SIGNAL® 300 ES

300 g/l Cypermethrin

Wirkstoff:

300 g/l Cypermethrin

Formulierung:

emulgierbare Lösung (ES)

Bienen:

nicht gefährdet (B3)
ArtikelnummerPackungsgrößen
620164320 l Kanister
6201644200 l Kanister

Piktogramm:

GHS07 , GHS08 , GHS09

Signalwort:

Achtung

- Wirkungsvolle lösung bildet Beizhof und schützt das Saatkorn
- Verträglich in allen Weizen- und Gerstensorten
- Mischbar mit allen gängigen Getreidebeizen


Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.

UFI CODE:

9TCE-R4R1-ASKX-H0PK

Wirkungsweise


Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe) Cypermethrin: 3A

Wirkungsspektrum

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
RoggenSchnellkäfer (Drahtwurm), Getreidebrachfliege, Fritfliege, Getreidelaufkäfer (Zabrus tenebriodides)
Winterweichweizen, WintergersteGetreidebrachfliege, Schnellkäfer (Drahtwurm)

Anwendung

Hinweise zur sachgerechten Anwendung

Durch einen Beizhof um das Saatkorn schützt SIGNAL® 300 ES Gerste und Weizen gegen Drahtwürmer und Getreidebrachfliegen. Voraussetzung für die gute Wirkung ist eine Ablagetiefe von 1,5 bis 2 cm. Ein zu tief abgelegtes Saatkorn würde an Schutz verlieren, da der Beizhof einen zu langen Halmheber nicht komplett absichern kann.

Verträglichkeit

Die Pflanzenverträglichkeit von SIGNAL 300 ES ist an allen Weizen- und Gerstensorten gegeben.

ACKERBAU

Pflanzenerzeugnisse:Roggen
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Schnellkäfer (Drahtwurm), Getreidebrachfliege, Fritfliege, Getreidelaufkäfer (Zabrus tenebriodides)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: BBCH 00
Anwendungszeitpunkt: Vor der Saat
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Saatgutbehandlung
Aufwandmenge: 200 ml pro 100 kg Saatgut
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt, bzw die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis zum Aufwand:: Maximaler Mittelaufwand 440 ml/ha (entsprechend maximal 220 kg Saatgut pro ha)

Pflanzenerzeugnisse:Winterweichweizen, Wintergerste
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Getreidebrachfliege
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Vor der Saat
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Saatgutbehandlung
Aufwandmenge: 200 ml pro 100 kg Saatgut
maximaler Mittelaufwand 44o ml/ha (entsprechend maximal 220 kg Saatgut pro ha)
Hinweis: Erläuterung zum Schadorganismus: nur zur Befallsminderung
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (F)

Pflanzenerzeugnisse:Winterweichweizen, Wintergerste
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Schnellkäfer (Drahtwurm)
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Vor der Saat
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Saatgutbehandlung
Aufwandmenge: 200 ml pro 100 kg Saatgut
maximaler Mittelaufwand 440 ml/ha (entsprechend maximal 220 kg Saatgut pro ha)
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (F)

Mischbarkeit/Technik

Mischbarkeit

SIGNAL 300 ES ist mit allen gängigen fungiziden Getreidebeizen mischbar.

Technik

Einsatz der Beize:
Um eine bessere Verteilung der Beize auf dem Saatkorn zu gewährleisten, kann eine Zumischung von Wasser erfolgen. Die gesamte Aufwandmenge, auch in Kombination mit fungiziden Beizen darf 600 ml/dt nicht überschreiten.

Reinigung

Reinigung der Beizanlage: Die mit der Beizbrühe in Kontakt gekommenen Geräteteile sind nach dem Einsatz von SIGNAL 300 ES gründlich mit Wasser zu spülen. Alte Beizmittelreste müssen vollständig entfernt werden.

Umweltverhalten

Nutzorganismen

(NB663) Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3). (NN3002) Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
(NN1001) Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.

Wasserorganismen

(NW264) Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

Anwendungsbestimmung

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen

(NH677) Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Verschüttetes Saatgut sofort zusammenkehren und entfernen."


(NH681) Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Keine Ausbringung des behandelten Saatgutes bei Wind mit Geschwindigkeiten über 5 m/s."


(NH682) Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Das behandelte Saatgut einschließlich enthaltener oder beim Sävorgang entstehender Stäube vollständig in den Boden einbringen."


(NT699-1) Die Anwendung des Mittels auf Saatgut darf nur in professionellen Saatgutbehandlungseinrichtungen vorgenommen werden, die in der Liste "Saatgutbehandlungseinrichtungen mit Qualitätssicherungssystemen zur Staubminderung" des Julius Kühn-Instituts aufgeführt sind (einzusehen auf der Homepage des Julius Kühn-Instituts).


(NT714) Für jede Rezeptur muss am Anfang des Produktionsprozesses mit Hilfe der Heubach-Methode nachgewiesen und dokumentiert werden, dass die Wirkstoffmenge im Staub, die vom behandelten Saatgut abgerieben werden kann (Heubach a.s.-Wert), den Wert von 0,01 g Cypermethrin pro 180 kg Samen nicht überschreitet. Dieser Nachweis ist für alle Rezepturen einmal im Kalenderjahr oder zu Beginn der Beizsaison nach einer Produktionspause zu erbringen und zu dokumentieren. Es sind bei neuen Saatgutpartien und spätestens alle 2 Wochen Rückstellproben des behandelten Saatgutes aus dem Produktionsprozess zu ziehen, die eine Bestimmung des Heubach a.s.-Wertes ermöglichen. Diese Rückstellproben sind mindestens 12 Monate aufzubewahren. Änderungen in der Art und Menge der eingesetzten Zusatzstoffe oder beim Einsatz neuer Beizgerätetechnik erfordern einen neuen Nachweis. Behandeltes Saatgut, dessen Heubach a.s.-Wert den Wert
von 0,01 g Cypermethrin pro 180 kg Samen überschreitet, ist als nicht verkehrsfähig anzusehen.


(NW470) Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.


(SF618-1) Beim Reinigen der Beizgeräte sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel zu tragen.


(SF634-1) Bei der Reinigung der Beizgeräte sind Arbeitskleidung, festes Schuhwerk, Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und flüssigkeitsdichten Schutzanzug zu tragen.


(SS1201-1) Bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.


(SS2204) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.


(SS6201) Gummischürze tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.


(ST1271) Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Reinigen des Beizgerätes.


(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.


(SB005) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.


(SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren.


(SB111) Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.


(SB166) Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.


(SB193) Das Pflanzenschutzmittel kann bei Kontakt mit der Haut (insbesondere des Gesichtes) ein Brennen oder ein Kribbeln hervorrufen, ohne dass äußerlich Reizerscheinungen sichtbar werden. Das Auftreten dieser Stoffwirkungen muss als Warnhinweis angesehen werden, eine weitere Exposition ist unbedingt zu vermeiden. Klingen die Symptome nicht ab oder treten weitere auf, muss ein Arzt aufgesucht werden.


(SF6142-1) Beim Umgang mit gebeiztem Saatgut sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel zu tragen.


(SF6161-1) Beim Absacken des Saatgutes sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel zu tragen.


(NH680) Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Behandeltes Saatgut und Reste wie Bruchkorn und Stäube, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle."


(NH679-1) Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Das Mittel ist giftig für Kleinsäuger und Vögel; deshalb dafür sorgen, dass kein Saatgut offen liegen bleibt. Vor dem Ausheben der Schare Dosiereinrichtung rechtzeitig abschalten, um Nachrieseln zu vermeiden.".


(NH680) Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Behandeltes Saatgut und Reste wie Bruchkorn und Stäube, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle."


(NN3002) Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.


(NW264) Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.


(EB001-2) SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)


Erste Hilfe

Erste-Hilfe Maßnahme

Allgemeine Empfehlung: Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen).
Nach Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser ausspülen. Nach erstem Ausspülen, jegliche Kontaktlinsen entfernen und während mindestens 15 Minuten weiter ausspülen. Bei anhaltender Augenreizung einen Facharzt aufsuchen.
Nach Hautkontakt: Sofort mit Seife und viel Wasser abwaschen. Beschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen.
Nach Verschlucken: Bei Exposition oder Unwohlsein GIFTZENTRALE oder Arzt anrufen. KEIN Erbrechen herbeiführen.
Nach Einatmen: An die frische Luft bringen. Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.

Lagerung/Entsorgung/Hinweise

Entsorgung

Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm:

GHS07 , GHS08 , GHS09

Signalwort:

Achtung

Gefahrenhinweise:

H302 - Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H335 - Kann die Atemwege reizen.
H373 - Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition (bei längerem oder wiederholtem Einatmen/ Hautkontakt/Verschlucken).
H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise:

P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P264 - Nach Gebrauch Hände gründlich waschen.
P270 - Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P271 - Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P301+P312+P330 - BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. Mund ausspülen.
P308+P313 - BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen.
P403+P233 - An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.
P405 - Unter Verschluss aufbewahren.
P501 - Inhalt/Behälter einer Sammelstelle für gefährliche Abfälle und Sondermüll gemäß lokalen, regionalen, nationalen und/oder internationalen Vorschriften zuführen.

Ergänzende Kennzeichnungselemente:

EUH 401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

Haftung

Haftung

Unsere Produkte werden mit äußerster Sorgfalt hergestellt und vor Verlassen des Werkes kontrolliert. Da die Anwendungsbedingungen nicht unserem Einfluss unterliegen, haften wir nur für gleich bleibende Qualität des Produktes. Das Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht.

Registrierte Marke

Pamira®= eingetragene Marke des IVA Frankfurt am Main
SIGNAL® = reg. WZ der Mac Dermid Agriculture
Zulassungsinhaber: UPL Europe Ltd. The Centre, 1st Floor, Birchwood Park Warrington, Cheshire, UK, WA3 6YN Telefon +44 (0)1925 819999 Telefax +44 (0)1925 817425

Vertriebspartner: UPL Deutschland GmbH An der Hasenkaule 10 D 50354 Hürth Telefon +49 (0) 2233 492 18 90 Telefax Beratungsnummer +49 (0) 2233 492 18 0
Stand: 20.11.2024