
(SB110) Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
(SB166) Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
(SF245-01) Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
(SS206) Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.

Anwendungsbestimmung

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen

(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.


Für Wein gegen Phomopsis viticola gilt: (NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der
jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.


(NW609-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
5 m


Für Kernobst (ausgenommen: Apfelbeere), Pfirsich, Aprikose und Pflaume gilt: (NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002
(Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.


Für Kernobst (ausgenommen: Apfelbeere), Pfirsich, Aprikose und Pflaume, Tomate, Gemüsepaprika, Aubergine, Wein gegen Echten Mehltau gilt: (NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in
jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstände: Kernobst (ausgenommen: Apfelbeere), Pfirsich, Aprikose und Pflaume:50 % 15 m, 75 % 10 m, 90 % *
reduzierte Abstände: Tomate, Gemüsepaprika, Aubergine, Wein (Echter Mehltau): 50 % 5 m, 75 % *, 90 % *


Für Tomate, Gemüsepaprika, Aubergine, Wein gegen Echten Mehltau gilt: (NT102) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger
Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.


Für Tomate, Gemüsepaprika, Aubergine, Kernobst (ausgenommen: Apfelbeere), Pfirsich, Aprikose und Pflaume, Wein gegen Echten Mehltau gilt: (NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Tomate, Gemüsepaprika, Aubergine, Wein gegen Echten Mehltau: Abstand 5 m
Kernobst (ausgenommen: Apfelbeere), Pfirsich, Aprikose und Pflaume: Abstand 20 m


Erste Hilfe

Erste-Hilfe Maßnahme


Allgemeine Empfehlung: Bei Unfall oder Unwohlsein sofort einen Arzt hinzuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen)
Nach Augenkontakt: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Bei anhaltender Augenreizung einen Facharzt aufsuchen.
Nach Hautkontakt: Sofort mit viel Wasser abwaschen. Bei bleibenden Symptomen einen Arzt hinzuziehen.
Nach Verschlucken: Mund mit Wasser ausspülen. Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Nach Einatmen: An die frische Luft bringen. Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Hinweise für den Arzt: Symptomatische Behandlung

Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.

Lagerung/Entsorgung/Hinweise

Lagerung

Behälter gut verschlossen halten und an einem trockenen und gut belüfteten Ort lagern. Im Originalbehälter lagern. Nicht bei Temperaturen über 40°C aufbewahren.

Entsorgung

Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Das Produkt entspricht nicht den Kriterien für die Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008(CLP).

Piktogramm:

entfällt

Signalwort:

entfällt

Gefahrenhinweise:

entfallen

Sicherheitshinweise:

P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P234 - Nur in Originalverpackung aufbewahren.
P270 - Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P501 - Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.

Ergänzende Kennzeichnungselemente:

EUH 401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

Haftung

Haftung

Unsere Produkte werden mit äußerster Sorgfalt hergestellt und vor Verlassen des Werkes kontrolliert. Da die Anwendungsbedingungen nicht unserem Einfluss unterliegen, haften wir nur für gleich bleibende Qualität des Produktes. Das Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht.

Registrierte Marke

Pamira®= eingetragene Marke des IVA Frankfurt am Main
MICROTHIOL® = reg. WZ der UPL Europe Ltd.
Zulassungsinhaber: UPL Europe Ltd. The Centre, 1st Floor, Birchwood Park Warrington, Cheshire, UK, WA3 6YN Telefon +44 (0)1925 819999 Telefax +44 (0)1925 817425

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