LODIN®

200 g/l Fluroxypyr (als 1-Methyl-heptylester 288 g/l)

Wirkstoff:

200 g/l Fluroxypyr (als 1-Methyl-heptylester 288 g/l)

Formulierung:

Emulsionskonzentrat (EC)

Bienen:

nicht bienengefährlich (B4)
ArtikelnummerPackungsgrößen
60607954 x 5 l Umkarton
606084512 x 1 l Umkarton

Piktogramm:

GHS08 , GHS07 , GHS09 , GHS02

Signalwort:

Gefahr

Herbizid mit dem Wirkstoff 200 g/l Fluroxypyr mit Zulassung im Winter- und Sommergetreide, Mais und Grünland

Vor Frost schützen. Vor Gebrauch gut schütteln.
Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.

UFI CODE:

UHGR-Q07M-XVK9-5H5V

Wirkungsweise

Lodin enthält Fluoxypyr-methyl-heptylester, das nach der Anwendung von den grünen Pflanzenteilen aufgenommen wird. Der Absterbeprozess kann sich unter den vorgenannten ungünstigen Witterungsbedingungen verzögern. Auch bei kalter und feuchter Witterung (leichte Nachtfröste) ist die Wirkungssicherheit und Kulturverträglichkeit gewährleistet.


Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe) Fluroxypyr (als 1-Methyl-heptylester 288 g/l): O


Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode) Fluroxypyr (als 1-Methyl-heptylester 288 g/l): 4

Wirkungsspektrum

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
MaisEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Sommergerste, Sommerweichweizen, SommerhaferKletten-Labkraut, Vogel-Sternmiere
Wiesen, WeidenEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Ampfer-Arten
Wintergerste, Winterweichweizen, Winterhafer, Winterroggen, WintertriticaleKletten-Labkraut, Vogel-Sternmiere

Wirkungsspektrum
Sehr gut bis gut bekämpfbar

Ackerhellerkraut, Ackerhohlzahn (bis 6-Blatt-Stadium), Ackervergissmeinnicht, Ampfer-Arten, Klettenlabkraut, Knollen-Platterbse, Löwenzahn, Schwarzer Nachtschatten, Taubnessel-Arten (bis 4-Blatt-Stadium), Vogelmiere, Wicke, Winden-Arten, Winden-Knöterich

Ausreichend bekämpfbar

Auflaufluzerne, Auflaufsonnenblume, Durchwuchskartoffel, Echter Erdrauch, Floh-Knöterich, Franzosenkraut, Giersch, Große Brennnessel, Hirtentäschelkraut, Vogel-Knöterich, Weiße Taubnessel, Wiesenstorchschnabel

nicht bekämpfbare Arten

Acker-Distel, Acker-Senf, Acker-Stiefmütterchen, Amarant, Ampferblättriger Knöterich, Ausfallraps, Bärenklau, Beinwell, Breitwegerich, Ehrenpreis-Arten, Gänseblümchen, Gänsefuß, Gemeiner Rainkohl, Gundermann, Hahnenfuß-Arten, Hederich, Kälberkropf, Kamille-Arten, Klatschmohn, Melde-Arten, Saat-Wucherblume, Schafgarbe, Schachtelhalm, Wiesenkerbel
Für die optimale Wirksamkeit sollte die Anwendung von LODIN auf Unkräuter in der aktiven Vegetationsphase erfolgen.

Anwendung

Hinweise zur sachgerechten Anwendung

BEDINGUNGEN FÜR DIE ANWENDUNG
GETREIDE: Vermeiden Sie das Ausbringen in Zeiten anhaltender Kälte (Temperaturen unter 10° C).
MAIS: Vermeiden Sie das Ausbringen in Zeiten mit nächtlichen Temperaturen unter 5° C. Je nach Verunkrautung kann die Aufwandmenge reduziert werden. Die Trieblänge der Winde sollte ca. 10-20 cm betragen Ggf. Anwendungen splitten in 2 x 0,5 l/ha. Bei Unkräutern auf ausreichende Benetzung der Blattmasse achten. Optimale Wirkung wird bei wüchsigen Witterungsbedingungen erzielt. Nur gesunde Bestände behandeln. Schäden an Kulturpflanze möglich. Auftretende Schadsymptome (leichte Schräglage, andere Blattstellung) nach Anwendung gemäß Gebrauchsanleitung verwachsen und beeinflussen weder Standfestigkeit noch Ertragsbildung. Zu späte Anwendung kann zu Wurzelveränderungen und Bildung von Kronenwurzeln führen. Keine Sorteneinschränkung. Bekämpfung von Schadorganismen in Mais-Inzuchtlinien oder Saatmaisvermehrungen nicht empfohlen.

GRÜNLAND: Kontrolle von Ampfer spp. Die Ampferbekämpfung ist im Rosettenstadium bei wüchsiger Witterung durchzuführen. Eine wiederholte Behandlung kann im folgenden Jahr erforderlich sein, um eine nachhaltige Wirkung zu erzielen . Bei der Einzelpflanzenbehandlung ist eine gute Benetzung erforderlich (Abtropfen vermeiden). Optimierung der Wirkung möglich durch Anwendung im Frühjahr vor der ersten Nutzung. Bei geschädigten Pflanzen ist mit Wirkungsminderung zu rechnen. Bei dichtem Ampferbesatz wird eine Nachbehandlung in Folgejahr empfohlen. Nachsaat in den entstehenden Lücken durchführen, z.B. mit Klee nach 14 Tagen möglich). Nicht kleeschonend.

Wo Kreuzkraut vorhanden ist, sollten Anwender den Verhaltenskodex zur Vermeidung der Verbreitung von Kreuzkraut befolgen. Kreuzkrautpflanzen, die mit diesem Herbizid behandelt werden, sind schmackhafter und enthalten höhere Mengen an Giftstoffen. Tiere sollten von den behandelten Flächen ferngehalten werden, bis sich das Kreuzkraut vollständig erholt hat oder abgestorben ist und keine Reste der toten Pflanze sichtbar sind. Behandeltes Kreuzkraut darf nicht in Heu oder Silage gelangen.

Weitere Anwendungshinweise:
Anwendungen bei ungünstigen Witterungsbedingungen (Nachtfröste, Trockenstress, Staunässe) vermeiden. Keine Anwendung in Klee- und Luzerneuntersaaten.
Auf ausreichende Benetzung der Unkräuter achten. Optimale Wirkung wird bei wüchsigem Wetter erzielt. Da der Wirkstoff von den Blättern aufgenommen wird, müssen Unkräuter genügend Blattmasse gebildet haben.

WARNUNG: Gefahr für angrenzende breitblättrige Kulturen. Vermeiden Sie das Ausbringen in der Nähe von breitblättrigen Kulturen bei Wind.
Verwenden Sie den geringstmöglichen Spritzdruck und eine möglichst geringe Höhe der Feldspritzleitung bei gleichmäßigem Sprühnebel. Nicht bei Temperaturen über 25 ° C im Schatten anwenden.
LODIN nicht anwenden, wenn die Untersaat des Feldes aus Leguminosen oder Leguminosenmischungen besteht. Eine Woche vor oder nach der Behandlung nicht walzen oder eggen.
Nur kräftige Kulturen auf gutem Boden bei guten Wetterbedingungen behandeln. Keine kranken oder von Schädlingen befallenen Kulturen behandeln.
Keine Kulturen behandeln, die unter Herbizidschäden, Dürre, Staunässe oder anderem Stress leiden.
Getreide mit Gräsern als Untersaat kann behandelt werden, wenn die Bestockung der Gräser erfolgt ist.

ACKERBAU

Pflanzenerzeugnisse:Wintergerste, Winterweichweizen, Winterhafer, Winterroggen, Wintertriticale
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Kletten-Labkraut, Vogel-Sternmiere
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: 12 bis 39
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen, Frühjahr
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 1 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (F)
(WP734) Schäden an der Kulturpflanze möglich.
(WP778) Bei Roggen Ertragsminderung möglich.
(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
50% 10 m, 75% 5 m, 90% 5 m
(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
20 m
Pflanzenerzeugnisse:Sommergerste, Sommerweichweizen, Sommerhafer
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Kletten-Labkraut, Vogel-Sternmiere
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: 12 bis 39
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen, Frühjahr
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,75 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (F)
(WP734) Schäden an der Kulturpflanze möglich.
(NT102) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
50% 10 m, 75% 5 m, 90% 5 m
(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
15 m
Pflanzenerzeugnisse:Mais
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: 13 bis 16
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 1 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (F)
(WP734) Schäden an der Kulturpflanze möglich.
(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
50% 10 m, 75% 5 m, 90% 5 m
(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
20 m

GRÜNLAND

Pflanzenerzeugnisse:Wiesen, Weiden
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: ab 13
Anwendungszeitpunkt: Frühjahr oder Herbst, im Ansaatjahr
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,75 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: 7 Tage Wartezeit zur Beweidung und Grünschnitt; 7 Tage Wartezeit zur Heu- und Silageernte
(NT102) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
50% 10 m, 75% 5 m, 90% 5 m
(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
20 m
Pflanzenerzeugnisse:Wiesen, Weiden
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Ampfer-Arten
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Während der Vegetationsperiode
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungstechnik: spritzen im Splittingverfahren
Aufwandmenge: 1 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: 7 Tage Wartezeit zur Beweidung und Grünschnitt; 7 Tage Wartezeit zur Heu- und Silageernte
(NT108) Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.
(NW607-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
50% 20 m, 75% 15 m, 90% 10 m
Pflanzenerzeugnisse:Wiesen, Weiden
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Ampfer-Arten
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Während der Vegetationsperiode
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 2 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: 7 Tage Wartezeit zur Beweidung und Grünschnitt; 7 Tage Wartezeit zur Heu- und Silageernte
(NT108) Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.
(NW607-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstände: 50% 20 m, 75% 15 m, 90% 10 m

Mischbarkeit/Technik

Mischbarkeit

Bei Ausbringung mit AHL das Produkt mit Wasser 1:1 verdünnen und dann dem AHL zugeben. Siehe auch unter den Punkt Anwendung.

Ansetzen der Spritzbrühe

Den Sprühbehälter zur Hälfte mit Wasser füllen. Die erforderliche Menge LODIN in den Sprühbehälter füllen, dann mit der erforderlichen Wassermenge auffüllen. Ständig rühren. Spritzvolumen von 200 bis 400 l/ha. Sauberes und einwandfreies Gerät verwenden. Überlappen von Sprühschwaden vermeiden. Die Spritzbrühe ist mit mittlerer Verteilung anzuwenden.

Reinigung

Nach Beendigung der Anwendung Tank, Spritzgestänge und Düsen innen und außen sorgfältig mit viel Wasser reinigen. Spülflüssigkeit gleichmäßig auf bereits behandelter Fläche ausbringen.

Nachbau

Alle Kulturen können nach der Anwendung von LODIN angebaut werden.

Resistenzmanagement

Fluroxypyr, der Wirkstoff von LODIN, gehört zur Familie der synthetischen Auxinherbizide. Die wiederholte Verwendung von Zubereitungen, die Substanzen mit dem gleichen Wirkmechanismus enthalten, kann zur Entstehung von resistenten Stämmen führen. Um das Risiko zu reduzieren, dass dieses Phänomen auftritt, ist es ratsam, die wiederholte Verwendung von Produkten mit dem gleichen Wirkmechanismus zu vermeiden und mit Anwendungen von Produkten mit einem anderen Wirkmechanismus abzuwechseln, sowohl bei einer Kultur als auch in der Fruchtfolge.

Umweltverhalten

Nutzorganismen

(NB6641) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). (NN1001) Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
(NN1002) Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

Wasserorganismen

(NW262) Das Mittel ist giftig für Algen. (NW265) Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. (NW264) Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

Anwenderschutz


Hinweise für den sicheren Umgang

(SE110) Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SS110-1) Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
(SB005) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
(SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
(SB111) Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
(SB166) Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
(SF245-02) Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
(SS206) Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.

Anwendungsbestimmung

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen

(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.


Erste Hilfe

Erste-Hilfe Maßnahme


Nach Einatmen: An die frische Luft bringen. Bei bleibenden Symptomen einen Arzt hinzuziehen. Auswirkungen einer Überexposition: Verursacht Kopfschmerzen, Benommenheit oder andere Auswirkungen auf das zentrale Nervensystem. Kann zu einer Reizung der Augen und der Atemwege führen.
Nach Augenkontakt: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Bei anhaltender Augenreizung einen Facharzt aufsuchen.
Nach Hautkontakt: Sofort mit viel Wasser abwaschen. Bei bleibenden Symptomen einen Arzt hinzuziehen.
Nach Verschlucken: Mund mit Wasser ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. Sofort Giftinformationszentrum oder Arzt hinzuziehen. Selbstschutz des Ersthelfers. Ersthelfer: Auf Selbstschutz achten.Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.

Hinweise für den Arzt:

Symptomatische Behandlung

Lagerung/Entsorgung/Hinweise

Lagerung

Nur im Originalbehälter/der Originalverpackung an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
An einem trockenen Ort lagern.
Extrem hohe oder niedrige Temperaturen vermeiden.
Von Hitze- und Zündquellen fernhalten.

Entsorgung

Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm:

GHS08 , GHS07 , GHS09 , GHS02

Signalwort:

Gefahr

Gefahrenhinweise:

H304 - Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H319 - Verursacht schwere Augenreizung.
H335 - Kann die Atemwege reizen.
H336 - Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
H400 - Sehr giftig für Wasserorganismen.
H226 - Flüssigkeit und Dampf entzündbar.

Sicherheitshinweise:

P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P261 - Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P301+P330 +P331 - BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.
P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P308+P313 - BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen.
P403+P233 - An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.
P405 - Unter Verschluss aufbewahren.
P501 - Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.

Ergänzende Kennzeichnungselemente:

EUH 066 - Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
EUH 401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

Haftung

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Unsere Produkte werden mit äußerster Sorgfalt hergestellt und vor Verlassen des Werkes kontrolliert. Da die Anwendungsbedingungen nicht unserem Einfluss unterliegen, haften wir nur für gleich bleibende Qualität des Produktes. Das Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht.

Registrierte Marke

LODIN®= reg. WZ der UPL Europe Ltd.
Pamira®= eingetragene Marke des IVA Frankfurt am Main
Zulassungsinhaber: UPL Europe Ltd. The Centre, 1st Floor, Birchwood Park Warrington, Cheshire, UK, WA3 6YN Telefon +44 (0)1925 819999 Telefax +44 (0)1925 817425

Vertriebspartner: UPL Deutschland GmbH An der Hasenkaule 10 D 50354 Hürth Telefon +49 (0) 2232 701 25 0 Telefax +49 (0) 2232 701 25 -89