QuickPhos Bags

563,4 g/kg Aluminiumphosphid

Wirkstoff:

563,4 g/kg Aluminiumphosphid

Formulierung:

Gaserzeugendes Produkt (GE)
ArtikelnummerPackungsgrößen
63102223,4 kg
63102224x3,4 kg Fass

Piktogramm:

GHS02 , GHS05 , GHS06 , GHS09

Signalwort:

Gefahr

QUICKPHOS ist ein gaserzeugendes Produkt (GE), das 563,4 g/kg Aluminiumphosphid in Form 10 oder 34 g Beuteln zur Verwendung als Insektizid zur Nachernte Bekämpfung von Schädlingen in Getreide- oder Reislagern.


Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.

Wirkungsweise

Die Beutelrolle in dieser Alu-Verpackung ist gebrauchsfertig. Beutelrollen entwickeln sehr giftiges Phosphorwasserstoffgas. Wenn sie mit Luft- oder Warenfeuchtigkeit in Berührung kommen, beginnt die nicht wieder zu bremsende Entwicklung des Phosphorwasserstoffgases, das aufgrund seines karbidähnlichen Geruchs erkennbar ist. Deshalb muss das Produkt nach Öffnen der Alu-Verpackung gleich verwendet werden


Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe) Aluminiumphosphid: 24A

Wirkungsspektrum

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
RäumeInsekten
ReisInsekten
SäckeInsekten
Vorratslagerndes Getreide (ausgenommen: Mais, Buchweizen, Hirse, Reis)Insekten

Anwendung

VORRATSSCHUTZ

Pflanzenerzeugnisse:Räume
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Insekten
Anwendungsbereich: in leeren Räumen

vor der Einlagerung (Einsatz in leeren und hinreichend gasdichten Räumen)
Anwendungszeitpunkt: Bei Befalll
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 3
In der Kultur bzw. je Jahr: 3

zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 56 Tage
Anwendungstechnik: begasen mit Beutel
Aufwandmenge: 15 g/m³
Max. Aufwandmenge: Einwirkungszeit: 14 Tage bei 10 bis 15°C / Einwirkungszeit:
7 Tage bei 16 bis 25°C / Einwirkungszeit: 5
Tage bei 26 bis 35°C
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (F)

Pflanzenerzeugnisse:Räume
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Insekten
Anwendungsbereich: In leeren Silozellen, leeren Räumen einschließlich Flachlager, Lagerräume, Speicher und Begasungskammern (hinreichend gasdicht im Sinne TRGS 512)
-Erläuterungen:
vor der Einlagerung (Einsatz in leeren und hinreichend gasdichten Räumen)
Anwendungszeitpunkt: Bei Befall
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 3
In der Kultur bzw. je Jahr: 3

zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 56 Tage
Anwendungstechnik: begasen mit Beutel
Aufwandmenge: 15 g/m³

Einwirkungszeit: 14 Tage bei 10 bis 15°C
Einwirkungszeit: 7 Tage bei 16 bis 25°C
Einwirkungszeit: 5 Tage bei 26 bis 35°C
Wartezeit: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

Pflanzenerzeugnisse:Räume
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Insekten
Anwendungsbereich: Schuten, Binnen- und Küstenmotorschiffe
Anwendungszeitpunkt: Bei Befall
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 3
In der Kultur bzw. je Jahr: 3

zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 56 Tage
Anwendungstechnik: begasen mit Beutel
Aufwandmenge: 15 g/m³

Einwirkungszeit: 14 Tage bei 10 bis 15°C
Einwirkungszeit: 7 Tage bei 16 bis 25°C
Einwirkungszeit: 5 Tage bei 26 bis 35°C
Wartezeit: Keine

Pflanzenerzeugnisse:Räume
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Insekten
Anwendungsbereich: seegehende Schiffe
Anwendungszeitpunkt: Bei Befall
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 3
In der Kultur bzw. je Jahr: 3

zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 56 Tage
Anwendungstechnik: begasen mit Beutel
Aufwandmenge: 15 g/m³

Einwirkungszeit: 14 Tage bei 10 bis 15°C
Einwirkungszeit: 7 Tage bei 16 bis 25°C
Einwirkungszeit: 5 Tage bei 26 bis 35°C
Wartezeit: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

Pflanzenerzeugnisse:Reis
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Insekten
Anwendungsbereich: Begasungsanlagen einschließlich stationärer Container (hinreichend gasdicht im Sinne TRGS 512)
Anwendungszeitpunkt: Bei Befall
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 3
In der Kultur bzw. je Jahr: 3

zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 56 Tage
Anwendungstechnik: begasen mit Beutel
Aufwandmenge: 15 g/m³

Einwirkungszeit: 14 Tage bei 10 bis 15°C
Einwirkungszeit: 7 Tage bei 16 bis 25°C
Einwirkungszeit: 5 Tage bei 26 bis 35°C
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Pflanzenerzeugnisse:Reis
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Insekten
Anwendungsbereich: seegehende Schiffe
Anwendungszeitpunkt: Bei Befall
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 3
In der Kultur bzw. je Jahr: 3

zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 56 Tage
Anwendungstechnik: begasen mit Beutel
Aufwandmenge: 15 g/m³

Einwirkungszeit: 14 Tage bei 10 bis 15°C
Einwirkungszeit: 7 Tage bei 16 bis 25°C
Einwirkungszeit: 5 Tage bei 26 bis 35°C
Wartezeit: Keine

Pflanzenerzeugnisse:Reis
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Insekten
Anwendungsbereich: Schuten, Binnen- und Küstenmotorschiffe
Anwendungszeitpunkt: Bei Befall
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 3
In der Kultur bzw. je Jahr: 3

zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 56 Tage
Anwendungstechnik: begasen mit Beutel
Aufwandmenge: 15 g/m³

Einwirkungszeit: 14 Tage bei 10 bis 15°C
Einwirkungszeit: 7 Tage bei 16 bis 25°C
Einwirkungszeit: 5 Tage bei 26 bis 35°C
Wartezeit: Keine

Pflanzenerzeugnisse:Reis
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Insekten
Anwendungsbereich: In gasdichten Silozellen (hinreichend gasdicht im Sinne TRGS 512)
Anwendungszeitpunkt: Bei Befall
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 3
In der Kultur bzw. je Jahr: 3

zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 56 Tage
Anwendungstechnik: begasen
Aufwandmenge: 15 g/m³

Einwirkungszeit: 14 Tage bei 10 bis 15°C / Einwirkungszeit: 7 Tage bei 16 bis 25°C / Einwirkungszeit: 5 Tage bei 26 bis 35°C
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Pflanzenerzeugnisse:Reis
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Insekten
Anwendungsbereich: Auf gasdichten Schüttböden bei Lagerung unter gasdichten Planen bzw. in hinreichend gasdichten Räumen einschließlich Flachlager, Lagerräume und Speicher (hinreichend gasdicht im Sinne der TRGS 512)
Anwendungszeitpunkt: Bei Befall
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 3
In der Kultur bzw. je Jahr: 3

zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 56
Tage
Anwendungstechnik: begasen mit Beutel
Aufwandmenge: 15 g/m³
Max. Aufwandmenge: Einwirkungszeit: 14 Tage bei 10 bis 15°C / Einwirkungszeit:
7 Tage bei 16 bis 25°C / Einwirkungszeit: 5
Tage bei 26 bis 35°C
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (F)

Pflanzenerzeugnisse:Reis
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Insekten
Anwendungsbereich: In Sackstapeln bei Lagerung unter gasdichten Planenauf gasdichten Böden bzw. in gasdichten Räumen einschließlich Flachlager, Lagerräume und Speicher (hinreichend gasdicht im Sinne der TRGS 512)
Anwendungszeitpunkt: Bei Befall
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 3
In der Kultur bzw. je Jahr: 3

zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 56
Tage
Anwendungstechnik: begasen mit Beutel
Aufwandmenge: 15 g/m³
Max. Aufwandmenge: Einwirkungszeit: 14 Tage bei 10 bis 15°C / Einwirkungszeit:
7 Tage bei 16 bis 25°C / Einwirkungszeit: 5
Tage bei 26 bis 35°C
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (F)

Pflanzenerzeugnisse:Säcke
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Insekten
Anwendungsbereich: leere Säcke in hinreichend gasdichten Räumen
Anwendungszeitpunkt: Bei Befall
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 3
In der Kultur bzw. je Jahr: 3

zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 56 Tage
Anwendungstechnik: begasen mit Beutel
Aufwandmenge: 15 g/m³
Max. Aufwandmenge: Einwirkungszeit: 14 Tage bei 10 bis 15°C / Einwirkungszeit:
7 Tage bei 16 bis 25°C / Einwirkungszeit: 5
Tage bei 26 bis 35°C
Wartezeit: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

Pflanzenerzeugnisse:Vorratslagerndes Getreide (ausgenommen: Mais, Buchweizen, Hirse, Reis)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Insekten
Anwendungsbereich: In gasdichten Silozellen (hinreichend gasdicht im Sinne TRGS 512)
Anwendungszeitpunkt: Bei Befall
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 3
In der Kultur bzw. je Jahr: 3

zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 56
Anwendungstechnik: begasen
Aufwandmenge: 15 g/m³

Einwirkungszeit: 14 Tage bei 10 bis 15°C
Einwirkungszeit: 7 Tage bei 16 bis 25°C
Einwirkungszeit: 5 Tage bei 26 bis 35°C
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Pflanzenerzeugnisse:Vorratslagerndes Getreide (ausgenommen: Mais, Buchweizen, Hirse, Reis)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Insekten
Anwendungsbereich: Begasungsanlagen einschließlich stationärer Container (hinreichend gasdicht im Sinne TRGS 512)
Anwendungszeitpunkt: Bei Befall
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 3
In der Kultur bzw. je Jahr: 3

zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 56 Tage
Anwendungstechnik: begasen mit Beutel
Aufwandmenge: 15 g/m³

Einwirkungszeit: 14 Tage bei 10 bis 15°C
Einwirkungszeit: 7 Tage bei 16 bis 25°C
Einwirkungszeit: 5 Tage bei 26 bis 35°C
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Pflanzenerzeugnisse:Vorratslagerndes Getreide (ausgenommen: Mais, Buchweizen, Hirse, Reis)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Insekten
Anwendungsbereich: Auf gasdichten Schüttböden bei Lagerung unter gasdichten Planen bzw. in hinreichend gasdichten Räumen einschließlich Flachlager, Lagerräume und Speicher (hinreichend gasdicht im Sinne der TRGS 512)
Anwendungszeitpunkt: Bei Befall
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 3
In der Kultur bzw. je Jahr: 3

zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 56 Tage
Anwendungstechnik: begasen mit Beutel
Aufwandmenge: 15 g/m³
Hinweis: Einwirkungszeit: 14 Tage bei 10 bis 15°C
Einwirkungszeit: 7 Tage bei 16 bis 25°C
Einwirkungszeit: 5 Tage bei 26 bis 35°C
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (F)

Pflanzenerzeugnisse:Vorratslagerndes Getreide (ausgenommen: Mais, Buchweizen, Hirse, Reis)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Insekten
Anwendungsbereich: In Sackstapeln bei Lagerung unter gasdichten Planenauf gasdichten Böden bzw. in gasdichten Räumen einschließlich Flachlager, Lagerräume und Speicher (hinreichend gasdicht im Sinne der TRGS 512)
Anwendungszeitpunkt: Bei Befall
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 3
In der Kultur bzw. je Jahr: 3

zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 56
Tage
Anwendungstechnik: begasen mit Beutel
Aufwandmenge: 15 g/m³
Hinweis: Einwirkungszeit: 14 Tage bei 10 bis 15°C
Einwirkungszeit: 7 Tage bei 16 bis 25°C
Einwirkungszeit: 5 Tage bei 26 bis 35°C
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (F)

Pflanzenerzeugnisse:Vorratslagerndes Getreide (ausgenommen: Mais, Buchweizen, Hirse, Reis)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Insekten
Anwendungsbereich: seegehende Schiffe
Anwendungszeitpunkt: Bei Befall
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 3
In der Kultur bzw. je Jahr: 3

zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 56 Tage
Anwendungstechnik: begasen mit Beutel
Aufwandmenge: 15 g/m³

Einwirkungszeit: 14 Tage bei 10 bis 15°C
Einwirkungszeit: 7 Tage bei 16 bis 25°C
Einwirkungszeit: 5 Tage bei 26 bis 35°C
Wartezeit: Keine

Pflanzenerzeugnisse:Vorratslagerndes Getreide (ausgenommen: Mais, Buchweizen, Hirse, Reis)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Insekten
Anwendungsbereich: Schuten, Binnen- und Küstenmotorschiffe
Anwendungszeitpunkt: Bei Befall
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 3
In der Kultur bzw. je Jahr: 3

zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 56 Tage
Anwendungstechnik: begasen mit Beutel
Aufwandmenge: 15 g/m³

Einwirkungszeit: 14 Tage bei 10 bis 15°C
Einwirkungszeit: 7 Tage bei 16 bis 25°C
Einwirkungszeit: 5 Tage bei 26 bis 35°C
Wartezeit: Keine

Mischbarkeit/Technik

Technik

Alu-Verpackungen nur auf Anweisung des Begasungsleiters erst unmittelbar vor Gebrauch öffnen und die darin befindliche Beutelrolle sofort ausbringen. Die Beutelrolle auf der Oberfläche der Getreidepartie ausrollen und anschließend mit Getreide bedecken (ca. 10-20 cm). Überlappung und zusammengefaltete Rollen vermeiden, sonst Brandgefahr bzw. Behinderung geregelter Ausgasung. Ein Wiederverschließen der Alu-Verpackung oder ein Umfüllen des Inhalts in andere Behältnisse ist nicht zulässig, da es zur Selbstentzündung führen kann. Unter 10° C Warentemperatur nicht begasen. Aus Verbraucherschutzgründen ist sicherzustellen, dass das gebrauchsfertige aluminiumphosphidhaltige Mittel bei Anwendung gegen Vorratsschädlinge nach Gebrauch aus der Umgebung von Lebensmitteln entfernt wird

Umweltverhalten

Wasserorganismen

(NW262) Das Mittel ist giftig für Algen. (NW264) Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

Anwenderschutz


Hinweise für den sicheren Umgang

(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
(SB005) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
(SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
(SB111) Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
(SF5053) An der Luft oder bei Einwirkung von Feuchtigkeit entwickelt sich Phosphan, ein geruchloses, für Menschen und Tiere sehr giftiges und ätzendes Gas, das hochentzündlich sowie selbstentzündlich an der Luft ist. Gelegentlich tritt ein von Verunreinigungen stammender knoblauch-, fisch- oder karbidartiger Geruch auf. Dieser Geruch allein ist kein zuverlässiges Anzeichen von Phosphan, da er von Erde und anderen Materialien leicht adsorbiert werden kann und häufig erst oberhalb von gesundheitlichen Grenzwerten auftritt.
Gas nicht einatmen. Atemschutzgerät nach DIN EN 141 mit Filter (Typ B Kennfarbe grau) für Phosphorwasserstoff und geeignete Schutzkleidung entsprechend TRGS 512 bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels tragen. Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3).

Anwendungsbestimmung

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen

(NT871) Vor der Anwendung ist zu prüfen, ob sich im zu begasenden Objekt wildlebende Tiere aufhalten. Bei Hinweisen auf die Nutzung eines Gebäudes durch Vögel oder Säugetiere geschützter Arten zur Jungenaufzucht hat die Begasung zu unterbleiben, sofern für die jeweilige Anwendung keine Risikominderungsmaßnahmen definiert sind, mit deren Hilfe eine Exposition ausgeschlossen werden kann.


(NW470) Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.


(SF514-1) Der Anwender oder eine für Messungen des eingesetzten Begasungsmittels hinreichend fachkundige Person hat gemäß TRGS 512 (Begasungen) bis zur Freigabe der Fläche regelmäßig durch Kontrollmessungen der Umgebungsluft sicherzustellen, dass außerhalb des festgelegten Gefahrenbereichs keine Konzentrationen des Begasungsmittels oberhalb der Nachweisgrenze (größer oder gleich 0.01 ppm) auftreten. Die Messergebnisse und gegebenenfalls ergriffene Maßnahmen sind aufzuzeichnen und mit der Dokumentation über die Begasung aufzubewahren.


(SF524) Bei Anwendung in Räumen/Lagern nach dem Start der Begasung diese sofort verlassen und verschließen. Bei Anwendung unter gasdichten Planen das zu behandelnde Gut gasdicht abdecken und nach dem Start der Begasung den Gefahrenbereich sofort verlassen.


(SF543) Der Anwender oder eine für Messungen des eingesetzten Begasungsmittels hinreichend fachkundige Person hat zur Freigabe von behandelten Flächen einschließlich des Gefahrenbereiches sicherzustellen, dass keine Konzentrationen des Begasungsmittels in der Luft oberhalb des im Rahmen der Wirkstoffprüfung festgelegten AOEL für Phosphorwasserstoff (0,03 ppm) auftreten. Die Messungen sind in Bodennähe durchzuführen und müssen die Bereiche umfassen, in denen die höchsten Konzentrationen des Begasungsmittels zu erwarten sind.


(SS1201-1) Bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.


(SS2204) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.


(ST3312) Atemschutzgerät mit Filter (Typ/Kennfarbe...*)) für Phosphorwasserstoff tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels und geeignete Schutzkleidung entsprechend TRGS 512. *) Atemschutzgerät, Gasfiltertyp (Kennbuchstabe, Kennfarbe) und Gasfilterklasse sind anzugeben.


(VS005-1) Die Durchführung von Begasungen mit den in der Gefahrstoffverordnung Anhang I Nr. 4.1 (1) bis (3) genannten Stoffen ist gemäß Gefahrstoffverordnung Anhang I Nr. 4.2 (1) erlaubnispflichtig. Bei der Anwendung des Mittels sind die besonderen Vorschriften der Gefahrstoffverordnung Anhang I Nr. 4 in Verbindung mit den Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 512 (Begasungen) zu beachten.


Erste Hilfe

Erste-Hilfe Maßnahme


Allgemeine Empfehlung: Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen). Ersthelfer: Auf Selbstschutz achten! Alle nicht benötigten Personen aus dem Gefahrenbereich entfernen Kontaminierte Kleidung und Schuhe ausziehen und isolieren. Bürsten oder schütteln Sie sich das Material von Ihrer Kleidung in einem gut belüfteten Bereich. Belüften Sie die Kleidung vor dem Waschen. Bitte lassen Sie die kontaminierte Kleidung nicht in den von Personen besetzten und/oder geschlossenen Bereichen.
Nach Augenkontakt: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Zuerst das Mittel mit einem trockenen Tuch entfernen. Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Bei anhaltender Augenreizung einen Facharzt aufsuchen.
Nach Hautkontakt: Sofort mit viel Wasser abwaschen. Bei bleibenden Symptomen einen Arzt hinzuziehen.

Medizinische Notfallauskunft bei Vergiftungen: Giftinformationszentrum Mainz - Tel.: +49 (0) 6131 19240 (Beratung in deutscher oder englischer Sprache). Siehe auch TRGS 512, Anl. 3 bzw. Broschüre "Wirkstoffe in Pflanzenschutz und Schädlingsbekämpfungsmitteln" Industrieverband Agrar e.V., Karlstr.21, 60329 Frankfurt/M sowie das "med. Merkblatt für den Arbeitsschutz" von Dr. med. A.Backhaus im Handbuch des Begasungsleiters.Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.

Lagerung/Entsorgung/Hinweise

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm:

GHS02 , GHS05 , GHS06 , GHS09

Signalwort:

Gefahr

Gefahrenhinweise:

H261 - In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase.
H300 - Lebensgefahr bei Verschlucken.
H312 - Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt.
H318 - Verursacht schwere Augenschäden.
H330 - Lebensgefahr bei Einatmen.
H400 - Sehr giftig für Wasserorganismen.

Sicherheitshinweise:

P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P210 - Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.
P223 - Keinen Kontakt mit Wasser zulassen.
P234 - Nur in Originalverpackung aufbewahren.
P260 - Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
P270 - Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P308+P310 - BEI Exposition oder falls betroffen: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen.
P403+P233 - An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.
P405 - Unter Verschluss aufbewahren.
P501 - Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.

Ergänzende Kennzeichnungselemente:

EUH 029 - Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase.
EUH 032 - Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase.
EUH 070 - Giftig bei Berührung mit den Augen.
EUH 401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

Haftung

Registrierte Marke

Zulassungsinhaber: UPL Europe Ltd. The Centre, 1st Floor, Birchwood Park Warrington, Cheshire, UK, WA3 6YN Telefon +44 (0)1925 819999 Telefax +44 (0)1925 817425

Vertriebspartner: UPL Deutschland GmbH An der Hasenkaule 10 D 50354 Hürth Telefon +49 (0) 2233 492 18 90 Telefax Beratungsnummer +49 (0) 2233 492 18 0
Stand: 04.02.2025