Wirkstoff:
500 g/kg BoscalidFormulierung:
Wasserdispergierbares Granulat (WG)Bienen:
nicht bienengefährlich (B4)Artikelnummer | Packungsgrößen |
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6398583 | 4 x 5 kg Umkarton |
Piktogramm:
GHS09Signalwort:
entfälltZur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.
UFI CODE:
GUHQ-7CD8-NV0U-008XWirkungsweise
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe) Boscalid: C2
Wirkungsspektrum
VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN
Pflanzen/Objekte | Schadorganismen/Zweckbestimmung |
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Buschbohne | Botrytis cinerea, Sclerotinia sclerotiorum |
Weinrebe | Botrytis cinerea |
Winterraps | Kohlschwärze (Alternaria brassicae), Sclerotinia sclerotiorum, Wurzelhals- und Stängelfäule (Leptosphaeria maculans) |
Anwendung
GEMÜSEBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Buschbohne |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Botrytis cinerea |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | 60 bis 69 |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Abstand: 7 bis 10 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 1 kg/ha in 300 bis 600 l Wasser/ha |
Wartezeit: | 14 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Buschbohne |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Sclerotinia sclerotiorum |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | 60 bis 69 |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 1 kg/ha in 300 bis 600 l Wasser/ha |
Wartezeit: | 14 Tage |
WEINBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Weinrebe |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Botrytis cinerea |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
Aufwandmenge: | Basisaufwand: 0,3 kg/ha in 250 l Wasser/ha ES 61: 0,6 kg/ha in 500 l Wasser/ha ES 71: 0,9 kg/ha in 750 l Wasser/ha ES 75: 1,2 kg/ha in 1000 l Wasser/ha |
Wartezeit: | 28 Tage |
ACKERBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Winterraps |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Kohlschwärze (Alternaria brassicae) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | ab 65 |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 0.5 kg/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (F) |
Pflanzenerzeugnisse: | Winterraps |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Sclerotinia sclerotiorum |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | 57 bis 69 |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 0,5 kg/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (F) |
Pflanzenerzeugnisse: | Winterraps |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Wurzelhals- und Stängelfäule (Leptosphaeria maculans) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | bis 59 |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bis Mitte Oktober und nach Vegetationsbeginn |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 0,5 kg/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (F) |
Umweltverhalten
Nutzorganismen
(NB6641) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). (NN1001) Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.(NN1002) Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
(NN134) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
Wasserorganismen
(NW262) Das Mittel ist giftig für Algen. (NW264) Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.Gewässerschutz
(EB001-2) SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)Anwenderschutz
Hinweise für den sicheren Umgang
(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.(SB005) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
(SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
(SB111) Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
(SB166) Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
(SF245-02) Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
(SS206) Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Anwendungsbestimmung
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen
(NW470) Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
(SF275-VEAC) Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen bis unmittelbar vor der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
(SF276-EEGE) Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Gemüse bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
(SF276-EEWE) Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Weinbau bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
(SS110-1) Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
(SS120-1) Bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
(NW642-1) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
(WW750) Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.
Erste Hilfe
Erste-Hilfe Maßnahme
Nach Einatmen : Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
Nach Hautkontakt : Haut mit viel Wasser abwaschen.
Nach Augenkontakt : Augen vorsorglich mit Wasser ausspülen.
Nach Verschlucken : Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.
Lagerung/Entsorgung/Hinweise
Lagerung
An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten.Entsorgung
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm:
GHS09Signalwort:
entfälltGefahrenhinweise:
H411 - Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.Sicherheitshinweise:
P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen.P501 - Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
EUH 401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.Haftung
Haftung
Unsere Produkte werden mit äußerster Sorgfalt hergestellt und vor Verlassen des Werkes kontrolliert. Da die Anwendungsbedingungen nicht unserem Einfluss unterliegen, haften wir nur für gleich bleibende Qualität des Produktes. Das Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht.Registrierte Marke
WEDDELL®=reg. WZ der UPL Europe Ltd.Pamira®= eingetragene Marke des IVA Frankfurt am Main
Zulassungsinhaber: UPL Europe Ltd. The Centre, 1st Floor, Birchwood Park Warrington, Cheshire, UK, WA3 6YN Telefon +44 (0)1925 819999 Telefax +44 (0)1925 817425
Vertriebspartner: UPL Deutschland GmbH An der Hasenkaule 10 D 50354 Hürth Telefon +49 (0) 2232 701 25 0 Telefax +49 (0) 2232 701 25 -89