Wirkstoff:
480 g/l Spinosad (44,04 Gew.-%)Formulierung:
Suspensionskonzentrat (SC)Bienen:
bienengefährlich (B1)Artikelnummer | Packungsgrößen |
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11015530 | 20 x 0,5 l Umkarton |
Piktogramm:
GHS09Signalwort:
AchtungNEXSUBA® ist ein hochwirksames Insektizid zur Bekämpfung von Wicklerarten, schädlichen Larven, Thripsen, Drosophila-Arten, Minierfliegen und anderen Schadinsekten im Gemüse-, Obst- und Weinbau sowie im Kartoffel- und Maisanbau und in Zierpflanzen. Es werden sowohl Imagines als auch die mobilen Larvenstadien bekämpft. NEXSUBA® beeinflusst die neuronale Aktivität im Nervensystem der Schadorganismen. Die Wirkung setzt bereits einige Stunden nach der Behandlung ein und führt zu einer vollständigen, irreversiblen Lähmung des Schädlings. Die Aufnahme des Wirkstoffes „Spinosad“ erfolgt durch Fraßaktivitäten sowie durch Kontakt mit dem Wirkstoff.
Vor Gebrauch gut schütteln.Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.
Wirkungsweise
Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe) Spinosad: 5
Wirkungsspektrum
VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN
Pflanzen/Objekte | Schadorganismen/Zweckbestimmung |
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Kartoffel | Kartoffelkäfer |
Kohlgemüse (ausgenommen: Kohlrabi und Blattkohle) | Freifressende Schmetterlingsraupen |
Kohlgemüse (ausgenommen: Kohlrabi, Blattkohle) | Thripse |
Mais | Maiszünsler |
Porree | Thripse |
Speisezwiebel | Thripse |
Weinrebe (Nutzung als Tafel- und Keltertraube) | Einbindiger Traubenwickler, Bekreuzter Traubenwickler, Rhombenspanner, Springwurm |
Zierpflanzen | Dickmaulrüssler |
Zuckermais | Maiszünsler |
Nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 genehmigte Anwendungen
Zusätzlich zu den festgesetzten Anwendungsgebieten hat die Zulassungsbehörde die Anwendung dieses Produktes in zusätzlichen Anwendungsgebieten genehmigt. Wirksamkeit und Verträglichkeit sind in diesem zusätzlichen Anwendungsgebiet nicht immer ausreichend geprüft. Daher liegen die in Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und den spezifischen Umweltbedingungen möglichen Schäden im Verantwortungsbereich des Anwenders. Dieser muss Wirksamkeit und Verträglichkeit vom dem Mitteleinsatz unter den betriebsspezifischen Bedingungen prüfen (Testanwendung).Pflanzen/Objekte | Schadorganismen/Zweckbestimmung |
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Aubergine | Thripse, Minierfliegen |
Blattkohle | Freifressende Schmetterlingsraupen, Minierfliegen |
Blattkohle (Jungpflanzenanzucht) | Kleine Kohlfliege |
Blumenkohle, Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl) (Jungpflanzen in Anzuchtgefäßen) | Kleine Kohlfliege |
Buschbohne | Minierfliegen, Thrips spp. |
Erbse | Minierfliegen, Thrips spp. |
Erbse, Stielmus, Kohlgemüse (Nutzung als Baby-Leaf-Salat) | Freifressende Schmetterlingsraupen, Minierfliegen |
Erdbeere | Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) |
Feldsalat | Minierfliegen |
Gemüsefenchel | Thripse |
Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili) | Thrips spp. |
Gurke | Thripse |
Himbeere, Brombeere | Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) |
Kohlrabi | Freifressende Schmetterlingsraupen |
Kohlrabi (Jungpflanzenanzucht) | Kleine Kohlfliege |
Rettich, Salat-Arten, Spinat und verwandte Arten (Nutzung als Baby-Leaf-Salat) | Freifressende Schmetterlingsraupen, Minierfliegen |
Rucola-Arten | Minierfliegen |
Salate, Endivien | Minierfliegen, Thrips spp. |
Schnittlauch (Nutzung als frisches Kraut) | Thripse, Lauchmotte, Minierfliegen, Thripse, Lauchmotte, Minierfliegen |
Schnittpetersilie | Thrips spp., Minierfliegen |
Schwarze Johannisbeere, Weiße Johannisbeere, Rote Johannisbeere, Stachelbeere, Heidelbeere | Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) |
Schwarzer Holunder | Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) |
Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.), Kohlrübe, Radieschen (Nutzung als Baby-Leaf-Salat) | Freifressende Schmetterlingsraupen, Minierfliegen |
Spinat | Freifressende Schmetterlingsraupen, Minierfliegen, Rübenfliege |
Stielmangold | Freifressende Schmetterlingsraupen, Minierfliegen, Rübenfliege |
Tomate | Thripse, Minierfliegen |
Weinrebe (Nutzung als Tafel- und Keltertraube) | Gemeiner Ohrwurm (Forficula auricularia), Drosophila-Arten, Thripse |
Zierpflanzen | Thripse, Dickmaulrüssler |
Zwiebelgemüse (Nutzung als Bundzwiebeln) | Thripse |
Anwendung
Hinweise zur sachgerechten Anwendung
Hinweise zur Anwendung:Spritzen oder sprühen. Bei der Anwendung von NEXSUBA® ist auf eine gute, gleichmäßige Benetzung zu achten. Die Wassermenge ist der jeweiligen Pflanzdichte sowie dem Entwicklungsstand der Kulturen anzupassen. Überdosierungen und Abdrift sind zu vermeiden.
ACKERBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Kartoffel |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Kartoffelkäfer |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Von 9 und mehr Blätter (> 4 cm) am Hauptspross entfaltet bis Beginn der Laubblattvergilbung bzw. Laubblattaufhellung (BBCH 19-91) |
Stadium Schadorganismus: | Larven |
Anwendungszeitpunkt: | Ab Schlüpfen der ersten Larven nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 50 ml/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 bis 400 l/ha |
Wartezeit: | 14 Tage |
Sonstige Hinweise: | Ackerbau |
Pflanzenerzeugnisse: | Mais |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Maiszünsler |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Von 4. Laubblatt entfaltet bis Ende des Rispenschiebens: untere Rippenmitteläste voll entfaltet (BBCH 14-59) |
Stadium Schadorganismus: | Larve |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 0,2 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 300 bis 600 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
GEMÜSEBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Kohlgemüse (ausgenommen: Kohlrabi und Blattkohle) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Freifressende Schmetterlingsraupen |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium Schadorganismus: | Larven |
Anwendungszeitpunkt: | Ab Schlüpfen der ersten Larven |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 4 In der Kultur bzw. je Jahr: 4 Zeitlicher Abstand zwischen den Behandlungen mindestens 10 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 0,2 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 400 bis 600 l/ha |
Wartezeit: | 3 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Kohlgemüse (ausgenommen: Kohlrabi, Blattkohle) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Thripse |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium Schadorganismus: | Imagines und Larven |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 4 In der Kultur bzw. je Jahr: 4 Zeitlicher Abstand zwischen den Behandlungen mindestens 10 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 0,2 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 400 bis 600 l/ha |
Wartezeit: | 3 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Porree |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Thripse |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium Schadorganismus: | Imagines und Larven |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 4 In der Kultur bzw. je Jahr: 4 Zeitlicher Abstand zwischen den Behandlungen mindestens 10 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 0,2 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 400 bis 600 l/ha |
Wartezeit: | 7 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Speisezwiebel |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Thripse |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium Schadorganismus: | Imagines und Larven |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 4 In der Kultur bzw. je Jahr: 4 Zeitlicher Abstand zwischen den Behandlungen mindestens 10 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 0,2 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 400 bis 600 l/ha |
Wartezeit: | 7 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Zuckermais |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Maiszünsler |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | ausgenommen Blüte Von 4. Laubblatt entfaltet bis Milchreife: Inhalt milchig, weiß-gelblich, ca. 40 % TS im Korn (BBCH 14-75) |
Stadium Schadorganismus: | Larve |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 0,2 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 300 bis 600 l/ha |
Wartezeit: | 3 Tage |
WEINBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Weinrebe (Nutzung als Tafel- und Keltertraube) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einbindiger Traubenwickler, Bekreuzter Traubenwickler |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Von Fruchtansatz; Fruchtknoten beginnen sich zu vergrößern; Putzen der Beeren wird abgeschlossen bis Beginn der Reife, Beeren beginnen hell zu werden (bzw. beginnen sich zu verfärben) (BBCH 71-81) |
Stadium Schadorganismus: | Ab Heu- und Sauerwurm |
Anwendungszeitpunkt: | Ab Schlüpfen der ersten Larven |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 4 In der Kultur bzw. je Jahr: 4 Zeitlicher Abstand zwischen den Behandlungen 7 bis 9 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | Basisaufwand: 40 ml/ha ES 71: 120 ml/ha ES 75: 160 ml/ha |
Wasseraufwandmenge: | Basisaufwand: maximal 400 l/ha ES 71: maximal 1.200 l/ha ES 75: maximal 1.600 l/ha |
Wartezeit: | 14 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Weinrebe (Nutzung als Tafel- und Keltertraube) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Rhombenspanner |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Ab Schlüpfen der ersten Larven |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 4 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 40 ml/ha |
Wasseraufwandmenge: | mindestens 400 l/ha |
Wartezeit: | 14 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Weinrebe (Nutzung als Tafel- und Keltertraube) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Springwurm |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Bis "Gescheine" (Infloreszenzen) sind voll entwickelt; die Einzelblüten spreizen sich (ab BBCH 57) |
Anwendungszeitpunkt: | Ab Schlüpfen der ersten Larven |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 4 Zeitlicher Abstand zwischen den Behandlungen 7 bis 9 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 80 ml/ha |
Wasseraufwandmenge: | maximal 800 l/ha |
Wartezeit: | 14 Tage |
ZIERPFLANZENBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Zierpflanzen |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Dickmaulrüssler |
Anwendungsbereich: | Gewächshaus |
Stadium Schadorganismus: | Adulte |
Anwendungszeitpunkt: | Frühjahr bis Herbst |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 4 In der Kultur bzw. je Jahr: 4 Zeitlicher Abstand zwischen den Behandlungen mindestens 7 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | Pflanzengröße bis 50 cm: 0,3 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | Pflanzengröße bis 50 cm: 600 bis 1.000 l/ha |
Wartezeit: | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. |
Nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 genehmigte Anwendungen
GEMÜSEBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Aubergine |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Thripse |
Anwendungsbereich: | Gewächshaus |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 4 In der Kultur bzw. je Jahr: 4 Zeitlicher Abstand zwischen den Behandlungen 5 bis 14 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | Pflanzengröße bis 50 cm: 0,3 l/ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 0,45 l/ha Pflanzengröße über 125 cm: 0,6 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | Pflanzengröße bis 50 cm: 600 l/ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 900 l/ha Pflanzengröße über 125 cm: 1.200 l/ha |
Wartezeit: | 3 Tage |
SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
Pflanzenerzeugnisse: | Aubergine |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Minierfliegen |
Anwendungsbereich: | Gewächshaus |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 4 In der Kultur bzw. je Jahr: 4 Zeitlicher Abstand der Behandlungen 10 bis 14 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | Pflanzengröße bis 50 cm: 0,6l /ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 0,9 l/ha Pflanzengröße über 125 cm: 1,2 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | Pflanzengröße bis 50 cm: 600 l/ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 900 l/ha Pflanzengröße über 125 cm: 1.200 l/ha |
Wartezeit: | 3 Tage |
SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
Pflanzenerzeugnisse: | Blattkohle |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Freifressende Schmetterlingsraupen, Minierfliegen |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Von 5. Laubblatt entfaltet bis Röschen unterhalb der Terminalknospe dicht geschlossen bzw. art-/sortentypische Größe und Form erreicht; Blume noch fest geschlossen (BBCH 15-49) |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen, ab Schlüpfen der ersten Larven |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Zeitlicher Abstand zwischen den Behandlungen 10 bis 14 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 0,2 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 400 bis 600 l/ha |
Wartezeit: | 3 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Blattkohle (Jungpflanzenanzucht) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Kleine Kohlfliege |
Anwendungsbereich: | Gewächshaus |
Stadium der Kultur: | Ab 2. Laubblatt entfaltet (ab BBCH 12) |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik: | gießen |
Aufwandmenge: | 12 ml/1.000 Pflanzen |
Wasseraufwandmenge: | 3 l/m² |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
Pflanzenerzeugnisse: | Blumenkohle, Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl) (Jungpflanzen in Anzuchtgefäßen) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Kleine Kohlfliege |
Anwendungsbereich: | Jungpflanzenanzucht (Gewächshaus) |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 4 |
Anwendungstechnik: | gießen |
Aufwandmenge: | 12 ml/1.000 Pflanzen |
Wasseraufwandmenge: | 1 bis 3 l/m² |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
Pflanzenerzeugnisse: | Buschbohne |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Minierfliegen, Thrips spp. |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Ab Ende der Blüte; erste Hülsen sichtbar (5 mm lang) (ab BBCH 69) |
Anwendungszeitpunkt: | Nach der Blüte, bei Befall |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Zeitlicher Abstand zwischen den Behandlungen 10 bis 14 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 0,3 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 400 bis 600 l/ha |
Wartezeit: | 14 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Erbse |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Minierfliegen, Thrips spp. |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Ab Ende der Blüte; erste Hülsen sichtbar (5 mm lang) (ab BBCH 69) |
Anwendungszeitpunkt: | Nach der Blüte, bei Befall |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Zeitlicher Abstand zwischen den Behandlungen 10 bis 14 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 0,3 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 400 bis 600 l/ha |
Wartezeit: | 14 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Erbse, Stielmus, Kohlgemüse (Nutzung als Baby-Leaf-Salat) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Freifressende Schmetterlingsraupen, Minierfliegen |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Ab 5. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet (ab BBCH 15) |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Zeitlicher Abstand zwischen den Behandlungen 10 bis 14 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 0,2 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 400 bis 600 l/ha |
Wartezeit: | 7 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Feldsalat |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Minierfliegen |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Zeitlicher Abstand zwischen den Behandlungen 10 bis 14 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 0,3 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 bis 600 l/ha |
Wartezeit: | 14 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Gemüsefenchel |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Thripse |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen , bis 7 Tage vor der Ernte |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 0,3 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 400 bis 600 l/ha |
Wartezeit: | 7 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Thrips spp. |
Anwendungsbereich: | Gewächshaus |
Stadium der Kultur: | Ab 5. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet (ab BBCH 15) |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Zeitlicher Abstand zwischen den Behandlungen 10 bis 14 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | Pflanzengröße bis 50 cm: 0,3l /ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 0,45 l/ha Pflanzengröße über 125 cm: 0,6 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | Pflanzengröße bis 50 cm: 600 l/ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 900 l/ha Pflanzengröße über 125 cm: 1.200 l/ha |
Wartezeit: | 3 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Gurke |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Thripse |
Anwendungsbereich: | Gewächshaus |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 3 In der Kultur bzw. je Jahr: 3 Zeitlicher Abstand zwischen den Behandlungen 5 bis 14 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | Pflanzengröße bis 50 cm: 0,3 l/ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 0,45 l/ha Pflanzengröße über 125 cm: 0,6 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | Pflanzengröße bis 50 cm: 600 l/ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 900 l/ha Pflanzengröße über 125 cm: 1.200 l/ha |
Wartezeit: | 3 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Kohlrabi |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Freifressende Schmetterlingsraupen |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Von 5. Laubblatt entfaltet bis Röschen unterhalb der Terminalknospe dicht geschlossen bzw. art-/sortentypische Größe und Form erreicht; Blume noch fest geschlossen (BBCH 15-49) |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Zeitlicher Abstand zwischen den Behandlungen 10 bis 14 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 0,2 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 400 bis 600 l/ha |
Wartezeit: | 3 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Kohlrabi (Jungpflanzenanzucht) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Kleine Kohlfliege |
Anwendungsbereich: | Gewächshaus |
Stadium der Kultur: | Ab 2. Laubblatt entfaltet (ab BBCH 12) |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik: | gießen |
Aufwandmenge: | 12 ml/1.000 Pflanzen |
Wasseraufwandmenge: | 3 l/m² |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
Pflanzenerzeugnisse: | Rettich, Salat-Arten, Spinat und verwandte Arten (Nutzung als Baby-Leaf-Salat) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Freifressende Schmetterlingsraupen, Minierfliegen |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Ab 5. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet (ab BBCH 15) |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Zeitlichr Abstand zwischen den Behandlungen 10 bis 14 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 0,2 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 400 bis 600 l/ha |
Wartezeit: | 7 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Rucola-Arten |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Minierfliegen |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Ab 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet (ab BBCH 12) |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Zeitlicher Abstand zwischen den Behandlungen 7 bis 14 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 0,2 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 bis 600 l/ha |
Wartezeit: | 7 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Rucola-Arten |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Minierfliegen |
Anwendungsbereich: | Gewächshaus |
Stadium der Kultur: | Ab 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet (ab BBCH 12) |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Zeitlicher Abstand zwischen den Behandlungen 7 bis 14 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 0,2 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 bis 600 l/ha |
Wartezeit: | 7 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Salate, Endivien |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Minierfliegen, Thrips spp. |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Ab 5. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet (ab BBCH 15) |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Zeitlicher Abstand zwischen den Behandlungen 10 bis 14 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 0,3 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 400 bis 600 l/ha |
Wartezeit: | 7 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Schnittlauch (Nutzung als frisches Kraut) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Thripse |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Ab 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet (ab BBCH 13) |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Zeitlicher Abstand zwischen den Behandlungen 7 bis 14 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 0,2 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 bis 600 l/ha |
Wartezeit: | 7 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Schnittlauch (Nutzung als frisches Kraut) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Lauchmotte, Minierfliegen |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Ab 6. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet (ab BBCH 16) |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Zeitlicher Abstand zwischen den Behandlungen 7 bis 14 Tage |
Aufwandmenge: | 0,2 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 bis 600 l/ha |
Wartezeit: | 7 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Schnittlauch (Nutzung als frisches Kraut) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Thripse |
Anwendungsbereich: | Gewächshaus |
Stadium der Kultur: | Ab 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet (ab BBCH 14) |
Anwendungszeitpunkt: | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Zeitlicher Abstand zwischen den Behandlungen 7 bis 14 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 0,2 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 bis 600 l/ha |
Wartezeit: | 7 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.), Kohlrübe, Radieschen (Nutzung als Baby-Leaf-Salat) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Freifressende Schmetterlingsraupen, Minierfliegen |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Ab 5. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet (ab BBCH 15) |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Zeitlicher Abstand zwischen den Behandlungen 10 bis 14 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 0,2 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 400 bis 600 l/ha |
Wartezeit: | 7 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Schnittpetersilie |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Thrips spp. |
Anwendungsbereich: | Gewächshaus |
Stadium der Kultur: | Ab 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet (ab BBCH 13) |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Zeitlicher Abstand zwischen den Behandlungen 10 bis 14 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 0,3 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 400 bis 600 l/ha |
Wartezeit: | 7 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Schnittpetersilie |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Minierfliegen |
Anwendungsbereich: | Gewächshaus |
Stadium der Kultur: | Ab 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet (ab BBCH 13) |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Zeitlicher Abstand zwischen den Behandlungen 10 bis 14 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 0,3 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 400 bis 600 l/ha |
Wartezeit: | 7 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Spinat |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Freifressende Schmetterlingsraupen, Minierfliegen, Rübenfliege |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Von 5. Laubblatt entfaltet bis art-/sortentypischen Größe erreicht (BBCH 15-79) |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Zeitlicher Abstand zwischen den Behandlungen 10 bis 14 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 0,2 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 400 bis 600 l/ha |
Wartezeit: | 3 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Schnittlauch (Nutzung als frisches Kraut) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Lauchmotte, Minierfliegen |
Anwendungsbereich: | Gewächshaus |
Stadium der Kultur: | Ab 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet (ab BBCH 14) |
Anwendungszeitpunkt: | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Zeitlicher Abstand zwischen den Behandlungen 7 bis 14 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 0,2 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 bis 600 l/ha |
Wartezeit: | 7 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Stielmangold |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Freifressende Schmetterlingsraupen, Minierfliegen, Rübenfliege |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Von 5. Laubblatt entfaltet bis art-/sortentypischen Größe erreicht (BBCH 15-79) |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Zeitlicher Abstand zwischen den Behandlungen 10 bis 14 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 0,2 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 400 bis 600 l/ha |
Wartezeit: | 3 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Tomate |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Thripse |
Anwendungsbereich: | Gewächshaus |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 4 In der Kultur bzw. je Jahr: 4 Zeitlicher Abstand zwischen den Behandlungen 5 bis 14 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | Pflanzengröße bis 50 cm: 0,3 l/ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 0,45 l/ha Pflanzengröße über 125 cm: 0,6 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | Pflanzengröße bis 50 cm: 600 l/ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 900 l/ha Pflanzengröße über 125 cm: 1.200 l/ha |
Wartezeit: | 3 Tage |
SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
Pflanzenerzeugnisse: | Tomate |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Minierfliegen |
Anwendungsbereich: | Gewächshaus |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 4 In der Kultur bzw. je Jahr: 4 Zeitlicher Abstand zwischen den Behandlungen 10 bis 14 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | Pflanzengröße bis 50 cm: 0,6 l/ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 0,9 l/ha Pflanzengröße über 125 cm: 1,2 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | Pflanzengröße bis 50 cm: 600 l/ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 900 l/ha Pflanzengröße über 125 cm: 1.200 l/ha |
Wartezeit: | 3 Tage |
SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
Pflanzenerzeugnisse: | Zwiebelgemüse (Nutzung als Bundzwiebeln) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Thripse |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 0,3 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 bis 600 l/ha |
Wartezeit: | 14 Tage |
OBSTBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Erdbeere |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) |
Anwendungsbereich: | Gewächshaus |
Stadium der Kultur: | Von Blütenboden deutlich aufgewölbt bis Zweite Pflücke: Weitere Früchte sortentypisch ausgefärbt (BBCH 71-89) |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 3 In der Kultur bzw. je Jahr: 3 Zeitlicher Abstand zwischen den Behandlungen mindestens 10 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen (Reihenbehandlung) |
Aufwandmenge: | 0,2 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 bis 1.000 l/ha |
Wartezeit: | 1 Tag |
Pflanzenerzeugnisse: | Himbeere, Brombeere |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Von 10 % der Früchte erreichen art-/sortenspezifische Größe bzw. 10 % der normalen Fruchtgröße erreicht bis Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht. Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht (BBCH 71-89) |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Zeitlicher Abstand zwischen den Behandlungen 7 bis 10 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
Aufwandmenge: | 0,2 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 1.000 l/ha |
Wartezeit: | 3 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Himbeere, Brombeere |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) |
Anwendungsbereich: | Gewächshaus |
Stadium der Kultur: | Von 10 % der Früchte erreichen art-/sortenspezifische Größe bzw. 10 % der normalen Fruchtgröße erreicht bis Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht. Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht (BBCH 71-89) |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 3 In der Kultur bzw. je Jahr: 3 Zeitlicher Abstand zwischen den Behandlungen mindestens 7 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
Aufwandmenge: | 0,2 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 1.000 l/ha |
Wartezeit: | 3 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Schwarzer Holunder |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Von 10 % der Früchte erreichen art-/sortenspezifische Größe bzw. 10 % der normalen Fruchtgröße erreicht bis Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht. Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht (BBCH 71-89) |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Zeitlicher Abstand zwischen den Behandlungen mindestens 7 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
Aufwandmenge: | 0,2 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 1.000 l/ha |
Wartezeit: | 3 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Schwarze Johannisbeere, Weiße Johannisbeere, Rote Johannisbeere, Stachelbeere, Heidelbeere |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Von 10 % der Früchte erreichen art-/sortenspezifische Größe bzw. 10 % der normalen Fruchtgröße erreicht bis Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht. Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht (BBCH 71-89) |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Zeitlicher Abstand zwischen den Behandlungen mindestens 7 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
Aufwandmenge: | 0,2 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 1.000 l/ha |
Wartezeit: | 3 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Schwarze Johannisbeere, Weiße Johannisbeere, Rote Johannisbeere, Stachelbeere, Heidelbeere |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) |
Anwendungsbereich: | Gewächshaus |
Stadium der Kultur: | Von 10 % der Früchte erreichen art-/sortenspezifische Größe bzw. 10 % der normalen Fruchtgröße erreicht bis Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht. Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht (BBCH 71-89) |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Zeitlicher Abstand zwischen den Behandlungen mindestens 7 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
Aufwandmenge: | 0,2 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 1.000 l/ha |
Wartezeit: | 3 Tage |
WEINBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Weinrebe (Nutzung als Tafel- und Keltertraube) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Gemeiner Ohrwurm (Forficula auricularia) |
Anwendungsbereich: | Ertragsanlagen |
Stadium der Kultur: | Von Fruchtansatz; Fruchtknoten beginnen sich zu vergrößern; Putzen der Beeren wird abgeschlossen bis Beginn der Reife, Beeren beginnen hell zu werden (bzw. beginnen sich zu verfärben) (BBCH 71-81) |
Stadium Schadorganismus: | Imagines und Larven |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befall, unter Beachtung der Schadensschwelle |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 4 Zeitlicher Abstand zwischen den Behandlungen mindestens 14 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
Aufwandmenge: | ES 71: 120 ml/ha ES 75: 160 ml/ha |
Wasseraufwandmenge: | ES 71: maximal 800 l/ha ES 75: maximal 800 l/ha |
Wartezeit: | 14 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Weinrebe (Nutzung als Tafel- und Keltertraube) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Drosophila-Arten |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Ab Beginn der Reife, Beeren beginnen hell zu werden (bzw. beginnen sich zu verfärben) (ab BBCH 81) |
Stadium Schadorganismus: | Imagines und Larven |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 4 Zeitlicher Abstand zwischen den Behandlungen mindestens 7 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
Aufwandmenge: | ES 81: 0,16 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | ES 81: 400 bis 800 l/ha |
Wartezeit: | 14 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Weinrebe (Nutzung als Tafel- und Keltertraube) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Thripse |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium Schadorganismus: | Imagines und Larven |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen , ausgenommen Blütezeit |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 4 Zeitlicher Abstand zwischen den Behandlungen mindestens 10 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
Aufwandmenge: | ES11: 0,04 l/ha ES 75: 0,16 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | ES11: 200 bis 800 l/ha ES 75: 200 bis 800 l/ha |
Wartezeit: | 14 Tage |
ZIERPFLANZENBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Zierpflanzen |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Thripse, Dickmaulrüssler |
Anwendungsbereich: | Gewächshaus |
Stadium der Kultur: | Von 9 oder mehr Laubblätter bzw. Blattpaare oder Blattquirle entfaltet bis Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht (BBCH 19-89) |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 3 In der Kultur bzw. je Jahr: 3 Zeitlicher Abstand zwischen den Behandlungen mindestens 5 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 0,25 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 500 bis 1.500 l/ha |
Wartezeit: | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. |
Mischbarkeit/Technik
Mischbarkeit
NEXSUBA® st nach eigenen Erfahrungen mit gängigen Fungiziden und Insektiziden sehr gut mischbar.Empfohlene Reihenfolge bei der Mischung von Pflanzenschutzmitteln:
1. Wasserlösliche Folienbeutel: WSB
2. Wasserlösliche Granulate: SG, SX®
3. Wasserdispergierbare Granulate: WG
4. Wasserdispergierbare Pulver: WP
5. Suspensionskonzentrate: SC
6. Wasserlösliche Konzentrate: SL
7. Suspoemulsionen: SE
8. Ölhaltige Suspensionskonzentrate: OD
9. Emulgierbare Formulierungen: EW, EC
10. Öle, Netzmittel (Tenside), Formulierungshilfsstoffe
11. FMC-Markenblattdünger
12. Driftverzögerer
Bei Produkten in Folienbeuteln, Pulvern und Granulaten sollte der nächste Mischpartner erst zugegeben werden, wenn eine vollständige Auflösung des Produktes erfolgt ist.
Ansetzen der Spritzflüssigkeit
NEXSUBA® vor Gebruch gut schütteln. Spritztank mit der Hälfte der erforderlichen Wassermenge füllen, Rührwerk einschalten. NEXSUBA® zugeben und unter Umrühren fehlende Wassermenge auffüllen.Spritzbrühereste vermeiden. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt gebraucht wird.
Die verwendeten Spritzgeräte müssen frei von Resten anderer Mittel sein. Wir empfehlen dringend, die Spritze entsprechend den Gebrauchsanleitungen vorher verwendeter Präparate zu reinigen.
1. Lassen Sie Ihre Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand kontrollieren und einstellen.
2. Füllen Sie den Tank mit der Hälfte der benötigten Wassermenge.
3. Schütteln Sie BENEVIA® gut durch und messen Sie die benötigte Menge ab.
4. Geben Sie die abgemessene Menge BENEVIA® bei laufendem Rührwerk an dafür vorgesehener Stelle in das Spritzgerät
5. Falls Sie ein weiteres Produkt zumischen, achten Sie darauf, dass sich vor Zugabe des Mischpartners das erste Produkt vollständig gelöst hat.
6. Geben Sie danach ggf. Säuerungsmittel zur Einstellung eines pH-Wertes < pH 8 hinzu.
7. Bitte beachten Sie die Gebrauchsanleitungen aller Mischpartner.
8. Füllen Sie abschließend die Wassermenge bei laufendem Rührwerk auf.
9. Bringen Sie die Spritzflüssigkeit sofort nach dem Ansetzen bei laufenden Rührwerk aus.
10. Während des Spritzens Rührwerk laufen lassen.
11. Nicht mehr Spritzbrühe ansetzen als benötigt wird.
12. Spritzbrühe nicht über Nacht stehen lassen.
Reinigung
Spritze einschließlich der Spritzleitungen sorgfältig gereinigt werden:• Spritze vollständig auf dem Feld leer spritzen.
• Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis 1:10 mit Wasser verdünnen und bei laufendem Rührwerk auf behandelter Fläche ausbringen.
• Spritze zweimal hintereinander spülen. Dabei jeweils mindestens 20 % des Tankvolumens mit Wasser auffüllen.
• Im ersten Reinigungsdurchgang ein geeignetes Reinigungsmittel zugeben.
• Die Innenflächen des Tanks mit Wasserstrahl bzw. Reinigungsdüsen abspritzen. Rührwerk für 15 Minuten einschalten.
• Nach jedem Spülvorgang die Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der behandelten Fläche ausbringen.
• Reinigen Sie Filter, Düsen und Spritzgestänge separat.
Verträglichkeit
NEXSUBA® zeichnet sich durch eine sehr gute Pflanzenverträglichkeit aus.Resistenzmanagement
Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 5Die Behandlungen sollten, soweit möglich, zu frühen Entwicklungsstadium der Insekten durchgeführt werden. Es werden nicht mehr als 2 aufeinander folgende Anwendungen von NEXSUBA® empfohlen, pro Jahr nicht mehr als 3 Anwendungen von NEXSUBA®. NEXSUBA® gehört der IRAC-Wirkstoffgruppe 5 an. Ein Wechsel mit Produkten anderer Wirkstoffgruppen wird empfohlen. Keine Unterdosierungen vornehmen.
Umweltverhalten
Nutzorganismen
NB6611 Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten. NN261 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft.NN3801 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Trichogramma dendrolimi (Erzwespe) eingestuft.
NN134 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
NN170 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
Wasserorganismen
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen. NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.Gewässerschutz
Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Anwenderschutz (siehe gesonderten Abschnitt "Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen")SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Saumstrukturen
Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Schutz von Saumstrukturen (siehe gesonderten Abschnitt "Von der Zulassungsbehörde festgelegte Anwendungsbestimmungen").Anwenderschutz
Hinweise für den sicheren Umgang
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
EO005-2 SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften.
EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Anwendungsbestimmung
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen
(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
(SF276-ZB) Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
Für die Anwendung in Kartoffeln (Kartoffelkäfer) gilt zusätzlich:
(NT102) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
(NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.
reduzierte Abstände: 50 %: 5 m, 75 %: 5 m, 90 %: *
(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
5 m
Für die Anwendung in Mais und Zuckermais (Maiszünsler) gilt zusätzlich:
(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstände: 50 %: 5 m, 75 %: 5 m, 90 %: *
(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
10 m
(NW701) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Für die Anwendung in Kohlgemüse (ausgenommen Kohlrabi, Blattkohle) gegen Freifressende Schmetterlingsraupen und Thripse und Speisezwiebel und Porree gegen Thripse gilt zusätzlich:
(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
(NW607) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstände: 50 %: 15 m, 75 %: 10 m, 90 %: 5 m
(NW701) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Für die Anwendung in Feldsalat (Minierfliegen), Buschbohnen und Erbsen (Minierfliege, Thrips spp.), Gemüsefenchel (Thripse), Salate, Endivien (Minierfliegen, Thrips spp.) gilt zusätzlich:
(NT108) Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist.
Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht
erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.
(NW607) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstände: 50 %: 15 m, 75 %: 10 m, 90 %: 5 m
(NW701) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Für die Anwendung in Zwiebelgemüse (Thripse) gilt zusätzlich:
(NT108) Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist.
Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht
erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.
(NW607) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstände: 50 %: 15 m, 75 %: 10 m, 90 %: 5 m
(NW706) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:
- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder
- die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Für die Anwendung in Schnittlauch (Thripse, Lauchmotte, Minierfliegen), Rucola-Arten (Minierfliegen) gilt zusätzlich:
(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
(NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.
reduzierte Abstände: 50 %: 10 m, 75 %: 5 m, 90 %: 5 m
(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
15 m
(NW706) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:
- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder
- die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Für die Anwendung in Blattkohle, Stielmangold, Erbse, Stielmus, Kohlgemüse, Speiserüben, Kohlrüben, Radieschen, Rettich, Salat-Arten, Spinat und verwandte Arten (Freifressende Schmetterlingsraupen, Minierfliege), Kohlrabi (Freifressende Schmetterlingsraupen), Stielmangold und Spinat (Rübenfliege) gilt zusätzlich:
(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
(NW607-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstände: 50 %: 15 m, 75 %: 10 m, 90 %: 5 m
(NW701) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Für alle Anwendungen im Obstbau (Freiland) gilt zusätzlich:
(NT109) Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht
erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.
(NW607-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstände: 50 %: 20 m, 75 %: 15 m, 90 %: 10 m
(NW701) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Für die Anwendung im Weinreben (Einbindiger Traubenwickler, Bekreuzter Traubenwickler, Drosophila-Arten, Thripse) gilt zusätzlich:
(NT109) Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht
erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.
(NW607-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstände: 75 %: 15 m, 90 %: 10 m
Für die Anwendung in Weinreben (Rhombenspanner) gilt zusätzlich:
(NT108) Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist.
Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht
erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.
(NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.
reduzierte Abstände: 50 %: 15 m, 75 %: 10 m, 90 %: 5 m
(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
20 m
Für die Anwendung in Weinreben (Springwurm) gilt zusätzlich:
(NT108) Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist.
Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht
erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.
(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstände: 50 %: 15 m, 75 %: 10 m, 90 %: 5 m)
(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
20 m
Für die Anwendung in Weinreben (Gemeiner Ohrwurm) gilt zusätzlich:
(NT109) Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht
erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.
(NW607) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstände: 75 %: 15 m, 90 %: 10 m
Für die Anwendung in Zierpflanzen (Gewächshaus) gilt zusätzlich:
(NZ113) Anwendung nur in Gewächshäusern auf vollständig versiegelten Flächen, die einen Eintrag des Mittels in den Boden ausschließen.
Erste Hilfe
Erste Hilfe Maßnahmen
Allgemeine Hinweise:
Bei möglicher Exposition, siehe Abschnitt Anwenderschutz. Erste Hilfe-Leistende sollten sich selbst schützen und empfohlene Schutzkleidung (chemikalienresistente Handschuhe, Spritzschutz) tragen.
Einatmen:
Person an die frische Luft bringen. Wenn die Person nicht atmet, eine Notrufzentrale oder Ambulanz anrufen und künstlich beatmen; bei Mund-zu-Mund-Beatmung Taschenmaske oder ähnlichen Schutz verwenden. Für weitere Behandlungshinweise Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.
Hautkontakt:
Kontaminierte Kleidung ausziehen. Sofort die Haut mit viel Wasser 15-20 Minuten waschen. Vergiftungszentrale oder Arzt für weitere Behandlungsempfehlungen anrufen.
Augenkontakt:
Augen offen lassen und langsam und vorsichtig 15-20 Minuten mit Wasser spülen. Falls vorhanden, Kontaktlinsen nach den ersten 5 Minuten entfernen, dann mit der Augendusche fortfahren. Vergiftungszentrale oder Arzt für weitere Behandlungsempfehlungen anrufen.
Verschlucken:
Keine medizinische Notfallbehandlung erforderlich.
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung:
Hinweise für den Arzt:
Kein spezifisches Antidot bekannt. Die Behandlung einer Exposition sollte sich auf die Kontrolle der Symptome und des klinischen Zustandes des Patienten richten.
Wenn Sie die Vergiftungszentrale oder einen Arzt anrufen, oder behandelt werden, stellen Sie sicher, dass Sie das Sicherheitsdatenblatt und wenn verfügbar, die Produktverpackung oder das Etikett bei der Hand haben.
Lagerung/Entsorgung/Hinweise
Lagerung
An einem trockenen Ort aufbewahren. Im Originalbehälter lagern. Bei Nichtgebrauch Behälter fest verschließen. Nicht in der Nähe von Nahrung, Lebensmitteln, Arzneimitteln oder der Trinkwasserversorgung lagern. In einem geschlossenen Behälter aufbewahren. Geöffnete Behälter sorgfältig verschließen und aufrecht lagern um jegliches Auslaufen zu verhindern. In korrekt beschrifteten Behältern aufbewahren. In Übereinstimmung mit den besonderen nationalen gesetzlichen Vorschriften lagern. Nicht mit den folgenden Produktarten lagern: Starke Oxidationsmittel.Entsorgung
Leere Verpackungen nicht weiter verwenden. Vollständig entleerte, gespülte und trockene (austropfen lassen) Verpackungen sind an den autorisierten Sammelstellen des kostenlosen Entsorgungssystems PAMIRA® mit separiertem Verschluss abzugeben (Behälter über 50 Liter sind zu durchtrennen). Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse, im Internet unter www.pamira.de oder über die kostenlose Hotline 0800-3086004.Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen über das kostenpflichtige PRE® -System entsorgen (PRE: Pflanzenschutzmittel Rücknahme und Entsorgung, kostenlose Hotline 0800 3086001 oder www.pre-service.de). Zur Entsorgung über den Sondermüll Ihres Wohnortes erhalten Sie weitere Auskünfte bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm:
GHS09Signalwort:
AchtungGefahrenhinweise:
(H410) Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.Sicherheitshinweise:
(P391) Verschüttete Mengen aufnehmen.(P501) Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
(SP 1) Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).Verpackung darf nicht wieder verwendet werden.
(EUH208) Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
Anwendung nur durch berufliche Anwender zulässig.
Notrufnummern: 0800 181 7059 (CHEMTREC Deutschland, gebührenfrei, 24 h), +49 (0) 69 643 508 409 (CHEMTREC aus dem Ausland, 24 h).
Haftung
Haftung
Unterschiedliche, insbesondere auch örtlich oder regional bedingte Einflussfaktoren können die Wirksamkeit des Produktes beeinflussen. Hierzu gehören z.B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Kulturpflanzensorten, Fruchtfolge, Behandlungstermine, Aufwandmengen, Mischungen mit anderen Produkten, die nicht unseren Angaben zur Mischbarkeit entsprechen, Auftreten wirkstoffresistenter Organismen, Spritztechnik usw. Unter besonders ungünstigen Bedingungen kann deshalb eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels oder eine Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden, für die der Hersteller oder Vertreiber keine Haftung übernimmt.Unsere Produkte werden mit äußerster Sorgfalt hergestellt und vor Verlassen des Werkes kontrolliert. Da die Anwendungsbedingungen nicht unserem Einfluss unterliegen, haften wir nur für gleich bleibende Qualität des Produktes. Das Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht.
Registrierte Marke
Nexsuba®: reg. Marke Corteva Agriscience LLC, 9330 Zionsville Road Indianapolis IN 46268, USPAMIRA®: eingetragene Marke des Industrieverbandes Agrar e.V. (IVA)
Zulassungsinhaber: Corteva Agriscience Germany GmbH Riedenburger Straße 7 D 81677 München
Hersteller: Corteva Agriscience Germany GmbH Riedenburger Straße 7 D 81677 München
Vertriebspartner: Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG Stader Elbstraße 26 D 21683 Stade Telefon (04141) 9204-0