Wirkstoff:
500 g/l DiflufenicanFormulierung:
Suspensionskonzentrat (SC)Bienen:
nicht bienengefährlich (B4)Artikelnummer | Packungsgrößen |
---|---|
6260415 | 4 x 5 l Umkarton |
6260483 | 12 x 1 l Umkarton |
Piktogramm:
GHS09Signalwort:
Achtung- Starker Baustein im Getreide
- Idealer Mischungspartner
- Breites Wirkungsspektrum
- Geringes Resistenzrisiko
Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.
Wirkungsweise
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode) Diflufenican: 12
Wirkungsspektrum
VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN
Pflanzen/Objekte | Schadorganismen/Zweckbestimmung |
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Wintergerste, Winterroggen, Winterweichweizen | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
Wirkungsspektrum
SEMPRA® ist ein Unkrautbekämpfungsmittel in Wintergetreide. Die Applikation kann vom Auflaufen bis zum Ende der Bestockung (BBCH 10-29) der Kultur erfolgen. Empfindliche Unkräuter werden sowohl vor dem Auflaufen als auch im Nachauflauf bis zum 4-Blattstadium (Klette 1. Quirl) gut erfasst:
sehr gut bis gut bekämpfbar
Ackerfrauenmantel, Ackersenf, Ausfallraps, Ehrenpreis-Arten, Hederich, Acker-Hellerkraut, Hirtentäschel, Hohlzahn, Klatschmohn, Klettenlabkraut (bis erster Quirl), Flohknöterich, Vogelknöterich, Saatwucherblume, Acker-Stiefmütterchen, Storchschnabel, Taubnessel-Arten, Vergissmeinnicht, Vogelmiere, Weißer Gänsefuß, Windhalm
Anwendung
Hinweise zur sachgerechten Anwendung
Bestände, die unter Trockenheit, Staunässe, Nährstoffmangel, Frost, Krankheiten und sonstigem Stress leiden, sollten von der Behandlung ausgeschlossen werden. Außerdem sollten Getreideflächen auf sehr sandigen, sehr leichten oder Böden mit hohem Stein-und Kiesanteil von der Behandlung ausgeschlossen werden.Behandelte Bestände sollten nicht vor dem Frühjahr gewalzt werden. Keine Bodenbearbeitung in Form von Striegeln oder Eggen der Kultur nach der Applikation.
Getreide nur einmal pro Vegetationsperiode mit SEMPRA behandeln. Abtrift auf Nachbarkulturen vermeiden. Wie bei allen bodenaktiven Herbiziden ist für eine gute Wirkung und Verträglichkeit von SEMPRA ein feinkrümeliges, gut abgesetztes Saatbett mit Bodenschluss und die empfohlene Ablagetiefe des Sattgutes Voraussetzung.
Verträglichkeit
SEMPRA® ist nach bisherigen Erkenntnissen sehr gut verträglich in Winterweizen, Wintergerste, und Winterroggen und ist ohne Sorteneinschränkung einsetzbar. Entscheidend für eine gute Kulturverträglichkeit sind ein abgesetztes Saatbett, eine ausreichende Erdbedeckung des Saatgutes und eine gleichmäßige Saattiefe von 2-3 cm. Die Wirkung und Verträglichkeit des Produktes kann durch ungünstige Witterungs- und Bodenverhältnisse (z.B. Trockenheit, Staunässe, Spätfrost), oder einem zu späten Behandlungstermin u.a. beeinträchtigt werden. Starke Niederschläge kurz nach der Herbizidbehandlung und ein verzögertes Auflaufen der Kultur können unter Umständen zu einer geringen Wirkstoffaufnahme der Kulturpflanzen führen. Daraus möglicherweise resultierende chlorotische Erscheinungen der ersten beiden Blätter verwachsen sich wieder und haben keinen negativen Einfluss auf den Ertrag.ACKERBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Wintergerste, Winterroggen, Winterweichweizen |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | 10 bis 29 |
Anwendungszeitpunkt: | Nach dem Auflaufen, Herbst |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 0,375 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 bis 400 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (F) |
(WP734) Schäden an der Kulturpflanze möglich.
Mischbarkeit/Technik
Mischbarkeit
SEMPRA® ist mit gebräuchlichen Herbiziden mischbar.Bei Tankmischungen grundsätzlich die Gebrauchsanleitung der betroffenen Produkte beachten.
Ansetzen der Spritzbrühe
1. Tank zu 2/3 mit der benötigten Wassermenge füllen, Rührwerk einschalten.2. Benötigte Menge Sempra langsam (ggf. über Einspülschleuse) in den Tank geben.
3. Bei Anwendung in Tankmischung, wie folgt vorgehen: flüssige Partner - wenn nicht anders empfohlen - zuletzt.
4. Packungen sorgfältig resteleeren.
5. Tank mit fehlender Wassermenge oder AHL auffüllen. Beim Einfüllen des Präparates bis zum Ende des Spritzvorganges muss das Rührwerk eingeschaltet bleiben. Spritzbrühe nicht absetzen lassen. Angesetzte Spritzte Spritzbrühen sind unverzüglich auszubringen.
Reinigung
Spritzgerät und -leitungen nach Gebrauch gründlich mit Wasser reinigen. Dazu ca. 20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks mit dem Wasserstrahl abspritzen. Rührwerk für ca. 2 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der zuvor behandelten Fläche verspritzen. Die regelmäßige Reinigung der Pflanzen-schutzspritze von außen, insbesondere des Brühebehälters, Pumpenaggregates und Gestänges, sollte Bestandteil des normalen betrieblichen Ablaufes sein und möglichst direkt auf dem Feld erfolgen. Hierzu werden von den Geräteherstellern entsprechende Nachrüstsätze mit Wasservorratsbehältern und Reinigungsbürsten angeboten.Nachbau
Bei einem Ausfall einer mit Sempra behandelten Kultur kann unmittelbar im Anschluss nach leichter Bodenbearbeitung Winterweizen und nach Pflügen Wintergerste ausgesät werden. Mais, Sommergetreide, Erbsen, Bohnen, Zuckerrüben, Kartoffeln, Luzerne, Soja, Karotten, Kohlsorten oder Zwiebeln können nach Pflugfurche (mind. 20 cm) und einer Wartezeit von 20 Wochen ausgesät bzw. gepflanzt werden.Umweltverhalten
Nutzorganismen
(NB6641) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). (NN1001) Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.(NN1002) Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Wasserorganismen
(NW262) Das Mittel ist giftig für Algen. (NW265) Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. (NW264) Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.Saumstrukturen
Beachten Sie die Anwendungsbestimmungen zum Schutz von Saumstrukturen (siehe gesonderten Abschnitt am Anfang).Anwenderschutz
Hinweise für den sicheren Umgang
(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.(SB110) Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
(SE110) Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SF245-01) Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
(SS110) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SS610) Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Anwendungsbestimmung
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen
(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
(NT108) Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist.
Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht
erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.
(NW607-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstände: 75 % 20 m, 90 % 10 m
(NW706) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:
- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder
- die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
(NW800) Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März.
Erste Hilfe
Erste-Hilfe Maßnahme
Allgemeine Empfehlung: Bei Unfall oder Unwohlsein sofort einen Arzt hinzuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen).
Nach Augenkontakt: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Bei anhaltender Augenreizung einen Facharzt aufsuchen.
Nach Hautkontakt: Sofort mit viel Wasser abwaschen. Bei bleibenden Symptomen einen Arzt hinzuziehen.
Nach Verschlucken: Mund mit Wasser ausspülen. Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Nach Einatmen: An die frische Luft bringen. Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Hinweise für den Arzt: Symptomatische BehandlungPflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.
Lagerung/Entsorgung/Hinweise
Lagerung
Gut verschlossen halten und an einem trockenen und kühlen Ort lagern. Im Originalbehälter lagern.Entsorgung
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm:
GHS09Signalwort:
AchtungGefahrenhinweise:
H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.Sicherheitshinweise:
P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden.P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501 - Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
EUH 208-0234 - Enthält BIT (Benzisothiazolinon). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.EUH 401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Haftung
Haftung
Unsere Produkte werden mit äußerster Sorgfalt hergestellt und vor Verlassen des Werkes kontrolliert. Da die Anwendungsbedingungen nicht unserem Einfluss unterliegen, haften wir nur für gleich bleibende Qualität des Produktes. Das Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht.Registrierte Marke
Pamira®= eingetragene Marke des IVA Frankfurt am MainSEMPRA®= reg. WZ der UPL Europe Ltd.
Zulassungsinhaber: UPL Europe Ltd. The Centre, 1st Floor, Birchwood Park Warrington, Cheshire, UK, WA3 6YN Telefon +44 (0)1925 819999 Telefax +44 (0)1925 817425
Vertriebspartner: UPL Deutschland GmbH An der Hasenkaule 10 D 50354 Hürth Telefon +49 (0) 2233 492 18 90 Telefax Beratungsnummer +49 (0) 2233 492 18 0