Wirkstoff:
570 g/kg AluminiumphosphidFormulierung:
Gaserzeugendes Produkt (GE)Bienen:
nicht gefährdet (B3)Artikelnummer | Packungsgrößen |
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654035 | 21 x 1 kg Umkarton |
Piktogramm:
GHS02 , GHS06 , GHS09Signalwort:
GefahrInsektizid zur Bekämpfung aller Arten von Vorratsschädlingen, wie dem Kornkäfer, Getreideschmalkäfer, Leistenkopfblattkäfer u.a. vorratsschädlichen Insekten.
Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.
Wirkungsweise
Die Pellets in dieser Flasche entwickeln sehr giftiges Phosphorwasserstoffgas. Wenn sie mit Luft- oder Warenfeuchtigkeit in Berührung kommen, beginnt die nicht wieder zu bremsende Entwicklung des Phosphorwasserstoffgases, das aufgrund seines karbidähnlichen Geruchs leicht erkennbar ist. Deshalb müssen die Pellets nach Öffnen der Flasche gleich verwendet werden. Ein Umfüllen des Inhalts in andere Behältnisse ist nicht zulässig.
Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe) Aluminiumphosphid: 24A
Wirkungsspektrum
VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN
Pflanzen/Objekte | Schadorganismen/Zweckbestimmung |
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Vorratslagerndes Getreide; ausgenommen Mais | Insekten (als Vorratsschädling) |
Anwendung
Hinweise zur sachgerechten Anwendung
Generelle VorsichtsmaßnahmenKeine Abgabe des Mittels durch den Erwerber an andere Personen. Anwendung nur durch den sachkundigen Erwerber selbst oder - unter seiner Verantwortung - durch verlässliche, von ihm über die Gefährlichkeit und sachgemäße Handhabung des Mittels unterrichtete Arbeitskräfte. Phosphorwasserstoff (PH3) kann Kupfer, Silber, Gold und deren Legierungen angreifen. Deshalb müssen Gegenstände, die diese Metalle enthalten, geschützt werden. Keine Anwendung in Räumen, in denen Trinkwasserleitungen aus Kunststoff verlegt sind, ausgenommen bei Warenbegasungen unter gasdichten Folien gemäß TRGS 512. PH3 hat reduzierende korrodierende Eigenschaften und somit können möglicherweise Elektroartikel funktionsunfähig gemacht werden. Weitere Hinweise im "Das Handbuch des Begasungsleiters", Verlag AgriMedia, Clenze.
Weitere wichtige Hinweise:
- 34 Prozent des Gemisches bestehen aus einem oder mehreren Bestandteilen von unbekannter inhalativer Toxizität.
- Mittel und dessen Reste schadlos beseitigen oder dem Abgeber zurückgeben. Restmengen des Mittels sowie entleerte, nicht gereinigte Behälter sind Sonderabfall.
- Für Kinder und Haustiere unerreichbar aufbewahren.
- Keine Anwendung während der Brutzeit geschützter Vogelarten, die in den zu begasenden Objekten brüten. Originalverpackungen oder entleerte Behälter nicht zu anderen Zwecken verwenden.
- QuickPhos darf nur so verwendet werden, wie auf dem Etikett angegeben.
- Bewahren Sie die Tabletten nicht in anderen Behältnissen auf.
- Das mit QuickPhos begaste Getreide darf nicht von Hand aus, sondern nur mit Kraftschaufeln, Förderschnecken oder ähnlichem bewegt werden.
- Die Aufwandmenge und Durchgasungsdauer ist abhängig von der Temperatur des Lagergutes und der zul. Luftfeuchtigkeit des Lagerraumes und -gutes. Die angeführte Aufwandmenge versteht sich bei 20°-25°C Raumtemperatur und einer relativen Feuchte des Lagergutes von höchstens 21% und 60% rel. Luftfeuchte des Lagerraumes.
- Aspirationsabfälle nicht verfüttern. Unter 10°C Warentemperatur nicht begasen.
Schützen Sie die Tabletten vor Wasser und anderen Flüssigkeiten und vermeiden Sie Anhäufungen der Tabletten, da es sonst zur Selbstentzündung des Phosphorwasserstoffes kommen kann.
Weitere Rechtsvorschriften:
Die Rechtsvorschriften über die Verwendung Phosphorwasserstoff entwickelnder Mittel und ihre Ergänzungen sowie die Auflagen der Länder- bzw. Kommunalbehörden müssen beachtet werden. Die Angaben entsprechen dem Zulassungsbescheid. Siehe auch: TRGS 512, Anl. 3 bzw. Broschüre "Wirkstoffe in Pflanzenschutz und Schädlingsbekämpfungsmitteln-, Industrieverband Agrar e.V.,Karlstr.
21, 60329 Frankfurt/ M. Sowie das "med. Merkblatt für den Arbeitsschutz" von Dr. Med. A. Backhaus im Handbuch des Begasungsleiters. Die Nichteinhaltung der Anwendungshinweise kann zu Gesundheitsschäden führen, für die wir nicht haften, da sie außerhalb unseres Einflußbereiches liegen. Da wir auf die Anwendung und das Befolgen der Gebrauchsanleitung keinen Einfluss haben, haften wir ausschließlich für gleichbleibende Produktqualität.
VORRATSSCHUTZ
Pflanzenerzeugnisse: | Vorratslagerndes Getreide; ausgenommen Mais |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Insekten (als Vorratsschädling) |
Anwendungsbereich: | gasdichte Silozelle ohne Kreislaufbegasung |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | begasen |
Aufwandmenge: | 36 g/t |
Erläuterungen: | Einwirkungszeit: 21 Tage Sonstige Ergänzungen und Hinweise: bei Temperaturen über +10 °C |
Wartezeit: | gasdichte Silozelle ohne Kreislaufbegasung, Vorratslagerndes Getreide : 5 Tage |
Mischbarkeit/Technik
Technik
Seien Sie bei der Anwendung sehr vorsichtig! QuickPhos ist giftig und darf nicht verschluckt werden. Phosphorwasserstoff hat einen karbidähnlichen Geruch und ist ein starkes Atemgift. Deshalb muss das Einatmen gefährlicher Konzentrationen oder Staub vermieden werden. Versichern Sie sich, dass Menschen und Haustiere vor und während der Begasung nicht anwesend sind.Während der Begasung darf weder getrunken, geraucht oder gegessen werden.Der Behälter mit den QuickPhos Tabletten darf nur auf Anweisung eines Begasungsleiters geöffnet werden und zwar nur unmittelbar vor Gebrauch. Dabei den Behälter nie in einer zündfähigen Atmosphäre öffnen. Tabletten sofort gemäß ihrer Bestimmung zuführen. Vor der Begasung müssen die Silozellen abgedichtet werden. Bei der Begasung von Getreide in Silozellen sind die Tabletten einzeln beim Einlauf dem Getreidestrom beizugeben. Das kann mit der Hand bzw. einem geeigneten automatischen Dosiergerät (Dispenser) in den gleichmäßig fließendem Getreidestrom geschehen. Beim Umgang mit dem Mittel geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen und geeignetes Atemschutzgerät anlegen. Nach jeder Entnahme ist der Behälter sofort wieder zu schließen. Nach der Beschickung Hände waschen. Vor der Anwendung von Phosphorwasserstoff entwickelnden Tabletten in lagerndem Getreide ist dem Lagerleiter mitzuteilen, dass die Getreidepartie nach der Begasung durch geeignete Maßnahmen (z.B. Aspiration) von festen Rückständen zu befre
ien ist.
Behandelte Räume mit dem Warnhinweis "GEFAHR - Räume nicht betreten - wurden mit Phosphorwasserstoff begast" kennzeichnen, mindestens 4-5 Stunden nach der Anwendung gründlich belüften und frühestens nach 5 Stunden wieder betreten (die umgebende Raumluft muss die Konzentrationen von 0,14 mg/m3 (0,1 ppm) bei Anwendung von Phosphorwasserstoff sicher unterschreiten).
Aus Verbraucherschutzgründen ist sicherzustellen, dass das gebrauchsfertige aluminiumphosphidhaltige Mittel bei Anwendung gegen Vorratsschädlinge nach Gebrauch aus der Umgebung von Lebensmitteln entfernt wird.
Resistenzmanagement
Aufgrund der verfügbaren Daten wird erwartet, dass ein hohes Risiko für die Entwicklung von Resistenzen gegenüber Phosphin bei Vorratsinsekten existiert. Die folgenden Management-Strategien werden vorgeschlagen:- Anwendung: Aufwandmengen und Anwendungszeitpunkt der Gebrauchsanweisung einhalten. Aufwandmengen nach den Empfehlungen des Herstellers nicht unterschreiten, da dies die Resistenzentwicklung verstärken kann. Kontrollieren Sie das Auftreten der Schädlinge nach der Anwendung, um deren Erfolg beurteilen zu können.
- Zeitpunkt der Anwendung: QuickPhos sollte gegen das gefährlichste Entwicklungsstadium der Insektenschädlinge angewendet werden. Auf die Empfehlungen des Herstellers und der örtlichen Beratung achten.
- Schaffung einer Messbasis und Beobachtung von Populationen in Risikobereichen, um wesentliche Änderungen der Schadanfälligkeit zu erkennen.
Außerdem sollten vorbeugende Maßnahmen getroffen werden, um die Resistenzentwicklung zu verhindern:
- Gute Hygiene ist wichtig, um Risikoareale, in denen Insektenpopulationen von einer Saison zur nächsten übertragen werden, zu vermeiden. Deshalb alle potenziell resistenten Insekten aus den Lagern beseitigen. Leere Lager und Geräte sollten gründlich gereinigt und, wenn möglich, mit einem chemischen Trockenmittel oder Staub vor der Ernte behandelt werden.
- Lagerung von neuem Getreide auf altem Getreide vermeiden.
- QuickPhos muss verschlossen, gasdicht gelagert und in Höhe und Dauer wie auf dem Etikett empfohlen, angewendet werden. Dies ist wichtig, da es gewährleistet, dass die Gaskonzentration für einen ausreichend langen Zeitraum hoch genug bleibt, um alle Entwicklungsstadien der Insektenschädlinge abzutöten.
- Getreide sollten nicht mehrmals begast werden.
- Alle Chemikalien müssen nach ihren Anweisungen auf dem Etikett verwendet werden.
- Die Insektenarten müssen vor der Behandlung identifiziert werden, um sicherzustellen, dass die richtige Bekämpfungsstrategie verwendet wird. Die Wirksamkeit ist bezüglich der Dosierung auch von dem zu behandelnden Volumen und nicht von der zu behandelnden Tonnage Getreide und deren Sorption abhängig. In gering befüllten Silozellen mit großem Leervolumen/Luftüberstand über dem eingelagerten Getreide kann die Wirksamkeit durch Nachschlupf aus nicht bekämpften Eiern herabgesetzt sein.
Umweltverhalten
Nutzorganismen
(NB663) Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3). (NN000) Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Populationen relevanter Nutzorganismen nicht gefährdet.Wasserorganismen
(NW262) Das Mittel ist giftig für Algen. (NW264) Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.Anwenderschutz
Hinweise für den sicheren Umgang
(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.(SB110) Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
(SB195) Für die Ausbringung des Präparates müssen geeignete Geräte bzw. Hilfsmittel verwendet werden. Ein Kontakt mit der Haut ist zu vermeiden.
(SE1201) Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
(SF5053) An der Luft oder bei Einwirkung von Feuchtigkeit entwickelt sich Phosphan, ein geruchloses, für Menschen und Tiere sehr giftiges und ätzendes Gas, das hochentzündlich sowie selbstentzündlich an der Luft ist. Gelegentlich tritt ein von Verunreinigungen stammender knoblauch-, fisch- oder karbidartiger Geruch auf. Dieser Geruch allein ist kein zuverlässiges Anzeichen von Phosphan, da er von Erde und anderen Materialien leicht adsorbiert werden kann und häufig erst oberhalb von gesundheitlichen Grenzwerten auftritt.
(SF510) Sofern ein Auslegegerät (Applikator) zur Ausbringung des Pflanzenschutzmittels zu verwenden ist, ist dieses unter Berücksichtigung von Nummer 9 Abs. (5) der TRGS 512 nach Gebrauch zu reinigen. Die Reinigung des Gerätes hat im Freien und vorzugsweise bei leichtem Wind (Beachtung der Windrichtung) unter sorgfältiger Vermeidung einer Exposition von Mensch und Tier mit Stäuben des Pflanzenschutzmittels und/oder Phosphan zu erfolgen. Die Reinigung des Applikators ist in einem ausreichend großen Gefäß mit entspanntem Wasser (mit Spülmittel) durchzuführen. Dabei müssen sämtliche Teile mindestens vier Stunden im Wasserbad verbleiben. Während dieser Zeit ist der Bereich zu verlassen. Anschließend ist das Gerät mit frischem Wasser gut abzuspülen, bis alle Teile sauber sind. Vor der erneuten Verwendung muss das Gerät technisch überprüft werden und in allen Teilen absolut trocken sein.
(SF514-1) Der Anwender oder eine für Messungen des eingesetzten Begasungsmittels hinreichend fachkundige Person hat gemäß TRGS 512 (Begasungen) bis zur Freigabe der Fläche regelmäßig durch Kontrollmessungen der Umgebungsluft sicherzustellen, dass außerhalb des festgelegten Gefahrenbereichs keine Konzentrationen des Begasungsmittels oberhalb der Nachweisgrenze (größer oder gleich 0.01 ppm) auftreten. Die Messergebnisse und gegebenenfalls ergriffene Maßnahmen sind aufzuzeichnen und mit der Dokumentation über die Begasung aufzubewahren.
(SF524) Bei Anwendung in Räumen/Lagern nach dem Start der Begasung diese sofort verlassen und verschließen. Bei Anwendung unter gasdichten Planen das zu behandelnde Gut gasdicht abdecken und nach dem Start der Begasung den Gefahrenbereich sofort verlassen.
(SS1201) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels.
(SS2204) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
(ST3312) Atemschutzgerät mit Filter (Typ/Kennfarbe...*)) für Phosphorwasserstoff tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels und geeignete Schutzkleidung entsprechend TRGS 512. *) Atemschutzgerät, Gasfiltertyp (Kennbuchstabe, Kennfarbe) und Gasfilterklasse sind anzugeben.
(VS005-1) Die Durchführung von Begasungen mit den in der Gefahrstoffverordnung Anhang I Nr. 4.1 (1) bis (3) genannten Stoffen ist gemäß Gefahrstoffverordnung Anhang I Nr. 4.2 (1) erlaubnispflichtig. Bei der Anwendung des Mittels sind die besonderen Vorschriften der Gefahrstoffverordnung Anhang I Nr. 4 in Verbindung mit den Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 512 (Begasungen) zu beachten.
(DH001) RSh 1: Giftig bei Kontakt mit den Augen.
(EO001) SPo 1: Nach Kontakt mit der Haut zuerst das Mittel mit einem trockenen Tuch entfernen und dann die Haut mit reichlich Wasser abspülen.
(EO002) SPo 2: Die gesamte Schutzkleidung muss nach Gebrauch gewaschen werden.
(EO004) SPo 4: Der Behälter muss im Freien und Trockenen geöffnet werden.
Anwendungsbestimmung
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen
(NW467) Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Erste Hilfe
Erste-Hilfe Maßnahme
Allgemeine Empfehlung: Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen). Ersthelfer: Auf Selbstschutz achten! Alle nicht benötigten Personen aus dem Gefahrenbereich entfernen Kontaminierte Kleidung und Schuhe ausziehen und isolieren. Bürsten oder schütteln Sie sich das Material von Ihrer Kleidung in einem gut belüfteten Bereich. Belüften Sie die Kleidung vor dem Waschen. Bitte lassen Sie die kontaminierte Kleidung nicht in den von Personen besetzten und/oder geschlossenen Bereichen.
Nach Augenkontakt: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Zuerst das Mittel mit einem trockenen Tuch entfernen. Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Bei anhaltender Augenreizung einen Facharzt aufsuchen.
Nach Hautkontakt: Sofort mit viel Wasser abwaschen. Bei bleibenden Symptomen einen Arzt hinzuziehen.
Nach Verschlucken: Sofort Giftinformationszentrum oder Arzt hinzuziehen. Bei Atemstillstand mit zusätzlichem Sauerstoff künstlich beatmen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen. Führen Sie keine Mund-zu-Mund-Beatmung durch, da ein Opfer, das Aluminiumphosphid geschluckt hat, Phosphingas freisetzen könnte.
Nach Einatmen: Im Falle einer Exposition gegenüber Phosphine, bewegen Sie die Person aus dem kontaminierten Bereich ins Freie. Sofort Notdienst anrufen. Sauerstoffbehandlung durchführen. Besondere Mittel zur ersten Hilfe erforderlich: Bronchodilatoren und abschwellende Mittel können verabreicht werden.
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen: Übelkeit, Leibschmerzen, Erbrechen, Diarrhoe, Atemnot, Schüttelfrost, Durst Kopfschmerzen, Krämpfe, Koma.Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.Symptomatische Behandlung
Lagerung/Entsorgung/Hinweise
Lagerung
Nur im Originalbehälter/der Originalverpackung an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Gut verschlossen halten und an einem trockenen und kühlen Ort lagern. Vor Hitze schützen. Unter Verschluß aufbewahren. An einem Platz lagern, der nur berechtigten Personen zugänglich ist. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Nicht in der Nähe von starken Säuren lagern.Entsorgung
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm:
GHS02 , GHS06 , GHS09Signalwort:
GefahrGefahrenhinweise:
H260 - In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können.H300 - Lebensgefahr bei Verschlucken.
H311 - Giftig bei Hautkontakt.
H319 - Verursacht schwere Augenreizung.
H330 - Lebensgefahr bei Einatmen.
H400 - Sehr giftig für Wasserorganismen.
Sicherheitshinweise:
P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.P270 - Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P284 - [Bei unzureichender Belüftung] Atemschutz tragen.
P231+P232 - Inhalt unter inertem Gas/... handhaben und aufbewahren. Vor Feuchtigkeit schützen.
P361 - Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen.
P363 - Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.
P310 - Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/... anrufen.
P301+P330 +P331 - BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.
P302+P352 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
P304+P340 - BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P210 - Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.
P223 - Keinen Kontakt mit Wasser zulassen.
P403+P233 - An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.
P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen.
P405 - Unter Verschluss aufbewahren.
P402+P404 - An einem trockenen Ort aufbewahren. In einem geschlossenen Behälter aufbewahren.
P501 - Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.
P370+P378 - Bei Brand: Kohlendioxid zum Löschen verwenden.
P370+P378 - Bei Brand: Sand zum Löschen verwenden.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
EUH 029 - Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase.EUH 032 - Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase.
EUH 070 - Giftig bei Berührung mit den Augen.
EUH 401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Haftung
Haftung
Unsere Produkte werden mit äußerster Sorgfalt hergestellt und vor Verlassen des Werkes kontrolliert. Da die Anwendungsbedingungen nicht unserem Einfluss unterliegen, haften wir nur für gleich bleibende Qualität des Produktes. Das Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht.Registrierte Marke
QUICKPHOS®= reg. WZ der UPL Europe Ltd.Pamira®= eingetragene Marke des IVA Frankfurt am Main
Zulassungsinhaber: UPL Europe Ltd. The Centre, 1st Floor, Birchwood Park Warrington, Cheshire, UK, WA3 6YN Telefon +44 (0)1925 819999 Telefax +44 (0)1925 817425
Vertriebspartner: UPL Deutschland GmbH An der Hasenkaule 10 D 50354 Hürth Telefon +49 (0) 2232 701 25 0 Telefax +49 (0) 2232 701 25 -89