Wirkstoff:
200 g/kg Acetamiprid (20,0 Gew.-%)Formulierung:
Wasserlösliches Granulat (SG)Bienen:
nicht bienengefährlich (B4)Artikelnummer | Packungsgrößen |
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11003433 | 2 x 5 kg Umkarton |
11003504 | 6 x 1 kg Umkarton |
Piktogramm:
GHS07 , GHS09Signalwort:
AchtungMospilan® SG ist ein als wasserlösliches Granulat (SG) formuliertes Insektizid mit Wirkung auf eine Vielzahl beißender und saugender Schädlinge im Ackerbau, Obst- und Gemüsebau sowie im Wein- und Zierpflanzenbau. In Raps wirkt Mospilan® SG gegen Rapsglanzkäfer, im Kartoffelbau gegen Kartoffelkäfer und Blattläuse. Im Obst-, Gemüse-, Wein- und Zierpflanzenbau wirkt Mospilan® SG u.a. auf Blattläuse und Weiße Fliege. Der Wirkstoff verteilt sich systemisch in der Pflanze und wirkt über Kontakt und Fraß. Die Formulierung begünstigt ein schnelles Eindringen des Wirkstoffes in die Pflanze. Die Wirkung tritt kurz nach dem Ausbringen weitgehend wetterunabhängig ein. Mospilan® SG bietet lang anhaltenden Schutz (Minimum 2 bis 4 Wochen) gegen Blattläuse und ca. 7 bis 10 Tage gegen die Weiße Fliege.
Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.
Wirkungsweise
Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe) Acetamiprid: 4A
Wirkungsspektrum
VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN
Pflanzen/Objekte | Schadorganismen/Zweckbestimmung |
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Kartoffel | Blattläuse, Kartoffelkäfer |
Kernobst | Blattläuse |
Raps | Rapsglanzkäfer |
Zierpflanzen | Blattläuse, Weiße Fliegen |
Nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 genehmigte Anwendungen
Zusätzlich zu den festgesetzten Anwendungsgebieten hat die Zulassungsbehörde die Anwendung dieses Produktes in zusätzlichen Anwendungsgebieten genehmigt. Wirksamkeit und Verträglichkeit sind in diesem zusätzlichen Anwendungsgebiet nicht immer ausreichend geprüft. Daher liegen die in Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und den spezifischen Umweltbedingungen möglichen Schäden im Verantwortungsbereich des Anwenders. Dieser muss Wirksamkeit und Verträglichkeit vom dem Mitteleinsatz unter den betriebsspezifischen Bedingungen prüfen (Testanwendung).Pflanzen/Objekte | Schadorganismen/Zweckbestimmung |
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Aubergine | Weiße Fliegen, Blattläuse |
Blumenkohle (Blumenkohl, Brokkoli) | Weiße Fliegen, Blattläuse |
Brombeere | Himbeergallmücke (Lasioptera rubi) |
Buschbohne | Blattläuse |
Erbse, Zuckererbse | Blattläuse |
Feldsalat | Blattläuse |
Gemüsepaprika | Blattläuse, Weiße Fliegen |
Gurke | Blattläuse, Weiße Fliegen, Blattläuse |
Heidelbeer-Arten, Schwarzer Holunder, Cranberry, Preiselbeere, Sanddorn | Blattläuse |
Himbeere | Himbeergallmücke (Lasioptera rubi), Himbeerrutengallmücke (Resseliella theobaldi) |
Hülsengemüse (getrocknet) | Blattläuse |
Kohlrabi | Kohlmottenschildlaus, Mehlige Kohlblattlaus |
Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) | Weiße Fliegen, Blattläuse |
Maulbeere, Apfelbeere | Blattläuse |
Pfirsich, Aprikose, Nektarine | Blattläuse |
Pflaume | Blattläuse, Gelbe Pflaumensägewespe, Schwarze Pflaumensägewespe |
Rosen (Nutzung der Früchte als Hagebutte) | Blattläuse |
Rosenkohl | Blattläuse, Weiße Fliegen |
Rucola-Arten | Blattläuse |
Salate | Blattläuse |
Sauerkirsche | Kirschfruchtfliege |
Schnittmangold, Stielmangold | Blattläuse |
Schwarze Johannisbeere, Rote Johannisbeere, Weiße Johannisbeere, Stachelbeere, Josta | Blattläuse |
Schwarze Johannisbeere, Rote Johannisbeere, Weiße Johannisbeere, Stachelbeere, Josta, Himbeere, Brombeere, Heidelbeer-Arten, Schwarzer Holunder, Sanddorn, Apfelbeere | Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) |
Schwarze Johannisbeere, Weiße Johannisbeere, Stachelbeere, Josta, Heidelbeere, Maulbeere, Apfelbeere, Sanddorn, Preiselbeere, Schwarzer Holunder, Rote Johannisbeere, Cranberry | Blattläuse |
Spargel | Blattläuse, Spargelhähnchen bzw. Spargelkäfer |
Spinat | Blattläuse |
Spinat und verwandte Arten, Erbse, Kohlgemüse, Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.), Kohlrübe, Radieschen, Rettich, Salat-Arten (Nutzung als Baby-Leaf-Salat) | Blattläuse |
Stangenbohne | Blattläuse |
Süßkirsche | Kirschfruchtfliege |
Tomate (ausgenommen Cherrytomaten) | Weiße Fliegen, Blattläuse |
Walnuss | Walnussfruchtfliege (Rhagoletis completa) |
Weinrebe (Nutzung als Tafel- und Keltertraube) | Drosophila-Arten |
Zucchini, Kürbis-Hybriden (mit genießbarer Schale) | Blattläuse |
Zuckermais | Maiszünsler, Blattläuse |
Anwendung
ACKERBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Raps |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Rapsglanzkäfer |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Von Hauptinfloreszenz in mitten der obersten Blätter von oben sichtbar (BBCH 51) bis Erste Blütenblätter sichtbar; Blüten noch geschlossen (BBCH 59) |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 200 g/ha |
Wasseraufwandmenge: | mindestens 200 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
Pflanzenerzeugnisse: | Kartoffel |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium Schadorganismus: | Imagines und Larven |
Anwendungszeitpunkt: | Frühjahr bis Sommer |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 250 g/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 bis 600 l/ha |
Wartezeit: | 14 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Kartoffel |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Kartoffelkäfer |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Frühjahr bis Sommer |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 125 g/ha |
Wasseraufwandmenge: | 300 bis 600 l/ha |
Wartezeit: | 7 Tage |
OBSTBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Kernobst |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium Schadorganismus: | Imagines und Larven |
Anwendungszeitpunkt: | Frühjahr ODER Sommer |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 125 g/ha und je m Kronenhöhe |
Wasseraufwandmenge: | maximal 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Wartezeit: | 14 Tage |
ZIERPFLANZENBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Zierpflanzen |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium Schadorganismus: | Imagines und Larven |
Anwendungszeitpunkt: | März bis November |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | Pflanzengröße bis 50 cm: 150 g/ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 225 g/ha Pflanzengröße über 125 cm: 300 g/ha |
Wasseraufwandmenge: | Pflanzengröße bis 50 cm: 600 l/ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 900 l/ha Pflanzengröße über 125 cm: 1.200 l/ha |
Wartezeit: | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. |
Pflanzenerzeugnisse: | Zierpflanzen |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse |
Anwendungsbereich: | Gewächshaus |
Stadium Schadorganismus: | Imagines und Larven |
Anwendungszeitpunkt: | Nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | Pflanzengröße bis 50 cm: 150 g/ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 225 g/ha Pflanzengröße über 125 cm: 300 g/ha |
Wasseraufwandmenge: | Pflanzengröße bis 50 cm: 600 l/ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 900 l/ha Pflanzengröße über 125 cm: 1.200 l/ha |
Wartezeit: | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. |
Pflanzenerzeugnisse: | Zierpflanzen |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Weiße Fliegen |
Anwendungsbereich: | Gewächshaus |
Stadium Schadorganismus: | Imagines und Larven |
Anwendungszeitpunkt: | Nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 3 In der Kultur bzw. je Jahr: 3 Abstand: 7 bis 10 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | Pflanzengröße bis 50 cm: 300 g/ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 450 g/ha Pflanzengröße über 125 cm: 600 g/ha |
Wasseraufwandmenge: | Pflanzengröße bis 50 cm: 600 l/ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 900 l/ha Pflanzengröße über 125 cm: 1.200 l/ha |
Wartezeit: | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. |
SF1891 Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
Nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 genehmigte Anwendungen
GEMÜSEBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Gurke |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse |
Anwendungsbereich: | Gewächshaus |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Abstand: 7 bis 14 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | Pflanzengröße bis 50 cm: 150 g/ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 225 g/ha Pflanzengröße über 125 cm: 300 g/ha |
Wasseraufwandmenge: | Pflanzengröße bis 50 cm: 600 l/ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 900 l/ha Pflanzengröße über 125 cm: 1.200 l/ha |
Wartezeit: | 3 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Gurke |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Weiße Fliegen |
Anwendungsbereich: | Gewächshaus |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Abstand: 7 bis 14 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | Pflanzengröße bis 50 cm: 300 g/ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 450 g/ha Pflanzengröße über 125 cm: 600 g/ha |
Wasseraufwandmenge: | Pflanzengröße bis 50 cm: 600 l/ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 900 l/ha Pflanzengröße über 125 cm: 1.200 l/ha |
Wartezeit: | 3 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Salate |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Abstand: 7 bis 14 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 0,25 kg/ha |
Wasseraufwandmenge: | 400 bis 600 l/ha |
Wartezeit: | 3 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Gurke |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Abstand: 7 bis 14 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 0,15 kg/ha |
Wasseraufwandmenge: | 600 bis 1.200 l/ha |
Wartezeit: | 3 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Zucchini, Kürbis-Hybriden (mit genießbarer Schale) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Abstand: 7 bis 14 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 0,15 kg/ha |
Wasseraufwandmenge: | 600 bis 1.200 l/ha |
Wartezeit: | 3 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Kohlrabi |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Kohlmottenschildlaus, Mehlige Kohlblattlaus |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Ab 4. Laubblatt entfaltet (BBCH 14) |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Abstand: 10 bis 14 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 0,325 kg/ha |
Wasseraufwandmenge: | 400 bis 600 l/ha |
Wartezeit: | 14 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Blumenkohle (Blumenkohl, Brokkoli) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Weiße Fliegen |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Von Beginn der Seitenknospenbildung bzw. "Blumen"- Bildung: Vegetationskegelbreite > 1 cm bis 60 % der Röschen dicht geschlossen bzw. 60 % des zu erwartenden "Blumen"- Durchmessers erreicht (BBCH 41 bis 46) |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 0,325 kg/ha |
Wasseraufwandmenge: | 400 bis 600 l/ha |
Wartezeit: | 14 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Blumenkohle (Blumenkohl, Brokkoli) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Von Beginn der Seitenknospenbildung bzw. "Blumen"- Bildung: Vegetationskegelbreite > 1 cm bis 60 % der Röschen dicht geschlossen bzw. 60 % des zu erwartenden "Blumen"- Durchmessers erreicht (BBCH 41 bis 46) |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 0,25 kg/ha |
Wasseraufwandmenge: | 400 bis 600 l/ha |
Wartezeit: | 14 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Weiße Fliegen |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Von Beginn der Kopfbildung; die zwei jüngsten Blätter entfalten sich nicht mehr bis 60 % des zu erwartenden Kopfdurchmessers erreicht (BBCH 41 bis 46) |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 0,325 kg/ha |
Wasseraufwandmenge: | 400 bis 600 l/ha |
Wartezeit: | 14 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Von Beginn der Kopfbildung; die zwei jüngsten Blätter entfalten sich nicht mehr bis 60 % des zu erwartenden Kopfdurchmessers erreicht (BBCH 41 bis 46) |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 0,25 kg/ha |
Wasseraufwandmenge: | 400 bis 600 l/ha |
Wartezeit: | 14 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Rosenkohl |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Ab 70 % der Röschen dicht geschlossen bzw. 70 % des zu erwartenden "Blumen"- Durchmessers erreicht (BBCH 47) |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 20 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 0,25 kg/ha |
Wasseraufwandmenge: | 700 l/ha |
Wartezeit: | 21 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Rosenkohl |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Weiße Fliegen |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Ab 70 % der Röschen dicht geschlossen bzw. 70 % des zu erwartenden "Blumen"- Durchmessers erreicht (BBCH 47) |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 20 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 0,325 kg/ha |
Wasseraufwandmenge: | 700 l/ha |
Wartezeit: | 21 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Tomate (ausgenommen Cherrytomaten) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Weiße Fliegen |
Anwendungsbereich: | Gewächshaus |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | Pflanzengröße bis 50 cm: 0,3 kg/ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 0,45 kg/ha Pflanzengröße über 125 cm: 0,6 kg/ha |
Wasseraufwandmenge: | Pflanzengröße bis 50 cm: 600 l/ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 900 l/ha Pflanzengröße über 125 cm: 1.200 l/ha |
Wartezeit: | 3 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Tomate (ausgenommen Cherrytomaten) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse |
Anwendungsbereich: | Gewächshaus |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | Pflanzengröße bis 50 cm: 0,15 kg/ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 0,225 kg/ha Pflanzengröße über 125 cm: 0,3 kg/ha |
Wasseraufwandmenge: | Pflanzengröße bis 50 cm: 600 l/ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 900 l/ha Pflanzengröße über 125 cm: 1.200 l/ha |
Wartezeit: | 3 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Aubergine |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Weiße Fliegen |
Anwendungsbereich: | Gewächshaus |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | Pflanzengröße bis 50 cm: 0,3 kg/ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 0,45 kg/ha Pflanzengröße über 125 cm: 0,6 kg/ha |
Wasseraufwandmenge: | Pflanzengröße bis 50 cm: 600 l/ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 900 l/ha Pflanzengröße über 125 cm: 1.200 l/ha |
Wartezeit: | 3 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Aubergine |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse |
Anwendungsbereich: | Gewächshaus |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | Pflanzengröße bis 50 cm: 0,15 kg/ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 0,225 kg/ha Pflanzengröße über 125 cm: 0,3 kg/ha |
Wasseraufwandmenge: | Pflanzengröße bis 50 cm: 600 l/ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 900 l/ha Pflanzengröße über 125 cm: 1.200 l/ha |
Wartezeit: | 3 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Spinat und verwandte Arten, Erbse, Kohlgemüse, Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.), Kohlrübe, Radieschen, Rettich, Salat-Arten (Nutzung als Baby-Leaf-Salat) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 0,25 kg/ha |
Wasseraufwandmenge: | 400 bis 600 l/ha |
Wartezeit: | 3 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Spargel |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 0,25 kg/ha |
Wasseraufwandmenge: | 600 bis 800 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
Pflanzenerzeugnisse: | Spargel |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Spargelhähnchen bzw. Spargelkäfer |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 0,325 kg/ha |
Wasseraufwandmenge: | 600 bis 800 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
Pflanzenerzeugnisse: | Feldsalat |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Von 3. Laubblatt entfaltet bis 9 oder mehr Laubblätter entfaltet (BBCH 13 bis 19) |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Zeitlicher Abstand der Behandlungen 7 bis 14 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 0,25 kg/ha |
Wasseraufwandmenge: | 400 bis 600 l/ha |
Wartezeit: | 3 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Buschbohne |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | von 3. Laubblatt (1. gefiedertes Blatt) entfaltet bis 10 % der Hülsen haben sortentypische Länge erreicht (BBCH 13 bis 71) |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 0,3 kg/ha |
Wasseraufwandmenge: | 400 bis 600 l/ha |
Wartezeit: | 14 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Hülsengemüse (getrocknet) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Von 3. Laubblatt entfaltet bis 10 % der Hülsen haben sortentypische Länge erreicht (BBCH 13 bis 71) |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 0,3 kg/ha |
Wasseraufwandmenge: | 400 bis 600 l/ha |
Wartezeit: | 28 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Stangenbohne |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Von 3. Laubblatt entfaltet bis 10 % der Hülsen haben sortentypische Länge erreicht (BBCH 13 bis 71) |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | Pflanzengröße bis 50 cm: 0,15 kg/ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 0,225 kg/ha Pflanzengröße über 125 cm: 0,3 kg/ha |
Wasseraufwandmenge: | Pflanzengröße bis 50 cm: 400 bis 600 l/ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 600 bis 900 l/ha Pflanzengröße über 125 cm: 900 bis 1.200 l/ha |
Wartezeit: | 14 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Erbse, Zuckererbse |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Von 3. Laubblatt entfaltet bis 10 % der Hülsen haben sortentypische Länge erreicht (BBCH 13 bis 71) |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 0,3 kg/ha |
Wasseraufwandmenge: | 400 bis 600 l/ha |
Wartezeit: | 14 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Gemüsepaprika |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse |
Anwendungsbereich: | Gewächshaus |
Stadium der Kultur: | Von 3. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis Vollreife; Früchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht (BBCH 13 bis 89) |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | Pflanzengröße bis 50 cm: 0,15 kg/ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 0,225 kg/ha Pflanzengröße über 125 cm: 0,3 kg/ha |
Wasseraufwandmenge: | Pflanzengröße bis 50 cm: 400 bis 600 l/ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 600 bis 900 l/ha Pflanzengröße über 125 cm: 900 bis 1.200 l/ha |
Wartezeit: | 3 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Gemüsepaprika |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Weiße Fliegen |
Anwendungsbereich: | Gewächshaus |
Stadium der Kultur: | Von 3. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis Vollreife; Früchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht (BBCH 13 bis 89) |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | Pflanzengröße bis 50 cm: 0,3 kg/ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 0,45 kg/ha Pflanzengröße über 125 cm: 0,6 kg/ha |
Wasseraufwandmenge: | Pflanzengröße bis 50 cm: 400 bis 600 l/ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 600 bis 900 l/ha Pflanzengröße über 125 cm: 900 bis 1.200 l/ha |
Wartezeit: | 3 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Rucola-Arten |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Von 3. Laubblatt entfaltet bis 9 oder mehr Laubblätter entfaltet (BBCH 13 bis 19) |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen, ab 50 % Bodenbedeckungsgrad |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 0,25 kg/ha |
Wasseraufwandmenge: | 400 bis 600 l/ha |
Wartezeit: | 3 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Rucola-Arten |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse |
Anwendungsbereich: | Gewächshaus |
Stadium der Kultur: | Von 3. Laubblatt entfaltet bis 9 oder mehr Laubblätter entfaltet (BBCH 13 bis 19) |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 0,25 kg/ha |
Wasseraufwandmenge: | 400 bis 600 l/ha |
Wartezeit: | 3 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Zuckermais |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Maiszünsler |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Von 9 und mehr Stengelknoten wahrnehmbar bis Ende der Blüte (BBCH 39 bis 69) |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 0,325 kg/ha |
Wasseraufwandmenge: | 400 bis 600 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
Pflanzenerzeugnisse: | Zuckermais |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Von 9 und mehr Stängelknoten wahrnehmbar bis Ende der Blüte (BBCH 39 bis 69) |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 0,325 kg/ha |
Wasseraufwandmenge: | 400 bis 600 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
Pflanzenerzeugnisse: | Spinat |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Ab 4. Laubblatt entfaltet (BBCH 14) |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Abstand: 10 bis 14 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 0,25 kg/ha |
Wasseraufwandmenge: | 400 bis 600 l/ha |
Wartezeit: | 7 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Schnittmangold, Stielmangold |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Ab 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet (BBCH 14) |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 0,25 kg/ha |
Wasseraufwandmenge: | 400 bis 600 l/ha |
Wartezeit: | 7 Tage |
OBSTBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Süßkirsche |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Kirschfruchtfliege |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befall |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Abstand: 7 bis 10 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
Aufwandmenge: | 0,125 kg/ha und je m Kronenhöhe |
Wasseraufwandmenge: | 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Wartezeit: | 7 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Pflaume |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befall |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Abstand: 7 bis 10 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
Aufwandmenge: | 0,125 kg/ha und je m Kronenhöhe |
Wasseraufwandmenge: | 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Wartezeit: | 14 Tage |
SF1891 Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
Pflanzenerzeugnisse: | Pflaume |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Gelbe Pflaumensägewespe, Schwarze Pflaumensägewespe |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befall |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Abstand: 7 bis 10 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
Aufwandmenge: | 0,125 kg/ha und je m Kronenhöhe |
Wasseraufwandmenge: | 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Wartezeit: | 14 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Himbeere |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Himbeergallmücke (Lasioptera rubi), Himbeerrutengallmücke (Resseliella theobaldi) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Alle Blütenknospen sind durch Streckung der Traubenachse freigelegt (bis BBCH 59) |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Abstand: 7 bis 10 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
Aufwandmenge: | 0,25 kg/ha |
Wasseraufwandmenge: | 1.000 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
Pflanzenerzeugnisse: | Brombeere |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Himbeergallmücke (Lasioptera rubi) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Ab Blattspitzen überragen Knospenschuppen; erste Laubblätter spreizen sich ab (ab BBCH 10) |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Abstand: 7 bis 10 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
Aufwandmenge: | 0,25 kg/ha |
Wasseraufwandmenge: | 1.000 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
Pflanzenerzeugnisse: | Pfirsich, Aprikose, Nektarine |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Bis fortgeschrittene Fruchtausfärbung (BBCH 81) |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befall |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Abstand: 7 bis 10 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
Aufwandmenge: | 0,125 kg/ha und je m Kronenhöhe |
Wasseraufwandmenge: | 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Wartezeit: | 14 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Sauerkirsche |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Kirschfruchtfliege |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Von etwa 50 % der sortentypischen Fruchtgröße erreicht bis fortgeschrittene Fruchtausfärbung (BBCH 75 bis 85) |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befall |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Abstand: 7 bis 10 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
Aufwandmenge: | 0,125 kg/ha und je m Kronenhöhe |
Wasseraufwandmenge: | 100 bis 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Wartezeit: | 7 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Himbeere |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Himbeergallmücke (Lasioptera rubi), Himbeerrutengallmücke (Resseliella theobaldi) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Nach der Ernte, bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Abstand: 7 bis 10 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
Aufwandmenge: | 0,25 kg/ha |
Wasseraufwandmenge: | 1.000 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
Pflanzenerzeugnisse: | Brombeere |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Himbeergallmücke (Lasioptera rubi) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Nach der Ernte, bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Abstand: 7 bis 10 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
Aufwandmenge: | 0,25 kg/ha |
Wasseraufwandmenge: | 1.000 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
Pflanzenerzeugnisse: | Walnuss |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Walnussfruchtfliege (Rhagoletis completa) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Bis Fortschreiten der art-/sortentypischen Fruchtausfärbung (bis BBCH 85) |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Abstand: 7 bis 14 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
Aufwandmenge: | 0,125 kg/ha und je m Kronenhöhe |
Wasseraufwandmenge: | 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Wartezeit: | 28 Tage |
Sonstige Hinweise: | Hinweis zum Mittelaufwand: maximaler Mittelaufwand 0,375 kg/ha |
Pflanzenerzeugnisse: | Schwarze Johannisbeere, Weiße Johannisbeere, Stachelbeere, Josta, Heidelbeere, Maulbeere, Apfelbeere, Sanddorn, Preiselbeere, Schwarzer Holunder, Rote Johannisbeere, Cranberry |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Von Beginn der Fruchtreife: sortenspezifische Veränderung der Grundfarbe) bis Früchte beginnen sich sortentypisch auszufärben (BBCH 81 bis 85) |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befall |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Abstand: 7 bis 10 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
Aufwandmenge: | 0,25 kg/ha |
Wasseraufwandmenge: | 1.000 l/ha |
Wartezeit: | 7 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Himbeere |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Himbeergallmücke (Lasioptera rubi), Himbeerrutengallmücke (Resseliella theobaldi) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Blattspitzen überragen Knospenschuppen; erste Laubblätter spreizen sich ab (ab BBCH 10) |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befall |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Abstand: 7 bis 10 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
Aufwandmenge: | 0,25 kg/ha |
Wasseraufwandmenge: | 1.000 l/ha |
Wartezeit: | 7 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Brombeere |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Himbeergallmücke (Lasioptera rubi) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Alle Blütenknospen sind durch Streckung der Traubenachse freigelegt (bis BBCH 59) |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befall |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Abstand: 7 bis 10 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
Aufwandmenge: | 0,25 kg/ha |
Wasseraufwandmenge: | 1.000 l/ha |
Wartezeit: | 7 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Rosen (Nutzung der Früchte als Hagebutte) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Von Beginn der Fruchtreife: sortenspezifische Veränderung der Grundfarbe bis Früchte beginnen sich sortentypisch auszufärben (BBCH 81 bis 85) |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befall |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Abstand: 7 bis 10 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
Aufwandmenge: | 0,25 kg/ha |
Wasseraufwandmenge: | 1.000 l/ha |
Wartezeit: | 7 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Schwarze Johannisbeere, Rote Johannisbeere, Weiße Johannisbeere, Stachelbeere, Josta |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Ab Blattspitzen überragen Knospenschuppen; erste Laubblätter spreizen sich ab (BBCH 10) |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befall |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
Aufwandmenge: | 0,25 kg/ha |
Wasseraufwandmenge: | mindestens 1.000 l/ha |
Wartezeit: | 7 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Heidelbeer-Arten, Schwarzer Holunder, Cranberry, Preiselbeere, Sanddorn |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Ab Blattspitzen überragen Knospenschuppen; erste Laubblätter spreizen sich ab (BBCH 10) |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befall |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
Aufwandmenge: | 0,25 kg/ha |
Wasseraufwandmenge: | mindestens 1.000 l/ha |
Wartezeit: | 7 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Maulbeere, Apfelbeere |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Ab Blattspitzen überragen Knospenschuppen; erste Laubblätter spreizen sich ab (BBCH 10) |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befall |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
Aufwandmenge: | 0,25 kg/ha |
Wasseraufwandmenge: | mindestens 1.000 l/ha |
Wartezeit: | 7 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Rosen (Nutzung der Früchte als Hagebutte) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Ab Blattspitzen überragen Knospenschuppen; erste Laubblätter spreizen sich ab (ab BBCH 10) |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befall |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
Aufwandmenge: | 0,25 kg/ha |
Wasseraufwandmenge: | mindestens 1.000 l/ha |
Wartezeit: | 7 Tage |
Sonstige Hinweise: | Nutzung als Hagebutte |
Pflanzenerzeugnisse: | Schwarze Johannisbeere, Rote Johannisbeere, Weiße Johannisbeere, Stachelbeere, Josta, Himbeere, Brombeere, Heidelbeer-Arten, Schwarzer Holunder, Sanddorn, Apfelbeere |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Von fortgeschrittene Fruchtreife: Basisbeeren der ersten Trauben sortentypisch ausgefärbt bis Pflückreife: bei 70 % der Trauben sind alle Beeren voll ausgereift; die Basisbeeren sind weich (BBCH 85 bis 87) |
Stadium Schadorganismus: | Nur zur Befallsminderung |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befall |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
Aufwandmenge: | 0,25 kg/ha |
Wasseraufwandmenge: | 1.000 l/ha |
Wartezeit: | 7 Tage |
WEINBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Weinrebe (Nutzung als Tafel- und Keltertraube) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Drosophila-Arten |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Von Beginn der Reife, Beeren beginnen hell zu werden (bzw. beginnen sich zu verfärben) bis Weichwerden der Beeren (BBCH 81 bis 85) |
Stadium Schadorganismus: | Von Larve bis Imago |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
Aufwandmenge: | 0,375 kg/ha |
Wasseraufwandmenge: | 400 bis 800 l/ha |
Wartezeit: | 14 Tage |
Mischbarkeit/Technik
Mischbarkeit
Mospilan® SG ist mit den gebräuchlichen Fungiziden mischbar. Für eventuelle negative Auswirkungen mit von uns nicht als mischbar eingestuften Produkten oder Mehrfachmischungen haften wir nicht, da wir nicht alle Kombinationsmöglichkeiten prüfen können. Keine Anwendung in Kombination mit Netzmitteln. (VV553)Ansetzen der Spritzflüssigkeit
Nie mehr Spritzflüssigkeit ansetzen als unbedingt notwendig. Zur Herstellung der Spritzbrühe den Behälter zur Hälfte mit der erforderlichen Wassermenge auffüllen. Danach bei laufendem Rührwerk Mospilan® SG zugeben und auflösen lassen. Bei Anwendung in Tankmischungen mit anderen Produkten den Mischpartner erst nach vollständiger Dispergierung von Mospilan® SG hinzufügen. Anschließend bei eingeschaltetem Rührwerk fehlende Wassermenge auffüllen. Bei Spritzanwendung wird eine mittlere Tropfengröße empfohlen; der beabsichtigte Düsenausstoß sollte kurz vor der Anwendung kontrolliert werden.Reinigung
Spritzgerät und -leitungen nach Gebrauch gründlich mit Wasser reinigen. Dazu ca. 20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks mit dem Wasserstrahl abspritzen. Rührwerk für ca. 2 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der zuvor behandelten Fläche verspritzen. Die regelmäßige Reinigung der Pflanzenschutzspritze von außen, insbesondere des Spritztanks, Pumpenaggregates und Gestänges, sollte Bestandteil des normalen betrieblichen Ablaufes sein und möglichst direkt auf dem Feld erfolgen. Hierzu werden von den Geräteherstellern entsprechende Nachrüstsätze mit Wasservorratsbehältern und Reinigungsbürsten angeboten.Verträglichkeit
Nach bisherigen Erfahrungen wird Mospilan® SG von allen zugelassenen Kulturen gut vertragen.Die Verträglichkeit wurde in folgenden Zierpflanzen getestet: Begonie, Browallie, Chrysantheme, Euphorbia pulcherrima, Fuchsie, Gerbera, Lilie, Poinsettie, Primel, Rose.
Bei Verbenen (z.B. Sorte Empress) kann die Anwendung mit Mospilan® SG einen nachhaltigen Schaden, u.a. in Form von massiven Chlorosen verursachen. Wir empfehlen deshalb, die Verträglichkeit vor Anwendung auf Einzelpflanzen zu prüfen, da im Schadensfall für nicht empfohlene Anwendungen keine Haftung übernommen werden kann.
Resistenzmanagement
Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.Umweltverhalten
Nutzorganismen
NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).Das Mittel darf an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nicht in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer angewendet werden. Mischungen des Mittels mit Ergosterol-Biosynthese-Hemmern müssen so angewendet werden, dass blühende Pflanzen nicht mitgetroffen werden. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten. NN130 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft.
NN160 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.
NN234 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
NN265 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
NN270 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
NN361 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft.
NN3842 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
NN 410 Das Mittel wird als schädigend für Populationen von Bestäuberinsekten eingestuft. Anwendungen des Mittels in die Blüte sollten vermieden werden oder insbesondere zum Schutz von Wildbienen in den Abendstunden erfolgen.
Wasserorganismen
NW263 Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.Gewässerschutz
Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Gewässerschutz (siehe gesonderten Abschnitt "Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen")SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Saumstrukturen
Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Schutz von Saumstrukturen (siehe gesonderten Abschnitt "Von der Zulassungsbehörde festgelegte Anwendungsbestimmungen").Anwenderschutz
Hinweise für den sicheren Umgang
EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB199 Wenn das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder selbstfahrenden Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann sind nur Fahrzeuge, die mit geschlossenen Überdruckkabinen (z. B. Kabinenkategorie 3, wenn keine Atemschutzgeräte oder partikelfiltrierenden Masken benötigt werden oder Kabinenkategorie 4, wenn gasdichter Atemschutz erforderlich ist (gemäß EN 15695-1 und -2)) ausgestattet sind, geeignet, um die persönliche Schutzausrüstung bei der Ausbringung zu ersetzen. Während aller anderen Tätigkeiten außerhalb der Kabine ist die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Um die Kontamination des Kabineninnenraumes zu vermeiden, ist es nicht erlaubt, die Kabine mit kontaminierter persönlicher Schutzausrüstung zu betreten (diese sollte in einer entsprechenden Vorrichtung aufbewahrt werden). Kontaminierte Handschuhe sollten vor dem Ausziehen abgewaschen werden, beziehungsweise sollten die Hände vor Wiederbetreten der Kabine mit klarem Wasser gereinigt werden.
SF245-01 Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
EO005-1 SPo 5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritzbelages.
EO005-2 SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften.
Anwendungsbestimmung
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen
(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
(VV553) Keine Anwendung in Kombination mit Netzmitteln.
Für die Anwendung in Spinat und verwandte Arten, Spinat, Erbse, Kohlgemüse, Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.), Kohlrabi, Rucola-Arten, Spargel, Buschbohne, Hülsengemüse, Zuckererbse, Kohlrübe, Radieschen, Rettich, Salat-Arten, Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl), Blumenkohl, Brokkoli und Rosenkohl sowie Stielmangold und Schnittmangold gilt zusätzlich:
(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstände: 50 %: 5 m, 75 %: *, 90 %:*
(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
5 m
Für die Anwendung in Süß- und Sauerkirschen, Pfirsich, Aprikose, Nektarine und Pflaumen gilt zusätzlich:
(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
(NW607) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstände: 50 %: 20 m, 75 %: 15 m, 90 %: 10 m
Für die Anwendung in Himbeeren und Brombeeren gilt zusätzlich:
(NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.
reduzierte Abstände: 50 %: 10 m, 75 %: 5 m, 90 %: *
(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
15 m
Für die Anwendung in Himbeeren und Brombeeren (Kulturstadium: ab erstes Laubblatt aus der Koleoptile ausgetreten) gilt zusätzlich:
(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstände: 50 %: 10 m, 75 %: 5 m, 90 %: *
(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
15 m
Für die Anwendung in Schwarze Johannisbeere, Weiße Johannisbeere, Stachelbeere, Josta, Heidelbeere, Maulbeere, Apfelbeere, Sanddorn, Preiselbeere, Schwarzer Holunder, Rote Johannisbeere, Cranberry und Rosen gilt zusätzlich:
(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstände: 50 %: 10 m, 75 %: 5 m, 90 %: *
(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
15 m
Für die Anwendung in Zucchini, Kürbis-Hybriden und Gurke (Blattläuse/Freiland) gilt zusätzlich:
(NW609) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
5 m
Für die Anwendung in Salat (Blattläuse/Freiland) gilt zusätzlich:
(NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
(NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.
reduzierte Abstände: 50 %: 5 m, 75 %: 5 m, 90 %: *
(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
10 m
Für die Anwendung in Kartoffeln (Kartoffelkäfer) gilt zusätzlich:
(NT102) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
(NW609-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
5 m
Für die Anwendung in Kartoffeln (Blattläuse) gilt zusätzlich:
(NT102) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
(NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.
reduzierte Abstände: 50 %: 5 m, 75 %: *, 90 %: *
(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
5 m
Für die Anwendung in Raps gilt zusätzlich:
(NT102) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
(NW609) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
5 m
Für die Anwendung in Walnüssen gilt zusätzlich:
(NT109) Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht
erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.
(NW607-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstände: 75 %: 20 m, 90 %: 10 m
Für die Anwendung in Kohlrabi gilt zusätzlich:
(NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.
reduzierte Abstände: 50 %: 5 m, 75 %: *, 90 %: *
(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
5 m
Für die Anwendung in Kernobst gilt zusätzlich:
(NT109) Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht
erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.
(NW607) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstände: 75 %: 20 m, 90 %: 15 m
Für die Anwendung in Weinreben gilt zusätzlich:
(NT109) Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht
erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.
(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstände: 50 %: 10 m, 75 %: 10 m, 90 %: 5 m
(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
15 m
Für die Anwendung in Zierpflanzen (Blattläuse/Freiland) gilt zusätzlich:
(NT104) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht möglich, muss bei der Anwendung ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine,
Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.
Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm
(NT105) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht möglich, muss bei der Anwendung ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B.
Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.
Pflanzenhöhe über 125 cm
(NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.
Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm:
reduzierte Abstände: 50 %: 10 m, 75 %: 5 m, 90 %: *
Pflanzenhöhe über 125 cm:
reduzierte Abstände: 50 %: 10 m, 75 %: 5 m, 90 %: *
(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm: 10 m
Pflanzenhöhe über 125 cm: 15 m
(NW609) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Pflanzenhöhe bis 50 cm: 5 m
Für die Anwendung ab BBCH 10 in Schwarze Johannisbeere, Rote Johannisbeere, Weiße Johannisbeere, Stachelbeere, Josta, Heidelbeer-Arten, Schwarzer Holunder, Cranberry, Preiselbeere, Sanddorn, Maulbeere, Apfelbeere und Rosen gilt zusätzlich: (NT105) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht möglich, muss bei der Anwendung ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Bei
der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.
(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstände: 50 %: 10 m, 75 %: 5 m, 90 %: *
(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
15 m
Für die Anwendung gegen Kirschessigfliege in Schwarze Johannisbeere, Rote Johannisbeere, Weiße Johannisbeere, Stachelbeere, Josta, Himbeere, Brombeere, Heidelbeer-Arten, Schwarzer Holunder, Sanddorn, Apfelbeere gilt zusätzlich:
(NT109) Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht
erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.
(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstände: 50 %: 10 m, 75 %: 10 m, 90 %: 5 m
(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
15 m
Für die Anwendung in Feldsalat (Blattläuse) gilt zusätzlich:
(NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstände: 50 %: 5 m, 75 %: 5 m, 90 %: *
(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
10 m
Für die Anwendung in Spargel (Blattläuse) und Rucola-Arten (Freiland) gilt zusätzlich:
(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstände: 50 %: 5 m, 75 %: *, 90 %: *
(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
5 m
(NW706) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:
- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder
- die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Für die Anwendung in Buschbohne und Hülsengemüse (getrocknet) gilt zusätzlich:
(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstände: 50 %: 5 m, 75 %: *, 90 %: *
(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
5 m
Für die Anwendung in Spargel (Spargelhähnchen bzw. Spargelkäfer) gilt zusätzlich:
(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstände: 50 %: 5 m, 75 %: 5 m, 90 %: *
(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
5 m
(NW706) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:
- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder
- die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Für die Anwendung in Stangenbohne (Blattläuse) gilt zusätzlich:
(NT102) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Pflanzenhöhe bis 50 cm
(NT109) Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht
erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.
Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm
Pflanzenhöhe über 125 cm
(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
Pflanzenhöhe 50 cm bis 125 cm:
reduzierte Abstände: 50 %: 10 m, 75 %: 10 m, 90 %: 5 m
Pflanzenhöhe über 125 cm:
reduzierte Abstände: 50 %: 10 m, 75 %: 10 m, 90 %: 5 m
(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm: 15 m
Pflanzenhöhe über 125 cm: 20 m
(NW609-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Pflanzenhöhe bis 50 cm: 5 m
(NW701) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Pflanzenhöhe über 125 cm
(NW706) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:
- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder
- die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Pflanzenhöhe bis 50 cm
Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm
Für die Anwendung in Erbse und Zuckererbse (Blattläuse) gilt zusätzlich:
(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstände: 50 %: 5 m, 75 %: *, 90 %: *
(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
5 m
Für die Anwendung in Zuckermais gilt zusätzlich:
(NT108) Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist.
Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht
erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.
(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstände: 50 %: 5 m, 75 %: 5 m, 90 %: *
(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
10 m
(NW706) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:
- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder
- die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Erste Hilfe
Erste Hilfe Maßnahmen
Allgemeine Hinweise:
Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen.
Nach Einatmen:
Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
Nach Hautkontakt:
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt:
Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren. Falls Kontaktlinsen vorhanden, diese erst nach 5 Minuten entfernen, dann das Auge weiter spülen.
Nach Verschlucken:
Mund mit reichlich Wasser ausspülen; nicht verschlucken. Kein Erbrechen herbeiführen, sofort Arzthilfe hinzuziehen.
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung:
Symptomatische Behandlung (Dekontamination, Vitalfunktionen), kein spezifisches Antidot bekannt
Lagerung/Entsorgung/Hinweise
Lagerung
Anforderung an Lagerräume und Behälter:Nur im Originalgebinde aufbewahren. Gebinde fest verschlossen an einem trockenen, kühlen und gut belüfteten Ort lagern.
Zusammenlagerungshinweise:
Getrennt von Nahrungs-, Genuss- und Futtermitteln lagern. Nicht zusammen mit starken Oxidationsmitteln lagern.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Vor Hitze und direkter Sonnenbestrahlung schützen. Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Entsorgung
Leere Verpackungen nicht weiter verwenden. Vollständig entleerte, gespülte und trockene (austropfen lassen) Verpackungen sind an den autorisierten Sammelstellen des kostenlosen Entsorgungssystems PAMIRA® mit separiertem Verschluss abzugeben (Behälter über 50 Liter sind zu durchtrennen). Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse, im Internet unter www.pamira.de oder über die kostenlose Hotline 0800-3086004.Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen über das kostenpflichtige PRE® -System entsorgen (PRE: Pflanzenschutzmittel Rücknahme und Entsorgung, kostenlose Hotline 0800 3086001 oder www.pre-service.de). Zur Entsorgung über den Sondermüll Ihres Wohnortes erhalten Sie weitere Auskünfte bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm:
GHS07 , GHS09Signalwort:
AchtungGefahrenbestimmende Komponente:
Acetamiprid (ISO)Gefahrenhinweise:
(H302) Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.(H410) Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise:
(P270) Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.(P301+P312) BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
(P391) Verschüttete Mengen aufnehmen.
(P501) Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
(EUH 401) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.(SP 1) Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Verpackung darf nicht wieder verwendet werden.
Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
Anwendung nur durch berufliche Anwender zulässig.
Notrufnummern: 0800 181 7059 (CHEMTREC Deutschland, gebührenfrei, 24 h), +49 (0) 69 643 508 409 (CHEMTREC aus dem Ausland, 24 h).
Haftung
Haftung
Unterschiedliche, insbesondere auch örtlich oder regional bedingte Einflussfaktoren können die Wirksamkeit des Produktes beeinflussen. Hierzu gehören z.B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Kulturpflanzensorten, Fruchtfolge, Behandlungstermine, Aufwandmengen, Mischungen mit anderen Produkten, die nicht unseren Angaben zur Mischbarkeit entsprechen, Auftreten wirkstoffresistenter Organismen, Spritztechnik usw. Unter besonders ungünstigen Bedingungen kann deshalb eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels oder eine Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden, für die der Hersteller oder Vertreiber keine Haftung übernimmt.Unsere Produkte werden mit äußerster Sorgfalt hergestellt und vor Verlassen des Werkes kontrolliert. Da die Anwendungsbedingungen nicht unserem Einfluss unterliegen, haften wir nur für gleich bleibende Qualität des Produktes. Das Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht.
Registrierte Marke
Mospilan®: reg. WZ Nippon SodaPAMIRA®: eingetragene Marke des Industrieverbandes Agrar e.V. (IVA)
Zulassungsinhaber: Nisso Chemical Europe GmbH Berliner Allee 42 D 40212 Düsseldorf
Vertriebspartner: Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG Stader Elbstraße 26 D 21683 Stade Telefon (04141) 9204-0