NEXSUBA®

Insektizid

Wirkstoff:

480 g/l Spinosad (44,04 Gew.-%)

Formulierung:

Suspensionskonzentrat (SC)

Bienen:

bienengefährlich (B1)
ArtikelnummerPackungsgrößen
1101553020 x 0,5 l Umkarton

Piktogramm:

GHS09

Signalwort:

Achtung

NEXSUBA® ist ein hochwirksames Insektizid zur Bekämpfung von Wicklerarten, schädlichen Larven, Thripsen, Drosophila-Arten, Minierfliegen und anderen Schadinsekten im Gemüse-, Obst- und Weinbau sowie im Kartoffel- und Maisanbau und in Zierpflanzen. Es werden sowohl Imagines als auch die mobilen Larvenstadien bekämpft. NEXSUBA® beeinflusst die neuronale Aktivität im Nervensystem der Schadorganismen. Die Wirkung setzt bereits einige Stunden nach der Behandlung ein und führt zu einer vollständigen, irreversiblen Lähmung des Schädlings. Die Aufnahme des Wirkstoffes „Spinosad“ erfolgt durch Fraßaktivitäten sowie durch Kontakt mit dem Wirkstoff.

Vor Gebrauch gut schütteln.
Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.

Wirkungsweise


Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe) Spinosad: 5

Wirkungsspektrum

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
KartoffelKartoffelkäfer
Kohlgemüse (ausgenommen: Kohlrabi und Blattkohle)Freifressende Schmetterlingsraupen
Kohlgemüse (ausgenommen: Kohlrabi, Blattkohle)Thripse
MaisMaiszünsler
PorreeThripse
SpeisezwiebelThripse
Weinrebe (Nutzung als Tafel- und Keltertraube)Einbindiger Traubenwickler, Bekreuzter Traubenwickler, Rhombenspanner, Springwurm
ZierpflanzenDickmaulrüssler
ZuckermaisMaiszünsler

Nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 genehmigte Anwendungen

Zusätzlich zu den festgesetzten Anwendungsgebieten hat die Zulassungsbehörde die Anwendung dieses Produktes in zusätzlichen Anwendungsgebieten genehmigt. Wirksamkeit und Verträglichkeit sind in diesem zusätzlichen Anwendungsgebiet nicht immer ausreichend geprüft. Daher liegen die in Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und den spezifischen Umweltbedingungen möglichen Schäden im Verantwortungsbereich des Anwenders. Dieser muss Wirksamkeit und Verträglichkeit vom dem Mitteleinsatz unter den betriebsspezifischen Bedingungen prüfen (Testanwendung).

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
AubergineThripse, Minierfliegen
BlattkohleFreifressende Schmetterlingsraupen, Minierfliegen
Blattkohle (Jungpflanzenanzucht)Kleine Kohlfliege
Blumenkohle, Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl) (Jungpflanzen in Anzuchtgefäßen)Kleine Kohlfliege
BuschbohneMinierfliegen, Thrips spp.
ErbseMinierfliegen, Thrips spp.
Erbse, Stielmus, Kohlgemüse (Nutzung als Baby-Leaf-Salat)Freifressende Schmetterlingsraupen, Minierfliegen
ErdbeereKirschessigfliege (Drosophila suzukii)
FeldsalatMinierfliegen
GemüsefenchelThripse
Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili)Thrips spp.
GurkeThripse
Himbeere, BrombeereKirschessigfliege (Drosophila suzukii)
KohlrabiFreifressende Schmetterlingsraupen
Kohlrabi (Jungpflanzenanzucht)Kleine Kohlfliege
Rettich, Salat-Arten, Spinat und verwandte Arten (Nutzung als Baby-Leaf-Salat)Freifressende Schmetterlingsraupen, Minierfliegen
Rucola-ArtenMinierfliegen
Salate, EndivienMinierfliegen, Thrips spp.
Schnittlauch (Nutzung als frisches Kraut)Thripse, Lauchmotte, Minierfliegen, Thripse, Lauchmotte, Minierfliegen
SchnittpetersilieThrips spp., Minierfliegen
Schwarze Johannisbeere, Weiße Johannisbeere, Rote Johannisbeere, Stachelbeere, HeidelbeereKirschessigfliege (Drosophila suzukii)
Schwarzer HolunderKirschessigfliege (Drosophila suzukii)
Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.), Kohlrübe, Radieschen (Nutzung als Baby-Leaf-Salat)Freifressende Schmetterlingsraupen, Minierfliegen
SpinatFreifressende Schmetterlingsraupen, Minierfliegen, Rübenfliege
StielmangoldFreifressende Schmetterlingsraupen, Minierfliegen, Rübenfliege
TomateThripse, Minierfliegen
Weinrebe (Nutzung als Tafel- und Keltertraube)Gemeiner Ohrwurm (Forficula auricularia), Drosophila-Arten, Thripse
ZierpflanzenThripse, Dickmaulrüssler
Zwiebelgemüse (Nutzung als Bundzwiebeln)Thripse

Anwendung

Hinweise zur sachgerechten Anwendung

Hinweise zur Anwendung:
Spritzen oder sprühen. Bei der Anwendung von NEXSUBA® ist auf eine gute, gleichmäßige Benetzung zu achten. Die Wassermenge ist der jeweiligen Pflanzdichte sowie dem Entwicklungsstand der Kulturen anzupassen. Überdosierungen und Abdrift sind zu vermeiden.

ACKERBAU

Pflanzenerzeugnisse:Kartoffel
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Kartoffelkäfer
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von 9 und mehr Blätter (> 4 cm) am Hauptspross entfaltet bis Beginn der Laubblattvergilbung bzw. Laubblattaufhellung (BBCH 19-91)
Stadium Schadorganismus: Larven
Anwendungszeitpunkt: Ab Schlüpfen der ersten Larven nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 50 ml/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: 14 Tage
Sonstige Hinweise: Ackerbau

Pflanzenerzeugnisse:Mais
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Maiszünsler
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von 4. Laubblatt entfaltet bis Ende des Rispenschiebens: untere Rippenmitteläste voll entfaltet (BBCH 14-59)
Stadium Schadorganismus: Larve
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,2 l/ha
Wasseraufwandmenge: 300 bis 600 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

GEMÜSEBAU

Pflanzenerzeugnisse:Kohlgemüse (ausgenommen: Kohlrabi und Blattkohle)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Freifressende Schmetterlingsraupen
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium Schadorganismus: Larven
Anwendungszeitpunkt: Ab Schlüpfen der ersten Larven
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 4
In der Kultur bzw. je Jahr: 4
Zeitlicher Abstand zwischen den Behandlungen mindestens 10 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,2 l/ha
Wasseraufwandmenge: 400 bis 600 l/ha
Wartezeit: 3 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Kohlgemüse (ausgenommen: Kohlrabi, Blattkohle)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Thripse
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium Schadorganismus: Imagines und Larven
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 4
In der Kultur bzw. je Jahr: 4
Zeitlicher Abstand zwischen den Behandlungen mindestens 10 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,2 l/ha
Wasseraufwandmenge: 400 bis 600 l/ha
Wartezeit: 3 Tage
WW709 Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.
Pflanzenerzeugnisse:Porree
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Thripse
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium Schadorganismus: Imagines und Larven
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 4
In der Kultur bzw. je Jahr: 4
Zeitlicher Abstand zwischen den Behandlungen mindestens 10 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,2 l/ha
Wasseraufwandmenge: 400 bis 600 l/ha
Wartezeit: 7 Tage
WW709 Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.
Pflanzenerzeugnisse:Speisezwiebel
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Thripse
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium Schadorganismus: Imagines und Larven
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 4
In der Kultur bzw. je Jahr: 4
Zeitlicher Abstand zwischen den Behandlungen mindestens 10 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,2 l/ha
Wasseraufwandmenge: 400 bis 600 l/ha
Wartezeit: 7 Tage
WW709 Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.
Pflanzenerzeugnisse:Zuckermais
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Maiszünsler
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: ausgenommen Blüte
Von 4. Laubblatt entfaltet bis Milchreife: Inhalt milchig, weiß-gelblich, ca. 40 % TS im Korn (BBCH 14-75)
Stadium Schadorganismus: Larve
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,2 l/ha
Wasseraufwandmenge: 300 bis 600 l/ha
Wartezeit: 3 Tage

WEINBAU

Pflanzenerzeugnisse:Weinrebe (Nutzung als Tafel- und Keltertraube)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einbindiger Traubenwickler, Bekreuzter Traubenwickler
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von Fruchtansatz; Fruchtknoten beginnen sich zu vergrößern; Putzen der Beeren wird abgeschlossen bis Beginn der Reife, Beeren beginnen hell zu werden (bzw. beginnen sich zu verfärben) (BBCH 71-81)
Stadium Schadorganismus: Ab Heu- und Sauerwurm
Anwendungszeitpunkt: Ab Schlüpfen der ersten Larven
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 4
In der Kultur bzw. je Jahr: 4
Zeitlicher Abstand zwischen den Behandlungen 7 bis 9 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: Basisaufwand: 40 ml/ha
ES 71: 120 ml/ha
ES 75: 160 ml/ha
Wasseraufwandmenge: Basisaufwand: maximal 400 l/ha
ES 71: maximal 1.200 l/ha
ES 75: maximal 1.600 l/ha
Wartezeit: 14 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Weinrebe (Nutzung als Tafel- und Keltertraube)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Rhombenspanner
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Ab Schlüpfen der ersten Larven
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 4
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 40 ml/ha
Wasseraufwandmenge: mindestens 400 l/ha
Wartezeit: 14 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Weinrebe (Nutzung als Tafel- und Keltertraube)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Springwurm
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Bis "Gescheine" (Infloreszenzen) sind voll entwickelt; die Einzelblüten spreizen sich (ab BBCH 57)
Anwendungszeitpunkt: Ab Schlüpfen der ersten Larven
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 4
Zeitlicher Abstand zwischen den Behandlungen 7 bis 9 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 80 ml/ha
Wasseraufwandmenge: maximal 800 l/ha
Wartezeit: 14 Tage

ZIERPFLANZENBAU

Pflanzenerzeugnisse:Zierpflanzen
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Dickmaulrüssler
Anwendungsbereich: Gewächshaus
Stadium Schadorganismus: Adulte
Anwendungszeitpunkt: Frühjahr bis Herbst
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 4
In der Kultur bzw. je Jahr: 4
Zeitlicher Abstand zwischen den Behandlungen mindestens 7 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: Pflanzengröße bis 50 cm: 0,3 l/ha
Wasseraufwandmenge: Pflanzengröße bis 50 cm: 600 bis 1.000 l/ha
Wartezeit: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
SF1891 Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.

Nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 genehmigte Anwendungen



GEMÜSEBAU

Pflanzenerzeugnisse:Aubergine
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Thripse
Anwendungsbereich: Gewächshaus
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 4
In der Kultur bzw. je Jahr: 4
Zeitlicher Abstand zwischen den Behandlungen 5 bis 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: Pflanzengröße bis 50 cm: 0,3 l/ha
Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 0,45 l/ha
Pflanzengröße über 125 cm: 0,6 l/ha
Wasseraufwandmenge: Pflanzengröße bis 50 cm: 600 l/ha
Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 900 l/ha
Pflanzengröße über 125 cm: 1.200 l/ha
Wartezeit: 3 Tage
SF1891 Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
Pflanzenerzeugnisse:Aubergine
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Minierfliegen
Anwendungsbereich: Gewächshaus
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 4
In der Kultur bzw. je Jahr: 4
Zeitlicher Abstand der Behandlungen 10 bis 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: Pflanzengröße bis 50 cm: 0,6l /ha
Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 0,9 l/ha
Pflanzengröße über 125 cm: 1,2 l/ha
Wasseraufwandmenge: Pflanzengröße bis 50 cm: 600 l/ha
Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 900 l/ha
Pflanzengröße über 125 cm: 1.200 l/ha
Wartezeit: 3 Tage
SF1891 Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
Pflanzenerzeugnisse:Blattkohle
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Freifressende Schmetterlingsraupen, Minierfliegen
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von 5. Laubblatt entfaltet bis Röschen unterhalb der Terminalknospe dicht geschlossen bzw. art-/sortentypische Größe und Form erreicht; Blume noch fest geschlossen (BBCH 15-49)
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen, ab Schlüpfen der ersten Larven
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Zeitlicher Abstand zwischen den Behandlungen 10 bis 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,2 l/ha
Wasseraufwandmenge: 400 bis 600 l/ha
Wartezeit: 3 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Blattkohle (Jungpflanzenanzucht)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Kleine Kohlfliege
Anwendungsbereich: Gewächshaus
Stadium der Kultur: Ab 2. Laubblatt entfaltet (ab BBCH 12)
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungstechnik: gießen
Aufwandmenge: 12 ml/1.000 Pflanzen
Wasseraufwandmenge: 3 l/m²
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Pflanzenerzeugnisse:Blumenkohle, Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl) (Jungpflanzen in Anzuchtgefäßen)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Kleine Kohlfliege
Anwendungsbereich: Jungpflanzenanzucht (Gewächshaus)
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 4
Anwendungstechnik: gießen
Aufwandmenge: 12 ml/1.000 Pflanzen
Wasseraufwandmenge: 1 bis 3 l/m²
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Pflanzenerzeugnisse:Buschbohne
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Minierfliegen, Thrips spp.
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Ab Ende der Blüte; erste Hülsen sichtbar (5 mm lang) (ab BBCH 69)
Anwendungszeitpunkt: Nach der Blüte, bei Befall
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Zeitlicher Abstand zwischen den Behandlungen 10 bis 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,3 l/ha
Wasseraufwandmenge: 400 bis 600 l/ha
Wartezeit: 14 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Erbse
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Minierfliegen, Thrips spp.
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Ab Ende der Blüte; erste Hülsen sichtbar (5 mm lang) (ab BBCH 69)
Anwendungszeitpunkt: Nach der Blüte, bei Befall
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Zeitlicher Abstand zwischen den Behandlungen 10 bis 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,3 l/ha
Wasseraufwandmenge: 400 bis 600 l/ha
Wartezeit: 14 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Erbse, Stielmus, Kohlgemüse (Nutzung als Baby-Leaf-Salat)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Freifressende Schmetterlingsraupen, Minierfliegen
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Ab 5. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet (ab BBCH 15)
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Zeitlicher Abstand zwischen den Behandlungen 10 bis 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,2 l/ha
Wasseraufwandmenge: 400 bis 600 l/ha
Wartezeit: 7 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Feldsalat
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Minierfliegen
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Zeitlicher Abstand zwischen den Behandlungen 10 bis 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,3 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 600 l/ha
Wartezeit: 14 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Gemüsefenchel
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Thripse
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen , bis 7 Tage vor der Ernte
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,3 l/ha
Wasseraufwandmenge: 400 bis 600 l/ha
Wartezeit: 7 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Thrips spp.
Anwendungsbereich: Gewächshaus
Stadium der Kultur: Ab 5. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet (ab BBCH 15)
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Zeitlicher Abstand zwischen den Behandlungen 10 bis 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: Pflanzengröße bis 50 cm: 0,3l /ha
Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 0,45 l/ha
Pflanzengröße über 125 cm: 0,6 l/ha
Wasseraufwandmenge: Pflanzengröße bis 50 cm: 600 l/ha
Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 900 l/ha
Pflanzengröße über 125 cm: 1.200 l/ha
Wartezeit: 3 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Gurke
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Thripse
Anwendungsbereich: Gewächshaus
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 3
In der Kultur bzw. je Jahr: 3
Zeitlicher Abstand zwischen den Behandlungen 5 bis 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: Pflanzengröße bis 50 cm: 0,3 l/ha
Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 0,45 l/ha
Pflanzengröße über 125 cm: 0,6 l/ha
Wasseraufwandmenge: Pflanzengröße bis 50 cm: 600 l/ha
Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 900 l/ha
Pflanzengröße über 125 cm: 1.200 l/ha
Wartezeit: 3 Tage
SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
Pflanzenerzeugnisse:Kohlrabi
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Freifressende Schmetterlingsraupen
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von 5. Laubblatt entfaltet bis Röschen unterhalb der Terminalknospe dicht geschlossen bzw. art-/sortentypische Größe und Form erreicht; Blume noch fest geschlossen (BBCH 15-49)
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Zeitlicher Abstand zwischen den Behandlungen 10 bis 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,2 l/ha
Wasseraufwandmenge: 400 bis 600 l/ha
Wartezeit: 3 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Kohlrabi (Jungpflanzenanzucht)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Kleine Kohlfliege
Anwendungsbereich: Gewächshaus
Stadium der Kultur: Ab 2. Laubblatt entfaltet (ab BBCH 12)
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungstechnik: gießen
Aufwandmenge: 12 ml/1.000 Pflanzen
Wasseraufwandmenge: 3 l/m²
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Pflanzenerzeugnisse:Rettich, Salat-Arten, Spinat und verwandte Arten (Nutzung als Baby-Leaf-Salat)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Freifressende Schmetterlingsraupen, Minierfliegen
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Ab 5. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet (ab BBCH 15)
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Zeitlichr Abstand zwischen den Behandlungen 10 bis 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,2 l/ha
Wasseraufwandmenge: 400 bis 600 l/ha
Wartezeit: 7 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Rucola-Arten
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Minierfliegen
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Ab 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet (ab BBCH 12)
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Zeitlicher Abstand zwischen den Behandlungen 7 bis 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,2 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 600 l/ha
Wartezeit: 7 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Rucola-Arten
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Minierfliegen
Anwendungsbereich: Gewächshaus
Stadium der Kultur: Ab 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet (ab BBCH 12)
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Zeitlicher Abstand zwischen den Behandlungen 7 bis 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,2 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 600 l/ha
Wartezeit: 7 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Salate, Endivien
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Minierfliegen, Thrips spp.
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Ab 5. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet (ab BBCH 15)
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Zeitlicher Abstand zwischen den Behandlungen 10 bis 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,3 l/ha
Wasseraufwandmenge: 400 bis 600 l/ha
Wartezeit: 7 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Schnittlauch (Nutzung als frisches Kraut)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Thripse
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Ab 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet (ab BBCH 13)
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Zeitlicher Abstand zwischen den Behandlungen 7 bis 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,2 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 600 l/ha
Wartezeit: 7 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Schnittlauch (Nutzung als frisches Kraut)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Lauchmotte, Minierfliegen
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Ab 6. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet (ab BBCH 16)
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Zeitlicher Abstand zwischen den Behandlungen 7 bis 14 Tage
Aufwandmenge: 0,2 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 600 l/ha
Wartezeit: 7 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Schnittlauch (Nutzung als frisches Kraut)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Thripse
Anwendungsbereich: Gewächshaus
Stadium der Kultur: Ab 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet (ab BBCH 14)
Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Zeitlicher Abstand zwischen den Behandlungen 7 bis 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,2 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 600 l/ha
Wartezeit: 7 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.), Kohlrübe, Radieschen (Nutzung als Baby-Leaf-Salat)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Freifressende Schmetterlingsraupen, Minierfliegen
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Ab 5. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet (ab BBCH 15)
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Zeitlicher Abstand zwischen den Behandlungen 10 bis 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,2 l/ha
Wasseraufwandmenge: 400 bis 600 l/ha
Wartezeit: 7 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Schnittpetersilie
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Thrips spp.
Anwendungsbereich: Gewächshaus
Stadium der Kultur: Ab 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet (ab BBCH 13)
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Zeitlicher Abstand zwischen den Behandlungen 10 bis 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,3 l/ha
Wasseraufwandmenge: 400 bis 600 l/ha
Wartezeit: 7 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Schnittpetersilie
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Minierfliegen
Anwendungsbereich: Gewächshaus
Stadium der Kultur: Ab 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet (ab BBCH 13)
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Zeitlicher Abstand zwischen den Behandlungen 10 bis 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,3 l/ha
Wasseraufwandmenge: 400 bis 600 l/ha
Wartezeit: 7 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Spinat
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Freifressende Schmetterlingsraupen, Minierfliegen, Rübenfliege
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von 5. Laubblatt entfaltet bis art-/sortentypischen Größe erreicht (BBCH 15-79)
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Zeitlicher Abstand zwischen den Behandlungen 10 bis 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,2 l/ha
Wasseraufwandmenge: 400 bis 600 l/ha
Wartezeit: 3 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Schnittlauch (Nutzung als frisches Kraut)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Lauchmotte, Minierfliegen
Anwendungsbereich: Gewächshaus
Stadium der Kultur: Ab 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet (ab BBCH 14)
Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Zeitlicher Abstand zwischen den Behandlungen 7 bis 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,2 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 600 l/ha
Wartezeit: 7 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Stielmangold
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Freifressende Schmetterlingsraupen, Minierfliegen, Rübenfliege
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von 5. Laubblatt entfaltet bis art-/sortentypischen Größe erreicht (BBCH 15-79)
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Zeitlicher Abstand zwischen den Behandlungen 10 bis 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,2 l/ha
Wasseraufwandmenge: 400 bis 600 l/ha
Wartezeit: 3 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Tomate
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Thripse
Anwendungsbereich: Gewächshaus
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 4
In der Kultur bzw. je Jahr: 4
Zeitlicher Abstand zwischen den Behandlungen 5 bis 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: Pflanzengröße bis 50 cm: 0,3 l/ha
Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 0,45 l/ha
Pflanzengröße über 125 cm: 0,6 l/ha
Wasseraufwandmenge: Pflanzengröße bis 50 cm: 600 l/ha
Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 900 l/ha
Pflanzengröße über 125 cm: 1.200 l/ha
Wartezeit: 3 Tage
SF1891 Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
Pflanzenerzeugnisse:Tomate
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Minierfliegen
Anwendungsbereich: Gewächshaus
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 4
In der Kultur bzw. je Jahr: 4
Zeitlicher Abstand zwischen den Behandlungen 10 bis 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: Pflanzengröße bis 50 cm: 0,6 l/ha
Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 0,9 l/ha
Pflanzengröße über 125 cm: 1,2 l/ha
Wasseraufwandmenge: Pflanzengröße bis 50 cm: 600 l/ha
Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 900 l/ha
Pflanzengröße über 125 cm: 1.200 l/ha
Wartezeit: 3 Tage
SF1891 Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
Pflanzenerzeugnisse:Zwiebelgemüse (Nutzung als Bundzwiebeln)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Thripse
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,3 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 600 l/ha
Wartezeit: 14 Tage

OBSTBAU

Pflanzenerzeugnisse:Erdbeere
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Kirschessigfliege (Drosophila suzukii)
Anwendungsbereich: Gewächshaus
Stadium der Kultur: Von Blütenboden deutlich aufgewölbt bis Zweite Pflücke: Weitere Früchte sortentypisch ausgefärbt (BBCH 71-89)
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 3
In der Kultur bzw. je Jahr: 3
Zeitlicher Abstand zwischen den Behandlungen mindestens 10 Tage
Anwendungstechnik: spritzen (Reihenbehandlung)
Aufwandmenge: 0,2 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 1.000 l/ha
Wartezeit: 1 Tag

Pflanzenerzeugnisse:Himbeere, Brombeere
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Kirschessigfliege (Drosophila suzukii)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von 10 % der Früchte erreichen art-/sortenspezifische Größe bzw. 10 % der normalen Fruchtgröße erreicht bis Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht. Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht (BBCH 71-89)
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Zeitlicher Abstand zwischen den Behandlungen 7 bis 10 Tage
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Aufwandmenge: 0,2 l/ha
Wasseraufwandmenge: 1.000 l/ha
Wartezeit: 3 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Himbeere, Brombeere
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Kirschessigfliege (Drosophila suzukii)
Anwendungsbereich: Gewächshaus
Stadium der Kultur: Von 10 % der Früchte erreichen art-/sortenspezifische Größe bzw. 10 % der normalen Fruchtgröße erreicht bis Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht. Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht (BBCH 71-89)
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 3
In der Kultur bzw. je Jahr: 3
Zeitlicher Abstand zwischen den Behandlungen mindestens 7 Tage
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Aufwandmenge: 0,2 l/ha
Wasseraufwandmenge: 1.000 l/ha
Wartezeit: 3 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Schwarzer Holunder
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Kirschessigfliege (Drosophila suzukii)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von 10 % der Früchte erreichen art-/sortenspezifische Größe bzw. 10 % der normalen Fruchtgröße erreicht bis Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht. Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht (BBCH 71-89)
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Zeitlicher Abstand zwischen den Behandlungen mindestens 7 Tage
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Aufwandmenge: 0,2 l/ha
Wasseraufwandmenge: 1.000 l/ha
Wartezeit: 3 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Schwarze Johannisbeere, Weiße Johannisbeere, Rote Johannisbeere, Stachelbeere, Heidelbeere
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Kirschessigfliege (Drosophila suzukii)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von 10 % der Früchte erreichen art-/sortenspezifische Größe bzw. 10 % der normalen Fruchtgröße erreicht bis Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht. Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht (BBCH 71-89)
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Zeitlicher Abstand zwischen den Behandlungen mindestens 7 Tage
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Aufwandmenge: 0,2 l/ha
Wasseraufwandmenge: 1.000 l/ha
Wartezeit: 3 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Schwarze Johannisbeere, Weiße Johannisbeere, Rote Johannisbeere, Stachelbeere, Heidelbeere
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Kirschessigfliege (Drosophila suzukii)
Anwendungsbereich: Gewächshaus
Stadium der Kultur: Von 10 % der Früchte erreichen art-/sortenspezifische Größe bzw. 10 % der normalen Fruchtgröße erreicht bis Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht. Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht (BBCH 71-89)
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Zeitlicher Abstand zwischen den Behandlungen mindestens 7 Tage
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Aufwandmenge: 0,2 l/ha
Wasseraufwandmenge: 1.000 l/ha
Wartezeit: 3 Tage

WEINBAU

Pflanzenerzeugnisse:Weinrebe (Nutzung als Tafel- und Keltertraube)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Gemeiner Ohrwurm (Forficula auricularia)
Anwendungsbereich: Ertragsanlagen
Stadium der Kultur: Von Fruchtansatz; Fruchtknoten beginnen sich zu vergrößern; Putzen der Beeren wird abgeschlossen bis Beginn der Reife, Beeren beginnen hell zu werden (bzw. beginnen sich zu verfärben) (BBCH 71-81)
Stadium Schadorganismus: Imagines und Larven
Anwendungszeitpunkt: Bei Befall, unter Beachtung der Schadensschwelle
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 4
Zeitlicher Abstand zwischen den Behandlungen mindestens 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Aufwandmenge: ES 71: 120 ml/ha
ES 75: 160 ml/ha
Wasseraufwandmenge: ES 71: maximal 800 l/ha
ES 75: maximal 800 l/ha
Wartezeit: 14 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Weinrebe (Nutzung als Tafel- und Keltertraube)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Drosophila-Arten
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Ab Beginn der Reife, Beeren beginnen hell zu werden (bzw. beginnen sich zu verfärben) (ab BBCH 81)
Stadium Schadorganismus: Imagines und Larven
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 4
Zeitlicher Abstand zwischen den Behandlungen mindestens 7 Tage
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Aufwandmenge: ES 81: 0,16 l/ha
Wasseraufwandmenge: ES 81: 400 bis 800 l/ha
Wartezeit: 14 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Weinrebe (Nutzung als Tafel- und Keltertraube)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Thripse
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium Schadorganismus: Imagines und Larven
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen , ausgenommen Blütezeit
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 4
Zeitlicher Abstand zwischen den Behandlungen mindestens 10 Tage
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Aufwandmenge: ES11: 0,04 l/ha
ES 75: 0,16 l/ha
Wasseraufwandmenge: ES11: 200 bis 800 l/ha
ES 75: 200 bis 800 l/ha
Wartezeit: 14 Tage

ZIERPFLANZENBAU

Pflanzenerzeugnisse:Zierpflanzen
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Thripse, Dickmaulrüssler
Anwendungsbereich: Gewächshaus
Stadium der Kultur: Von 9 oder mehr Laubblätter bzw. Blattpaare oder Blattquirle entfaltet bis Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht (BBCH 19-89)
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 3
In der Kultur bzw. je Jahr: 3
Zeitlicher Abstand zwischen den Behandlungen mindestens 5 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,25 l/ha
Wasseraufwandmenge: 500 bis 1.500 l/ha
Wartezeit: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

Mischbarkeit/Technik

Mischbarkeit

NEXSUBA® st nach eigenen Erfahrungen mit gängigen Fungiziden und Insektiziden sehr gut mischbar.

Empfohlene Reihenfolge bei der Mischung von Pflanzenschutzmitteln:

1. Wasserlösliche Folienbeutel: WSB
2. Wasserlösliche Granulate: SG, SX®
3. Wasserdispergierbare Granulate: WG
4. Wasserdispergierbare Pulver: WP
5. Suspensionskonzentrate: SC
6. Wasserlösliche Konzentrate: SL
7. Suspoemulsionen: SE
8. Ölhaltige Suspensionskonzentrate: OD
9. Emulgierbare Formulierungen: EW, EC
10. Öle, Netzmittel (Tenside), Formulierungshilfsstoffe
11. FMC-Markenblattdünger
12. Driftverzögerer

Bei Produkten in Folienbeuteln, Pulvern und Granulaten sollte der nächste Mischpartner erst zugegeben werden, wenn eine vollständige Auflösung des Produktes erfolgt ist.

Ansetzen der Spritzflüssigkeit

NEXSUBA® vor Gebruch gut schütteln. Spritztank mit der Hälfte der erforderlichen Wassermenge füllen, Rührwerk einschalten. NEXSUBA® zugeben und unter Umrühren fehlende Wassermenge auffüllen.
Spritzbrühereste vermeiden. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt gebraucht wird.

Die verwendeten Spritzgeräte müssen frei von Resten anderer Mittel sein. Wir empfehlen dringend, die Spritze entsprechend den Gebrauchsanleitungen vorher verwendeter Präparate zu reinigen.
1. Lassen Sie Ihre Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand kontrollieren und einstellen.
2. Füllen Sie den Tank mit der Hälfte der benötigten Wassermenge.
3. Schütteln Sie BENEVIA® gut durch und messen Sie die benötigte Menge ab.
4. Geben Sie die abgemessene Menge BENEVIA® bei laufendem Rührwerk an dafür vorgesehener Stelle in das Spritzgerät
5. Falls Sie ein weiteres Produkt zumischen, achten Sie darauf, dass sich vor Zugabe des Mischpartners das erste Produkt vollständig gelöst hat.
6. Geben Sie danach ggf. Säuerungsmittel zur Einstellung eines pH-Wertes < pH 8 hinzu.
7. Bitte beachten Sie die Gebrauchsanleitungen aller Mischpartner.
8. Füllen Sie abschließend die Wassermenge bei laufendem Rührwerk auf.
9. Bringen Sie die Spritzflüssigkeit sofort nach dem Ansetzen bei laufenden Rührwerk aus.
10. Während des Spritzens Rührwerk laufen lassen.
11. Nicht mehr Spritzbrühe ansetzen als benötigt wird.
12. Spritzbrühe nicht über Nacht stehen lassen.

Reinigung

Spritze einschließlich der Spritzleitungen sorgfältig gereinigt werden:
• Spritze vollständig auf dem Feld leer spritzen.
• Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis 1:10 mit Wasser verdünnen und bei laufendem Rührwerk auf behandelter Fläche ausbringen.
• Spritze zweimal hintereinander spülen. Dabei jeweils mindestens 20 % des Tankvolumens mit Wasser auffüllen.
• Im ersten Reinigungsdurchgang ein geeignetes Reinigungsmittel zugeben.
• Die Innenflächen des Tanks mit Wasserstrahl bzw. Reinigungsdüsen abspritzen. Rührwerk für 15 Minuten einschalten.
• Nach jedem Spülvorgang die Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der behandelten Fläche ausbringen.
• Reinigen Sie Filter, Düsen und Spritzgestänge separat.

Verträglichkeit

NEXSUBA® zeichnet sich durch eine sehr gute Pflanzenverträglichkeit aus.

Resistenzmanagement

Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 5
Die Behandlungen sollten, soweit möglich, zu frühen Entwicklungsstadium der Insekten durchgeführt werden. Es werden nicht mehr als 2 aufeinander folgende Anwendungen von NEXSUBA® empfohlen, pro Jahr nicht mehr als 3 Anwendungen von NEXSUBA®. NEXSUBA® gehört der IRAC-Wirkstoffgruppe 5 an. Ein Wechsel mit Produkten anderer Wirkstoffgruppen wird empfohlen. Keine Unterdosierungen vornehmen.

Umweltverhalten

Nutzorganismen

NB6611 Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten. NN261 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft.
NN3801 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Trichogramma dendrolimi (Erzwespe) eingestuft.
NN134 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
NN170 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.

Wasserorganismen

NW262 Das Mittel ist giftig für Algen. NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

Gewässerschutz

Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Anwenderschutz (siehe gesonderten Abschnitt "Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen")
SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).

Saumstrukturen

Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Schutz von Saumstrukturen (siehe gesonderten Abschnitt "Von der Zulassungsbehörde festgelegte Anwendungsbestimmungen").

Anwenderschutz


Hinweise für den sicheren Umgang

SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
EO005-2 SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften.
EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

Anwendungsbestimmung

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen

(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.


(SF276-ZB) Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
Für die Anwendung in Kartoffeln (Kartoffelkäfer) gilt zusätzlich:


(NT102) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.


(NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.
reduzierte Abstände: 50 %: 5 m, 75 %: 5 m, 90 %: *


(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
5 m

Für die Anwendung in Mais und Zuckermais (Maiszünsler) gilt zusätzlich:


(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.


(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstände: 50 %: 5 m, 75 %: 5 m, 90 %: *


(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
10 m


(NW701) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Für die Anwendung in Kohlgemüse (ausgenommen Kohlrabi, Blattkohle) gegen Freifressende Schmetterlingsraupen und Thripse und Speisezwiebel und Porree gegen Thripse gilt zusätzlich:


(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.


(NW607) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstände: 50 %: 15 m, 75 %: 10 m, 90 %: 5 m


(NW701) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Für die Anwendung in Feldsalat (Minierfliegen), Buschbohnen und Erbsen (Minierfliege, Thrips spp.), Gemüsefenchel (Thripse), Salate, Endivien (Minierfliegen, Thrips spp.) gilt zusätzlich:


(NT108) Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht
erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.


(NW607) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstände: 50 %: 15 m, 75 %: 10 m, 90 %: 5 m


(NW701) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Für die Anwendung in Zwiebelgemüse (Thripse) gilt zusätzlich:


(NT108) Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht
erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.


(NW607) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstände: 50 %: 15 m, 75 %: 10 m, 90 %: 5 m


(NW706) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Für die Anwendung in Schnittlauch (Thripse, Lauchmotte, Minierfliegen), Rucola-Arten (Minierfliegen) gilt zusätzlich:


(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.


(NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.
reduzierte Abstände: 50 %: 10 m, 75 %: 5 m, 90 %: 5 m


(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
15 m


(NW706) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Für die Anwendung in Blattkohle, Stielmangold, Erbse, Stielmus, Kohlgemüse, Speiserüben, Kohlrüben, Radieschen, Rettich, Salat-Arten, Spinat und verwandte Arten (Freifressende Schmetterlingsraupen, Minierfliege), Kohlrabi (Freifressende Schmetterlingsraupen), Stielmangold und Spinat (Rübenfliege) gilt zusätzlich:


(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.


(NW607-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstände: 50 %: 15 m, 75 %: 10 m, 90 %: 5 m


(NW701) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Für alle Anwendungen im Obstbau (Freiland) gilt zusätzlich:


(NT109) Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht
erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.


(NW607-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstände: 50 %: 20 m, 75 %: 15 m, 90 %: 10 m


(NW701) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Für die Anwendung im Weinreben (Einbindiger Traubenwickler, Bekreuzter Traubenwickler, Drosophila-Arten, Thripse) gilt zusätzlich:



(NT109) Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht
erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.


(NW607-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstände: 75 %: 15 m, 90 %: 10 m

Für die Anwendung in Weinreben (Rhombenspanner) gilt zusätzlich:


(NT108) Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht
erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.


(NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.
reduzierte Abstände: 50 %: 15 m, 75 %: 10 m, 90 %: 5 m


(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
20 m

Für die Anwendung in Weinreben (Springwurm) gilt zusätzlich:


(NT108) Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht
erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.


(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstände: 50 %: 15 m, 75 %: 10 m, 90 %: 5 m)


(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
20 m

Für die Anwendung in Weinreben (Gemeiner Ohrwurm) gilt zusätzlich:


(NT109) Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht
erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.


(NW607) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstände: 75 %: 15 m, 90 %: 10 m


Für die Anwendung in Zierpflanzen (Gewächshaus) gilt zusätzlich:
(NZ113) Anwendung nur in Gewächshäusern auf vollständig versiegelten Flächen, die einen Eintrag des Mittels in den Boden ausschließen.


Erste Hilfe

Erste Hilfe Maßnahmen


Allgemeine Hinweise:
Bei möglicher Exposition, siehe Abschnitt Anwenderschutz. Erste Hilfe-Leistende sollten sich selbst schützen und empfohlene Schutzkleidung (chemikalienresistente Handschuhe, Spritzschutz) tragen.
Einatmen:
Person an die frische Luft bringen. Wenn die Person nicht atmet, eine Notrufzentrale oder Ambulanz anrufen und künstlich beatmen; bei Mund-zu-Mund-Beatmung Taschenmaske oder ähnlichen Schutz verwenden. Für weitere Behandlungshinweise Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.
Hautkontakt:
Kontaminierte Kleidung ausziehen. Sofort die Haut mit viel Wasser 15-20 Minuten waschen. Vergiftungszentrale oder Arzt für weitere Behandlungsempfehlungen anrufen.
Augenkontakt:
Augen offen lassen und langsam und vorsichtig 15-20 Minuten mit Wasser spülen. Falls vorhanden, Kontaktlinsen nach den ersten 5 Minuten entfernen, dann mit der Augendusche fortfahren. Vergiftungszentrale oder Arzt für weitere Behandlungsempfehlungen anrufen.
Verschlucken:
Keine medizinische Notfallbehandlung erforderlich.
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung:
Hinweise für den Arzt:
Kein spezifisches Antidot bekannt. Die Behandlung einer Exposition sollte sich auf die Kontrolle der Symptome und des klinischen Zustandes des Patienten richten.

Wenn Sie die Vergiftungszentrale oder einen Arzt anrufen, oder behandelt werden, stellen Sie sicher, dass Sie das Sicherheitsdatenblatt und wenn verfügbar, die Produktverpackung oder das Etikett bei der Hand haben.

Lagerung/Entsorgung/Hinweise

Lagerung

An einem trockenen Ort aufbewahren. Im Originalbehälter lagern. Bei Nichtgebrauch Behälter fest verschließen. Nicht in der Nähe von Nahrung, Lebensmitteln, Arzneimitteln oder der Trinkwasserversorgung lagern. In einem geschlossenen Behälter aufbewahren. Geöffnete Behälter sorgfältig verschließen und aufrecht lagern um jegliches Auslaufen zu verhindern. In korrekt beschrifteten Behältern aufbewahren. In Übereinstimmung mit den besonderen nationalen gesetzlichen Vorschriften lagern. Nicht mit den folgenden Produktarten lagern: Starke Oxidationsmittel.

Entsorgung

Leere Verpackungen nicht weiter verwenden. Vollständig entleerte, gespülte und trockene (austropfen lassen) Verpackungen sind an den autorisierten Sammelstellen des kostenlosen Entsorgungssystems PAMIRA® mit separiertem Verschluss abzugeben (Behälter über 50 Liter sind zu durchtrennen). Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse, im Internet unter www.pamira.de oder über die kostenlose Hotline 0800-3086004.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen über das kostenpflichtige PRE® -System entsorgen (PRE: Pflanzenschutzmittel Rücknahme und Entsorgung, kostenlose Hotline 0800 3086001 oder www.pre-service.de). Zur Entsorgung über den Sondermüll Ihres Wohnortes erhalten Sie weitere Auskünfte bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm:

GHS09

Signalwort:

Achtung

Gefahrenhinweise:

(H410) Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise:

(P391) Verschüttete Mengen aufnehmen.
(P501) Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.

Ergänzende Kennzeichnungselemente:

(SP 1) Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Verpackung darf nicht wieder verwendet werden.
(EUH208) Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
Anwendung nur durch berufliche Anwender zulässig.
Notrufnummern: 0800 181 7059 (CHEMTREC Deutschland, gebührenfrei, 24 h), +49 (0) 69 643 508 409 (CHEMTREC aus dem Ausland, 24 h).

Haftung

Haftung

Unterschiedliche, insbesondere auch örtlich oder regional bedingte Einflussfaktoren können die Wirksamkeit des Produktes beeinflussen. Hierzu gehören z.B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Kulturpflanzensorten, Fruchtfolge, Behandlungstermine, Aufwandmengen, Mischungen mit anderen Produkten, die nicht unseren Angaben zur Mischbarkeit entsprechen, Auftreten wirkstoffresistenter Organismen, Spritztechnik usw. Unter besonders ungünstigen Bedingungen kann deshalb eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels oder eine Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden, für die der Hersteller oder Vertreiber keine Haftung übernimmt.
Unsere Produkte werden mit äußerster Sorgfalt hergestellt und vor Verlassen des Werkes kontrolliert. Da die Anwendungsbedingungen nicht unserem Einfluss unterliegen, haften wir nur für gleich bleibende Qualität des Produktes. Das Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht.

Registrierte Marke

Nexsuba®: reg. Marke Corteva Agriscience LLC, 9330 Zionsville Road Indianapolis IN 46268, US
PAMIRA®: eingetragene Marke des Industrieverbandes Agrar e.V. (IVA)
Zulassungsinhaber: Corteva Agriscience Germany GmbH Riedenburger Straße 7 D 81677 München
Hersteller: Corteva Agriscience Germany GmbH Riedenburger Straße 7 D 81677 München
Vertriebspartner: Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG Stader Elbstraße 26 D 21683 Stade Telefon (04141) 9204-0
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