METAFOL® SUPER

350 g/l Metamitron ,
150 g/l Ethofumesat

Wirkstoff:

350 g/l Metamitron ,
150 g/l Ethofumesat

Formulierung:

Suspensionskonzentrat (SC)

Bienen:

nicht bienengefährlich (B4)
ArtikelnummerPackungsgrößen
62800824 x 5 l Umkarton

Piktogramm:

GHS07 , GHS09

Signalwort:

Achtung

METAFOL SUPER ist ein Kombinationsherbizid gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter und einjähriges Rispengras in Zucker- und Futterrüben.
-Kombiprodukt mit zwei Wirkstoffen
-Gute Mischbarkeit
-Im Vor- und Nachauflauf einsetzbar

Nur für den beruflichen Anwender.
Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.

UFI CODE:

10PR-30E1-HVKY-HCG0

Wirkungsweise

Ethofumesat und Metamitron wirken sowohl über die Wurzel als auch über das Blattder Pflanze und werden im Nachauflaufverfahren eingesetzt.


Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode) Metamitron: 15 , Ethofumesat: 5

Wirkungsspektrum

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
Zuckerrübe, FutterrübeEinjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Kamille-Arten), Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter;

Wirkungsspektrum
gut bekämpfbar

Einjähriges Rispengras, Ackerhellerkraut, Persicher Ehrenpreis, Weißer Gänsefuß, Hirtentäschelkraut, Gemeiner Hohlzahn, Kornblume, Gemeine Melde, Schwarzer Nachtschatten, Rainkohl, Saatwucherblume, Taubnessel-Arten, Vogelmiere

weniger gut bekämpfbar

Ackerfuchsschwanz, Ackersenf, Amarant, Efeublättriger Ehrenpreis, Feldehrenpreis, Hederich, Klettenlabkraut, Vogelknöterich

nicht bekämpfbare Arten

Ackerkratzdistel, Ackerwinde

Anwendung

Hinweise zur sachgerechten Anwendung

Wurden Bodenherbizide vorgelegt, ist mit der Nachlaufbehandlung solange zu warten, bis aus den Rüben ein erstes Laubblatt aus der Koleoptile ausgetreten ist.

Verträglichkeit

Unter normalen Verhältnissen ist METAFOL SUPER in Zucker- und Futterrüben ausgezeichnet verträglich. Unter ungünstigen Bedingungen können Wachstumsstillstand oder Blattaufhellungen an den Rübenblättern auftreten. Erfahrungsgemäß verschwinden diese beiden Symptome jedoch schnell wieder und haben keinerlei Ertragseinfluss. Kranke und geschwächte Rübenbestände dürfen nicht mit METAFOL SUPER behandelt werden. Zumischen von Netzmitteln, Formulierungshilfsstoffen bzw. von uns nicht empfohlenen Düngemitteln können die Verträglichkeit der Rüben z.T. erheblich herabsetzen. Ungünstige pH-Werte oder Übersalzung von Böden, sowie verspätete Wirkungen im Vorauflauf eingesetzter Herbizide können die Verträglichkeit einer Nachauflaufanwendung stark herabsetzten. Dies gilt insbesondere auch für eine Spritzung nach feucht-kühler Witterungsperiode, gefolgt von starkem Temperaturanstieg. Unter solchen Bedingungen soll mit der Spritzung mindestens einen Tag gewartet werden. Bei intensiver Sonneneinstrahlung und Tagestemperaturen
über 25 °C ist die Spritzung in die kühleren Abendstunden zu verlegen.

ACKERLAND

Pflanzenerzeugnisse:Zuckerrübe, Futterrübe
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Kamille-Arten)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von Keimung/Austrieb bis 9 oder mehr Laubblätter bzw. Blattpaare oder Blattquirle entfaltet
Anwendungszeitpunkt: Frühjahr
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 3
In der Kultur bzw. je Jahr: 3
Abstand: mindestens 5 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 2 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha Wasser
Hinweis: Anwendungstechnik: im Splittingverfahren (3 Behandlungen)
Behandlungszeitpunkt: 1. Behandlung vor dem Auflaufen der Kultur
Behandlungszeitpunkt: 2. und 3. Behandlung nach dem Auflaufen der Kultur
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (F)
(NG404) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind, oder - die Anwendung im Mulch - oder Direktsaatverfahren erfolgt.
(NT102) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
(NW609-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
(NW800) Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März.
(WP734) Schäden an der Kulturpflanze möglich.
(WP775) Unter ungünstigen Witterungsbedingungen sind Schäden an Folgekulturen, insbesondere Wintergetreide, möglich.

ACKERBAU

Pflanzenerzeugnisse:Zuckerrübe, Futterrübe
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter;
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von Erstes Laubblatt aus der Koleoptile ausgetreten; Keimblätter voll entfaltet; erste Blätter spreizen sich ab bis 9 oder mehr Laubblätter bzw. Blattpaare oder Blattquirle entfaltet
Anwendungszeitpunkt: Frühjahr , nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 3
In der Kultur bzw. je Jahr: 3
Abstand: mindestens 5 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 2 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha Wasser
Hinweis: Anwendungstechnik: im Splittingverfahren (3 Behandlungen)
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (F)
(NG404) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind, oder - die Anwendung im Mulch - oder Direktsaatverfahren erfolgt.
(NT102) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
(NW609-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
(NW800) Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März.
(WP734) Schäden an der Kulturpflanze möglich.
(WP775) Unter ungünstigen Witterungsbedingungen sind Schäden an Folgekulturen, insbesondere Wintergetreide, möglich.

Mischbarkeit/Technik

Mischbarkeit

METAFOL SUPER ist mit gängigen Rübenherbiziden wie BETASANA SC, OBLIX, SHIRO, VIVENDI 100 und flüssigen Blattdüngern mischbar.
Bei Tankmischungen grundsätzlich die Gebrauchsanleitung der betroffenen Produkte beachten.

Ansetzen der Spritzbrühe

Brühebehälter mit 3/4 der erforderlichen Wassermenge füllen, Rührwerk einschalten (Nenndrehzahl), METAFOL SUPER in den Behälter füllen und fehlende Wassermenge auffüllen. METAFOL SUPER vor Gebrauch gut schütteln. Keine Feinstfilter mit Maschenweiten über 50 Mesh (nicht feiner als 50 Maschen) verwenden. Vorbehaltlich anderslautender Empfehlungen der Mischpartner sollte beim Ansetzen von Tankmischungen METAFOL SUPER grundsätzlich zuerst in den Brühebehälter gegeben und gründlich verrührt werden. Wir empfehlen nicht zu kaltes, kalk-und stark eisenhaltiges oder verschmutztes Wasser einzusetzen. Wichtig ist, dass die verwendeten Spritzgeräte frei von Resten anderer Mittel sind. Selbst Spuren von z.B. Wuchsstoffen, Triazinen, Sulfonyl-Harnstoffen u.a. können Rüben erheblich schädigen. Zur Reinigung Gebrauchsanleitung der vorher eingesetzten Produkte beachten!

Technik

Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Unvermeidlich anfallende Restbrühe im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen. Empfohlene Düsen: Standarddüsen z.B. LU 120-03 bis LU 120-04 bei 1,5-2,5 bar bzw. XR 110 03 bis XR 110 04 bei 1,5-2,5 bar Injektordüsen z.B. AirMix 110-025 bis AirMix 110-04 bei 2-3 bar bzw. AI 110-02 bis AI 110-03 bei 4- 5 bar, ID 120-02 bis ID 120-03 bei 4-5 bar.

Reinigung

Spritzgerät und -leitungen nach Gebrauch gründlich mit Wasser reinigen. Dazu ca. 20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks mit dem Wasserstrahl abspritzen. Rührwerk für ca. 2 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der zuvor behandelten Fläche verspritzen. Die regelmäßige Reinigung der Pflanzenschutzspritze von außen, insbesondere des Brühebehälters, Pumpenaggregates und Gestänges, sollte Bestandteil des normalen betrieblichen Ablaufes sein und möglichst direkt auf dem Feld erfolgen. Hierzu werden von den Geräteherstellern entsprechende Nachrüstsätze mit Wasservorratsbehältern und Reinigungsbürsten angeboten.

Nachbau

Ist ein vorzeitiger Umbruch erforderlich, können Zucker- oder Futterrüben ohne Pflugfurche nachgebaut werden. Ein Nachbau von Mais oder Kartoffeln ist möglich, wenn eine tiefe Bodenbearbeitung (Pflugfurche) erfolgt. Bei kombiniertem Einsatz (Tankmischungen) muss die Gebrauchsanleitung des Mischpartners berücksichtigt werden.

Resistenzmanagement

Um das Risiko einer entstehenden Wirkstoffresistenz entgegenzuwirken, sind die Präparate und auch die Wirkstoffgruppen regelmäßig zu wechseln. In verschiedenen Kulturen nicht die gleichen Wirkstoffgruppen einsetzen. In der Fruchtfolge die Wirkstoffgruppen wechseln.

Umweltverhalten

Nutzorganismen

(NB6641) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). (NN2001) Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
(NN2002) Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

Wasserorganismen

(NW262) Das Mittel ist giftig für Algen. (NW265) Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. (NW264) Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

Gewässerschutz

(EB001-2) SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)

Anwenderschutz


Hinweise für den sicheren Umgang

(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
(SB005) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
(SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
(SB111) Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
(SS206) Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
(VA273-2) Es ist sicherzustellen, dass im Fall eines Kulturverlustes der Nachbau von Kulturpflanzen zur Lebensmittelerzeugung frühestens einen Monat nach der Anwendung stattfindet (ausgenommen Zuckerrüben).

Anwendungsbestimmung

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen

(NW470) Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.


(SF275-10AC) Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 10 Tagen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.


(SF546) Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen bis 2 Tage nach der letzten Anwendung nicht durch unbeteiligte Dritte betreten werden können.


(SS120-1) Bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.


(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.


(VA271) Bei der Anwendung des Mittels muss zu angrenzenden Flächen, die von unbeteiligten Dritten genutzt werden, ein Abstand von mindestens 5 m eingehalten werden. Alternativ kann die Anwendung mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. In diesem Fall ist der in der Bundesanzeigerveröffentlichung des BVL (Nr. 2 vom 27. April 2016, BAnz AT 20. Mai 2016 B5) mitgeteilte Mindestabstand für Flächenkulturen einzuhalten.


Erste Hilfe

Erste-Hilfe Maßnahme


Allgemein: Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen). Betroffene aus dem Gefahrenbereich bringen. Opfer nicht unbeaufsichtigt lassen.
Nach Einatmen: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.
Nach Hautkontakt: Sämtliche verunreinigten Kleidungsstücke und Schuhe ausziehen. Haut mit viel Wasser abwaschen. Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Nach Augenkontakt:Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Sofort einen Arzt rufen.
Nach Verschlucken: Mund ausspülen. Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.
Symptome/Wirkungen nach Verschlucken: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.

Hinweise für den Arzt:

Symptomatische Behandlung.

Lagerung/Entsorgung/Hinweise

Lagerung

Nur im Originalbehälter aufbewahren. Behälter verschlossen halten, wenn dieser nicht in Gebrauch ist. Kühl halten. Vor Sonnenbestrahlung schützen. Von Zündquellen fernhalten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

Entsorgung

Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm:

GHS07 , GHS09

Signalwort:

Achtung

Gefahrenhinweise:

H302 - Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H332 - Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
H400 - Sehr giftig für Wasserorganismen.
H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise:

P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P261 - Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
P264 - Nach Gebrauch Arme, Unterarme und Gesicht gründlich waschen.
P270 - Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P308+P313 - BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501 - Inhalt und Behälter einer Sammelstelle für gefährliche oder spezielle Abfälle, in Übereinstimmung mit lokalen, regionalen, nationalen und/oder internationalen Vorschriften zuführen.

Ergänzende Kennzeichnungselemente:

entfallen

Haftung

Haftung

Unsere Produkte werden mit äußerster Sorgfalt hergestellt und vor Verlassen des Werkes kontrolliert. Da die Anwendungsbedingungen nicht unserem Einfluss unterliegen, haften wir nur für gleich bleibende Qualität des Produktes. Das Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht.

Registrierte Marke

METAFOL®= reg. WZ der UPL Europe Ltd.
Pamira®= eingetragene Marke des IVA Frankfurt am Main
Zulassungsinhaber: UPL Europe Ltd. The Centre, 1st Floor, Birchwood Park Warrington, Cheshire, UK, WA3 6YN Telefon +44 (0)1925 819999 Telefax +44 (0)1925 817425

Vertriebspartner: UPL Deutschland GmbH An der Hasenkaule 10 D 50354 Hürth Telefon +49 (0) 2233 492 18 90 Telefax Beratungsnummer +49 (0) 2233 492 18 0
Stand: 15.04.2025