Kideka®

Herbizid

Zulassung
008337-00

Wirkstoff:

100 g/l Mesotrione (9,2 % w/w) (Enthält bis zu 19 g/l Phosphorsäure zur Regulierung des pH-Wertes.)

Formulierung:

SC (Suspensionskonzentrat)

Bienen:

nicht bienengefährlich (B4)
ArtikelnummerPackungsgrößen
1000036104 x 5 l Umkarton

Piktogramm:

GHS05 , GHS09 , GHS08

Signalwort:

Gefahr

Kideka® ist ein überwiegend blattaktives Nachauflaufherbizid mit hervorragender Wirkung auf viele einjährige zweikeimblättrige Unkräuter sowie Hühnerhirse. Eine Teilwirkung erfolgt durch die Aufnahme von Wirkstoff über die Wurzel. Somit werden leicht bekämpfbare Unkräuter, welche über einen längeren Zeitraum auflaufen, sicher erfasst.



Sicherheitsdatenblatt

Wirkungsweise

Der in Kideka enthaltene Wirkstoff Mesotrione gehört zur chemischen Gruppe der Callistemone (Triketone). Kideka ist ein überwiegend blattaktives Nachauflauf-Herbizid mit einer zusätzlichen Wirkungskomponente durch Aufnahme über die Wurzel. Dadurch werden, im Gegensatz zu ausschließlich blattaktiven Herbiziden, insbesondere empfindliche Unkrautarten, die über eine längere Zeitspanne verteilt auflaufen, bekämpft. Spät nach der Anwendung auflaufende Hirsen (zweite und dritte Welle) werden von Kideka allein unzureichend erfasst. Der Wirkstoff hemmt indirekt die Carotinoid-Biosynthese empfindlicher Pflanzen. In der Folge tritt eine photo-oxidative Zerstörung der grünen Blattpigmente ein, die zu Ausbleichungen grüner Pflanzenteile führt. Die ersten Wirkungssymptome treten 5 bis 7 Tage nach der Behandlung mit Kideka auf. Während eines Zeitraums von bis zu 14 Tagen nach Anwendung sterben empfindliche Unkräuter ab.


Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe) Mesotrione: F2


Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode) Mesotrione: 27

Wirkungsspektrum

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
MaisEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Hühnerhirse
ZuckermaisEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Hühnerhirse

Wirkungsspektrum
Sehr gut bekämpfbar

Acker-Hellerkraut, Acker-Hohlzahn, Acker-Kratzdistel (Sämlinge), Acker-Senf, Acker-Spörgel, Acker-Stiefmütterchen, Amarant-Arten, Ampfer-Knöterich, Ehrenpreis-Arten, Einjährige Bingelkraut, Floh-Knöterich, Gänsefuß-Arten, Gemeine Hundspetersilie, Gemeine Melde, Gemeiner Stechapfel, Gewöhnliche Vogelmiere, Großer Wegerich, Hirtentäschelkraut, Hühnerhirse, Kartoffel-Durchwuchs, Purpurrote Taubnessel, Samtpappel, Schwarzer Nachtschatten, Vogel-Knöterich, Weißklee, Winden-Knöterich

Gut bekämpfbar

Acker-Winde, Franzosenkraut-Arten

Weniger gut bekämpfbar

Acker-Kratzdistel (ausdauernde Pflanzen), Acker-Schachtelhalm, Acker-Winde, echter Meerrettich, Gänsedistel-Arten, Landwasser-Knöterich, Rispenhirse, Zaun-Winde

Nicht ausreichend bekämpfbar

Borstenhirse-Arten, Acker-Fuchsschwanz, Einjähriges Rispengras, Fadenhirse/Fingerhirse, Flughafer, Gemeiner Windhalm, Reiherschnabel-Arten, Storchschnabel, Sumpft-Ziest, Trespe-Arten, Weidelgras-Arten

Anwendung

Hinweise zur sachgerechten Anwendung

(VA551) Spritzflüssigkeit unter ständigem Rühren ausbringen.

Die Anwendung in Tankmischungen mit blattaktiven Wirkstoffen sollte nicht unter ungünstigen Witterungsbedingungen durchgeführt werden. In solchen Tankmischungen sollte eine Aufwandmenge von 1,0 l/ha Kideka nicht überschritten werden, um Mais-Unverträglichkeiten zu vermeiden.
Maisbestände, die mit Kideka behandelt wurden oder werden sollen, dürfen nicht zusätzlich mit einem Insektizid auf der Basis organischer Phosphorsäure-Ester und Thiocarbamate behandelt werden, um Mais-Unverträglichkeiten zu vermeiden. Dies gilt für Tankmischungen und Behandlungsfolgen während vier Wochen vor und nach der Anwendung von Kideka.

ACKERBAU

Pflanzenerzeugnisse:Mais
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Hühnerhirse
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: BBCH 12 - 18
(Von 2. Laubblatt entfaltet bis 8. Laubblatt entfaltet)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In dieser Anwendung: 1
Für die Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 1,5 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
(WP713) Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Kulturen möglich.
(WP734) Schäden an der Kulturpflanze möglich.

GEMÜSEBAU

Pflanzenerzeugnisse:Zuckermais
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Hühnerhirse
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: BBCH 12 - 18
(Von 2. Laubblatt entfaltet bis 8. Laubblatt entfaltet)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In dieser Anwendung: 1
Für die Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 1,5 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
(WP713) Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Kulturen möglich.
(WP734) Schäden an der Kulturpflanze möglich.

Mischbarkeit/Technik

Mischbarkeit

Kideka® ist mischbar mit zahlreichen Mais-Herbiziden (z.B. Zeagran® ultimate, Ikanos®). Die Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Mischbrühen grundsätzlich sofort nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk ausbringen.

Ansetzen der Spritzbrühe

Nur so viel Spritzbrühe ansetzen, wie tatsächlich benötigt wird und die erforderliche Menge so genau wie möglich berechnen. Insbesondere bei größeren Spritzbehältern bietet sich die Verwendung eines Durchflussmengenmessgerätes bei der Spritztankbefüllung an. Beim Ansetzen der Spritzbrühe geeignete Schutzkleidung und Schutzausrüstung verwenden!

1. Tank zu 1/3 - 1/2 mit der benötigten Wassermenge füllen.
2. Rührwerk einschalten.
3. Produkt vor dem Einfüllen kräftig schütteln.
4. Produkt über das Einspülsieb oder die Einspielschleuse in den Tank geben / (VA551) Spritzflüssigkeit unter ständigem Rühren ausbringen.
5. Entleerte Behälter des Produktes sorgfältig ausspülen und Spülwasser der Spritzbrühe beigeben.
6. Tank mit Wasser auffüllen.
7. Spritzbrühe sofort nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk möglichst vollständig ausbringen.

Reinigung

Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt notwendig ist. Spritzgerät restlos entleeren, mit Wasser ausspülen und Spülwasser nochmal auf der behandelten Fläche ausbringen.

Unmittelbar nach Beendigung der Spritzarbeiten muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden. Dazu Spüldüse/Spülvorrichtungen verwenden oder Tankwand manuell mit viel Wasser abspritzen.

Ausreichend Wasser in den Pumpensumpf geben, zugelassene/empfohlene Spritzenreiniger zugeben, Rührwerk für ca. 15 Min. einschalten und alle Bereiche des Pflanzenschutzgerätes durchspülen. Anschließend Reinigungsflüssigkeit auf der behandelten Fläche verspritzen. Nochmals Wasser aus dem Klarwasserbehälter in die Spritze geben, alle Systeme durchspülen und Reinigungsbrühe wieder auf dem Feld versprühen. Vorgang bei Bedarf wiederholen.

Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Die Reste von Reinigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen. Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen.

Nachbau

Nachbaueinschränkungen bestehen nach dem zulassungsgemäßen Einsatz von Kideka bei normaler Fruchtfolge nicht. Den Anbau von Winterraps und Zwischenfrüchten im Anwendungsjahr empfehlen wir nicht, wenn der Wirkstoffabbau durch Bodentrockenheit verzögert ist. Vor dem Nachbau zweikeimblättriger Zwischenfrüchte und zweikeimblättriger Hauptkulturen (z.B. Rüben, Erbsen, Ackerbohnen, Raps, Sonnenblumen, Gemüse) sollte der Boden aus Sicherheitsgründen gepflügt werden.
Ist ein vorzeitiger Umbruch erforderlich, kann nach vorherigem Pflügen erneut Mais nachgebaut werden. Unter ungünstigen Bedingungen (sandige, zur Austrocknung neigende Böden, Böden mit niedrigem pH-Wert [< 6,0], geringer Bodengüte oder Böden mit geringer biologischer Aktivität oder hohem Gehalt an organischer Substanz [> 4 %], schlechte Bodenstruktur, Kälte, außerordentliche Sommer- oder Wintertrockenheit, Überlappung, Stressbedingungen für das Pflanzenwachstum) können vorübergehende Blattaufhellungen, Wuchshemmungen oder Ausdünnungen an Wintergetreide oder empfindlichen nachgebauten zweikeimblättrigen Kulturen (z.B. Beta-Rüben, Erbsen, Ackerbohnen, Raps, Sonnenblumen und Gemüse) auftreten. Daher wird auf Flächen mit einem pH-Wert deutlich unter 6,0, auf leichten Böden mit einer geringen Bodengütezahl unter 30, nach ausschließlicher Minimalbodenbearbeitung und außerordentlicher Sommertrockenheit der Nachbau
empfindlicher zweikeimblättriger Kulturen nicht empfohlen, wenn Kideka in der Vorkultur eingesetzt wurde. Eine tief wendende Bodenbearbeitung nach der Maisernte sowie Boden-pH-Werte über 6,0 mindern das Risiko von Nachbauschäden an Folgekulturen erheblich.

Verträglichkeit

Kideka zeichnet sich durch eine gute Verträglichkeit auf allen Körner- und Silomaissorten über einen umfassenden Entwicklungszeitraum des Maises aus. Der Einsatz in Inzuchtlinien, der Saatmaisvermehrung sowie im Zuchtgarten darf wegen der gegebenen Sortenvielfalt nur nach Vorprüfung auf Verträglichkeit erfolgen.
Unter Stressbedingungen wie schwach ausgebildeter Wachsschicht zum Behandlungszeitpunkt, schlechter Bodenstruktur (z. B. Verdichtungen, Staunässe) sowie ungünstigen Witterungsverläufen nach der Anwendung (z. B. kühle und feuchte Witterung, extreme Trockenheit, starke Tag-Nacht-Temperaturschwankungen, niedrige Nachttemperaturen) können Blattaufhellungen auftreten, die sich jedoch normalerweise rasch auswachsen und den Ertrag nicht nachteilig beeinflussen.

Kideka kann auch in Mais mit Untersaaten von Weidelgräsern, Knaulgras oder Rotschwingel eingesetzt werden. Für die Graseinsaat ist ein zeitlicher Abstand von mindestens 10-14 Tagen vor und nach der Anwendung von KIDEKA einzuhalten.

Hohe Mengen an Mesotrione können in den Sorten SY Talisman und SY Welas zu Verträglichkeitsproblemen führen. Mesotrione-Mengen daher in diesen Sorten auf max. 75 g/ ha begrenzen.

Umweltverhalten

Nutzorganismen

(NB6641) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). (NN1001) Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
(NN2002) Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

Wasserorganismen

(NW265) Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.

Gewässerschutz

Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Gewässerschutz.

Saumstrukturen

Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Schutz von Saumstrukturen.

Anwenderschutz


Hinweise für den sicheren Umgang

(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
(SB110) Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
(SB166) Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
(SE110) Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SF264) Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Dabei sind lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk zu tragen.
(SS110) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SS206) Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SS2202) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
(SS610) Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln, sowie die Hinweise zur Beseitigung von Präparaten und Spritzbrüheresten sind zu beachten.

Anwendungsbestimmung

(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.


Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen (Mais, Zuckermais): (NT108) Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des
Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.


(NW609-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Abstand: 5 m


(NW705) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 5 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.


Erste Hilfe

Erste Hilfe

Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten lang ausspülen, auch unter den Augenlidern. Auge weit geöffnet halten beim Spülen. Bei anhaltender Augenreizung einen Facharzt aufsuchen.
Hautkontakt: Beschmutzte Kleidung und Schuhe sofort ausziehen. Sofort mit Seife und viel Wasser abwaschen.
Einatmen: An die frische Luft bringen.
Verschlucken: Mund mit Wasser ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.Antidot: Kein spezifisches Antidot bekannt.

Sofortmaßnahmen: Symptomatische Behandlung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Sicherheitsdatenblatt:
http://www.nufarm.de/Produkte (auf der jeweiligen Produktseite)

Lagerung/Entsorgung/Hinweise

Lagerung

Produkt so lagern, dass Betriebsfremde und Kinder keinen Zutritt haben.
Lagerung und Transport haben in geschlossenen Originalverpackungen, nicht unter 0 Grad Celsius und nicht über 40 Grad Celsius, sowie getrennt von Lebensmitteln, Getränken, Futtermitteln und deren Verpackungen zu erfolgen.
Beim Lagern Zündquellen vermeiden - nicht rauchen! Trocken lagern!

Entsorgung

Leere Verpackungen nicht weiter verwenden.
Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA® sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA® mit separiertem Verschluss abzugeben.
Informationen zum Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm:

GHS05 , GHS09 , GHS08

Signalwort:

Gefahr

Gefahrenhinweise:

(H318) Verursacht schwere Augenschäden.
(H361d) Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
(H410) Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise:

(P264) Nach Gebrauch die Hände gründlich waschen.
(P273) Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
(P280) Schutzhandschuhe/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
(P305+P351+P338) BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
(P337+P313) Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
(P302+P352) BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
(P333+P313) Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
(P501) Inhalt/Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen.

Ergänzende Kennzeichnungselemente:

(EUH 401) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

Haftung

Haftung

Die Angaben entsprechen dem heutigen Stand unserer Kenntnisse und sollen über die Präparate und deren Anwendungsmöglichkeiten informieren. Bei Einhaltung der Gebrauchsanleitung sind die Präparate für die empfohlenen Zwecke geeignet. Wir gewährleisten, dass die Zusammensetzung der Produkte in den verschlossenen Originalpackungen den auf den Etiketten gemachten Angaben entspricht. Da Lagerhaltung und Anwendung eines Pflanzenschutzmittels außerhalb unseres Einflusses liegen, haften wir nicht für direkte oder indirekte Folgen aus unsachgemäßer oder vorschriftswidriger Anwendung der Produkte. Eine Vielzahl von Faktoren sowohl örtlicher wie auch regionaler Natur, wie z.B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Pflanzensorten, Anwendungstermin, Applikationstechnik, Resistenzen, Mischungen mit anderen Produkten etc. können Einfluss auf die Wirkung des Produktes haben. Dies kann unter ungünstigen Bedingungen zur Folge haben, dass eine Veränderung in der Wirksamkeit des Produktes oder eine Schädigung der Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden kann. Für derartige Folgen können der Vertreiber oder Hersteller nicht haften. Etwaige Schutzrechte, bestehende Gesetze und Bestimmungen sowie die Festsetzungen der Zulassung des Produktes und die Produktinformation sind vom Anwender unseres Produktes in eigener Verantwortung zu beachten. Alle hierin gemachten Angaben und Informationen können sich ohne Vorankündigung ändern.

Registrierte Marke

Kideka = reg. Marke der Nufarm Gruppe
Pamira®= eingetragene Marke des IVA Frankfurt am Main
®= reg. Warenzeichen der Hersteller
Zulassungsinhaber: Nufarm Deutschland GmbH Im MediaPark 6b D 50670 Köln Telefon 0221-179 179-99

Vertriebspartner: Nufarm Deutschland GmbH Im MediaPark 6b DE 50670 Köln Telefon 0221-179 179-99