COLZAMID®

450 g/l Napropamid

Wirkstoff:

450 g/l Napropamid

Formulierung:

Suspensionskonzentrat (SC)

Bienen:

nicht bienengefährlich (B4)
ArtikelnummerPackungsgrößen
605270912 x 1 l Umkarton

Piktogramm:

GHS09

Signalwort:

Achtung

COLZAMID ist ein selektives Herbizid zur Bekämpfung von Unkräutern und Ungräsern im Raps, Sonderkulturen und Gemüsebau.

Nur für den beruflichen Anwender.
Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.

UFI CODE:

DARR-S01R-TVKA-CK6R

Wirkungsweise


Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode) Napropamid: 0

Wirkungsspektrum

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
Beerenobst (ausgenommen: Erdbeere)Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Buschbohne, StangenbohneEinjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Erdbeere (Ertragsanlagen)Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Erdbeere (im Pflanzjahr)Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
FeldsalatEinjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
ÖlraukeEinjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Tabak (Pflanzkultur)Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Weinrebe (Junganlagen)Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
WinterrapsEinjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter

Wirkungsspektrum
sehr gut bis gut bekämpfbar

Sehr gut bis gut bekämpfbar
Ackerfuchsschwanz, Ackerspörgel, Einjähriges Rispengras, Kamille-Arten, Melde-Arten, Vogelmiere, Weißer Gänsefuß,
Windhalm


gut bekämpfbar

Ackerhellerkraut, Ehrenpreis-Arten, Erdrauch, Hirtentäschel, Knöterich-Arten

nicht ausreichend bekämpfbar

Ackerstiefmütterchen, Ackervergissmeinnicht, Klettenlabkraut, Taubnessel-Arten, Wurzelunkräuter.

Anwendung

Hinweise zur sachgerechten Anwendung

Wartezeit (F) *
Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (F)

ACKERBAU

Pflanzenerzeugnisse:Winterraps
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Vor der Saat
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen mit Einarbeitung
Aufwandmenge: 2,75 l/ha
Wasseraufwandmenge: in 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: Wartezeit (F) *: siehe Hinweise
(WP775) Unter ungünstigen Witterungsbedingungen sind Schäden an Folgekulturen, insbesondere Wintergetreide, möglich.
Pflanzenerzeugnisse:Tabak (Pflanzkultur)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: 6-8 Tage vor dem Pflanzen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen mit Einarbeitung
Aufwandmenge: 2,0 l/ha
Wasseraufwandmenge: in 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: Wartezeit (F) *: siehe Hinweise

WEINBAU

Pflanzenerzeugnisse:Weinrebe (Junganlagen)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Pflanzen, vor Vegetationsbeginn, vor dem Austrieb
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen in Reihenbehandlung
Aufwandmenge: 2,5 l/ha
Wasseraufwandmenge: in 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: Wartezeit (F) *: siehe Hinweise

OBSTBAU

Pflanzenerzeugnisse:Erdbeere (Ertragsanlagen)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Vor der Blüte oder nach der Ernte; vor dem Auflaufen der Unkräuter
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 2,5 l/ha
Wasseraufwandmenge: in 400 bis 600 l/ha
Wartezeit: Wartezeit (F) *: siehe Hinweise

Pflanzenerzeugnisse:Erdbeere (im Pflanzjahr)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Vor dem Auflaufen der Unkräuter; nach dem Pflanzen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 2,5 l/ha
Wasseraufwandmenge: in 400 bis 600 l/ha
Wartezeit: Wartezeit (F) *: siehe Hinweise

Pflanzenerzeugnisse:Beerenobst (ausgenommen: Erdbeere)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Vor Vegetationsbeginn
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen in Reihenbehandlung
Aufwandmenge: 2,5 l/ha
Wasseraufwandmenge: in 400 bis 600 l/ha
Wartezeit: Wartezeit (F) *: siehe Hinweise

GEMÜSEBAU

Pflanzenerzeugnisse:Feldsalat
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Vor der Saat oder vor dem Pflanzen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen mit Einarbeitung
Aufwandmenge: 0,85 l/ha
Wasseraufwandmenge: in 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: Wartezeit (F) *: siehe Hinweise

Pflanzenerzeugnisse:Ölrauke
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Vor der Saat oder vor dem Pflanzen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen mit Einarbeitung
Aufwandmenge: 0,85 l/ha
Wasseraufwandmenge: in 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: Wartezeit (F) *: siehe Hinweise

Pflanzenerzeugnisse:Ölrauke
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Nach der Saat, vor dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,85 l/ha
Wasseraufwandmenge: in 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: Wartezeit (F) *: siehe Hinweise

Pflanzenerzeugnisse:Ölrauke
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Gewächshaus
Anwendungszeitpunkt: 4-6 Tage vor dem Pflanzen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen mit Einarbeitung
Aufwandmenge: 0,85 l/ha
Wasseraufwandmenge: in 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: Wartezeit (F) *: siehe Hinweise

Pflanzenerzeugnisse:Buschbohne, Stangenbohne
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Vor der Saat
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen mit Einarbeitung
Aufwandmenge: 1,6 l/ha
Wasseraufwandmenge: in 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: Wartezeit (F) *: siehe Hinweise

Mischbarkeit/Technik

Reinigung

Verschüttete Flüssigkeit mit Absorptionsmittel aufnehmen.

Umweltverhalten

Nutzorganismen

(NB6641) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). (NN1001) Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
(NN2002) Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

Wasserorganismen

(NW265) Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. (NW262) Das Mittel ist giftig für Algen.

Anwenderschutz


Hinweise für den sicheren Umgang

(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
(SB005) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
(SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
(SB111) Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
(SB166) Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
(SF245-02) Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
(SS206) Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.

Anwendungsbestimmung

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen

(NW470) Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.


(SF275-42OS) Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 42 Tagen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.


(SF275-42WE) Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 42 Tagen nach der Anwendung in Weinbau lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.


(SF275-7BE) Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 7 Tagen nach der Anwendung in Beerenobst (ausgenommen Strauchbeerenobst) lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.


(SS110-1) Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.


(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.


Für die Anwendung im Ackerbau, Weinbau und Obstbau gilt: (NW609-2) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
5 m


Für die Anwendung im Gemüsebau gilt: (NW642-1) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.


Für alle Anwendungen gilt: (WP734) Schäden an der Kulturpflanze möglich.


Erste Hilfe

Erste-Hilfe Maßnahme


Allgemein: Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen)
Nach Einatmen: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.
Nach Hautkontakt: Haut mit viel Wasser abwaschen. Bei anhaltenden Symptomen, Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontak: Augen vorsorglich mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Bei anhaltender Reizung einen Augenarzt aufsuchen.
Nach Verschlucken: Den Mund mit Wasser ausspülen. Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.

Hinweise für den Arzt:

Symptomatisch behandeln.

Lagerung/Entsorgung/Hinweise

Lagerung

An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten.

Entsorgung

Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm:

GHS09

Signalwort:

Achtung

Gefahrenhinweise:

H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise:

P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501 - Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.

Ergänzende Kennzeichnungselemente:

EUH 401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
EUH 208-0098 - Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EB001-2 - SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.).

Haftung

Haftung

Unsere Produkte werden mit äußerster Sorgfalt hergestellt und vor Verlassen des Werkes kontrolliert. Da die Anwendungsbedingungen nicht unserem Einfluss unterliegen, haften wir nur für gleich bleibende Qualität des Produktes. Das Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht.

Registrierte Marke

COLZAMID®=reg. WZ der UPL Europe Ltd.
Pamira®= eingetragene Marke des IVA Frankfurt am Main
Zulassungsinhaber: UPL Holdings Coöperatief U.A Claudius Prinsenlaan 144a, Block A NL 4818 CP Breda

Vertriebspartner: UPL Deutschland GmbH An der Hasenkaule 10 D 50354 Hürth Telefon +49 (0) 2233 492 18 90 Telefax Beratungsnummer +49 (0) 2233 492 18 0
Stand: 10.03.2025