ARGOS®

843,2 g/l Orangenöl

Wirkstoff:

843,2 g/l Orangenöl

Formulierung:

Emulsionskonzentrat (EC)

Bienen:

nicht bienengefährlich (B4)
ArtikelnummerPackungsgrößen
620165420 l Kanister
6202420200 l Fass
6202421500 l Fass

Piktogramm:

GHS02 , GHS07 , GHS08 , GHS09

Signalwort:

Gefahr

Nur für den beruflichen Anwender.
Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.

UFI CODE:

EXX6-EUJM-6M2E-SN9D

Wirkungsweise

Argos wirkt als Kontaktwirkstoff. Die Unterdrückung der Keimung von Kartoffelknollen durch Orangenöl, erfolgt durch physikalische Schädigung der Keime, und obwohl die Wirkungsweise nicht ganz klar ist, wird eine Wechselwirkung zur Störung der Zellmembranfluidität mit Auswirkungen auf Enzyme als beteiligt betrachtet.


Wirkungsspektrum

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
KartoffelKeimhemmung

Anwendung

Hinweise zur sachgerechten Anwendung

ARGOS ist ein Keimhemmungsmittel zum Einsatz im Kartoffellager auf Basis von natürlichem Orangenöl und wird als Heiß- oder Kaltvernebelung eingesetzt.
Es sollten regelmäßige Kulturkontrollen durchgeführt werden, um festzustellen, wann wiederholte Anwendungen erforderlich sind (d.h. Beginn der Keimung - optimal ist das Weißpunktstadium bis 3 mm). Zwischen den Anwendungen muss ein Abstand von 21 Tagen eingehalten werden. Die Häufigkeit der Anwendung hängt von der Kartoffelsorte und der Keimfreudigkeit ab, maximal darf ARGOS 9 mal angewendet werden.

Verträglichkeit

Es ist darauf zu achten, dass die Kartoffeln vor der Behandlung abgetrocknete sind, da es ansonsten zu Schalenverätzungen kommen kann.

ACKERBAU

Pflanzenerzeugnisse:Kartoffel
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Keimhemmung
Anwendungsbereich: Großlager
Anwendungszeitpunkt: Während der gesamten Lagerperiode
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 9 (Abstand 21 Tage)
In der Kultur bzw. je Jahr: 9
Anwendungstechnik: heiß- oder kaltnebeln
Aufwandmenge: 0,1 l/t
Hinweis: 1. Behandlung 1 Monat nach Lagerbeginn
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (F)

Mischbarkeit/Technik

Technik

Technik der Kalt- und Heißvernebelung
Argos ist ein gebrauchsfertiges Produkt, das mit geeigneten Nebelgeräten als Kaltnebel oder Heißnebel appliziert wird. Befolgen Sie die Anweisungen des Geräteherstellers, wenn Sie die frei gegebenen Maschinentypen verwenden. Kaltvernebelungsgeräte aus der Baureihe Swingtec fontan (Mobilstar EK oder Starlet) werden seitens UPL für die ARGOS Anwendung freigegeben. Die Firma UPL gibt für die Heißvernebelung den Besteman Resonator Hotfogger und den Cropfog MK-V frei. Auf Grund einer möglichen Brandgefahr dürfen keine verbrennungsmotorgetriebenen Vernebelungsgeräte (wie z.B. Thermalnebelgeräte der Firmen IGEBA, Pulsfog, Swingtec) oder Elektrofogger (Synofog) eingesetzt werden!
Die Vernebelung muss mit dem Nebelgerät außerhalb des Lagers durchgeführt werden, wobei der Nebel durch eine Behandlungsöffnung möglichst über dem Lagergut in das Lager geleitet wird. Stellen sie sicher, dass sich vor dem Nebelrohr mindestens ein Abstand von 3m z. B. zu Kartoffelkisten befindet, sodass sich ein guter Nebel bilden kann. Nur für die Kartoffellagerung bestimmte Lager sollten behandelt werden.
Es sollte eine interne Belüftung (Luftzirkulation), Umluftsystem und eine Zwangsbelüftung vorhanden sein, um die Verteilung des Nebels im Kartoffellager zu gewährleisten und die Ansammlung von Kondenswasser zu vermeiden. Alle anderen äußeren Lüftungsöffnungen und Türen müssen während und mind. 24 h nach der Behandlung geschlossen sein, um die Luftdichtheit des Lagers zu gewährleisten. Es ist wichtig, während der Behandlung einen an das Nebelgerät angepassten Luftstrom aufrechtzuerhalten.
Lediglich eine Innenbelüftung ist erforderlich. Nach der Behandlung ist die Innenbelüftung so lange weiterlaufen zu lassen, bis sich der Nebel abgesetzt hat. Wir empfehlen den Raum für 48 Stunden geschlossen zu halten, dabei kann in den letzten 24 Stunden eine externe Lüftung von zweimal 10 Minuten erfolgen. Der behandelte Raum darf erst nach Belüftung mit Außenluft (mindestens 30 Minuten) betreten werden.

Umweltverhalten

Nutzorganismen

(NB6641) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). (NN000) Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Populationen relevanter Nutzorganismen nicht gefährdet.

Wasserorganismen

(NW262) Das Mittel ist giftig für Algen. (NW265) Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. (NW264) Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

Gewässerschutz

Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)

Anwenderschutz


Hinweise für den sicheren Umgang

(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
(SB005) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
(SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
(SB111) Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
(SB166) Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
(SF183-1) Beim Umgang mit behandelten Kartoffeln sind Schutzhandschuhe zu tragen.
(SF267-1) Vor dem Wiederbetreten sind die behandelten Bereiche gründlich zu lüften. Hierzu sind alle Kühlerlüfter mit Höchstleistung für mindestens 30 Minuten zu betreiben.
(SF529) Der Generator für das Begasungsmittel darf nur als Teil eines geschlossenen Systems und außerhalb der behandelten Räume/Lager verwendet werden. Die Räume/Lager sind während der Behandlungsmaßnahmen geschlossen zu halten.
(SS110-1) Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
(SS206) Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SS530) Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SS610) Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(ST2102) Halbmaske mit Kombinationsfilter A1-P2 (Kennfarbe: braun/weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Anwendungsbestimmung

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen

(NW470) Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.


(VA270) Während und für mindestens 24 Stunden nach der Behandlung des Lagers sind alle Türen und Lüftungsöffnungen dicht geschlossen zu halten. Es darf ausschließlich eine interne Belüftung (Luftzirkulation) zur Verteilung des Pflanzenschutzmittels erfolgen. Frühestens nach Ablauf eines Zeitraumes von 24 Stunden nach erfolgter Behandlung darf eine externe Belüftung erfolgen.


(VA278) Die Lagerbehandlung darf nur stattfinden, wenn sich die Entlüftungsöffnungen des Lagergebäudes in einer Höhe von mindestens 5 m befinden.


(VA297) Die Anwendung des Mittels mit verbrennungsmotorgetriebenen Heißnebelgeräten darf ausschließlich mit Geräten erfolgen, bei deren Aussetzen der Mittel-/Wirkstoffstrom automatisch unterbrochen wird.


Erste Hilfe

Erste-Hilfe Maßnahme


Giftnotruf Berlin, Tel.: 030 30686 700
nach Einatmen: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
nach Hautkontakt: Haut mit Wasser abwaschen/duschen. Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
nach Augenkontakt: Augen vorsorglich mit Wasser ausspülen.
nach Verschlucken: Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.

Hinweise für den Arzt:

Symptomatisch behandeln.

Lagerung/Entsorgung/Hinweise

Entsorgung

Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm:

GHS02 , GHS07 , GHS08 , GHS09

Signalwort:

Gefahr

Gefahrenhinweise:

H226 - Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H304 - Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H315 - Verursacht Hautreizungen.
H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise:

P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P210 - Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.
P261 - Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P302+P352 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
P308+P313 - BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P362+P364 - Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen.
P405 - Unter Verschluss aufbewahren.
P501 - Inhalt/Behälter einer Sammelstelle für gefährliche Abfälle und Sondermüll gemäß lokalen, regionalen, nationalen und/oder internationalen Vorschriften zuführen.

Ergänzende Kennzeichnungselemente:

EUH 208-0244 - Enthält Orangenöl. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0250 - Enthält (4S)-1-Methyl-4-(prop-1-en-2-yl)cyclohexen (CAS-Nr. 5989-54-8). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0251 - Enthält 3,7-Dimethylocta-1,6-dien-3-ol (CAS-Nr. 78-70-6). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

Haftung

Haftung

Unsere Produkte werden mit äußerster Sorgfalt hergestellt und vor Verlassen des Werkes kontrolliert. Da die Anwendungsbedingungen nicht unserem Einfluss unterliegen, haften wir nur für gleich bleibende Qualität des Produktes. Das Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht.

Registrierte Marke

ARGOS®=reg. WZ der Arysta LifeScience Benelux
Pamira®= eingetragene Marke des IVA Frankfurt am Main
Zulassungsinhaber: Arysta LifeScience Benelux Sprl. Rue de Renory 26 BE 4102 Ougree

Vertriebspartner: UPL Deutschland GmbH An der Hasenkaule 10 D 50354 Hürth Telefon +49 (0) 2233 492 18 90 Telefax Beratungsnummer +49 (0) 2233 492 18 0
Stand: 10.04.2025