Trebon® 30 EC

Insektizid

Insektizid gegen Rapsglanzkäfer, Gefleckter Kohltriebrüssler, Rapsstängelrüssler und Kohlschotenrüssler im Raps, sowie Blattkäfer in Zierpflanzen

Vor Frost schützen. Vor Gebrauch gut schütteln. Verkauf nur an Sachkundige. Nur für den beruflichen Anwender.
Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.

UFI CODE:

7J73-T0SX-J00D-EQ9Q

Wirkungsweise

TREBON® 30 EC ist ein Insektizid mit Kontakt- und Fraßwirkung, das insbesondere gegen beißende Insekten eine gute Wirkung zeigt. TREBON® 30 EC wirkt sehr effektiv gegen Schädlinge und bekämpft aufgrund seiner Molekülstruktur auch Rapsglanzkäferpopulationen, die resistent gegenüber herkömmlichen Pyrethroiden sind. Aufgrund seines geringen Temperaturanspruches wirkt TREBON® 30 EC auch bei niedrigen Temperaturen, wie sie regelmäßig im zeitigen Frühjahr auftreten.


Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe) Etofenprox: 3A

Wirkungsspektrum

Nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 (alt: §18a PflSchG) genehmigte Anwendungen

Kulturen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
1. Raps (BRSNN)Rapsglanzkäfer, Rapsstängelrüssler, Gefleckter Kohltriebrüssler
2. Raps (BRSNN)Kohlschotenrüssler

NACH ARTIKEL 51 ABS. 1 DER VERORDNUNG (EG) NR. 1107/2009 (ALT: §18A PFLSCHG) GENEHMIGTE ANWENDUNGEN

Kulturen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
3. Zierpflanzen (3ORTC)Blattkäfer (1CHRYF, Chrysomelidae)

Anwendung

Anwendung

ACKERBAU

Pflanzenerzeugnisse:1. Raps (BRSNN)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Rapsglanzkäfer, Rapsstängelrüssler, Gefleckter Kohltriebrüssler
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Nach Erreichen der Schwellenwerte bzw. nach Warndiensthinweis
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: -
Zeitlicher Abstand in Tagen: 7
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 0,2 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 l/ha
Wartezeit: keine

Pflanzenerzeugnisse:2. Raps (BRSNN)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Kohlschotenrüssler
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Nach Erreichen der Schwellenwerte bzw. nach Warndiensthinweis
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: -
Zeitlicher Abstand in Tagen: 7
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 0,2 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 l/ha
Wartezeit: keine

Nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 (alt: §18a PflSchG) genehmigte Anwendungen



ZIERPFLANZENBAU

Pflanzenerzeugnisse:3. Zierpflanzen (3ORTC)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Blattkäfer (1CHRYF, Chrysomelidae)
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Zeitlicher Abstand in Tagen: mind. 7
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 0,2 l/ha
Wasseraufwandmenge: 1000 l/ha
Wartezeit: keine

Mischbarkeit/Technik

Ansetzen der Spritzbrühe

Brühebehälter mit ¾ der erforderlichen Wassermenge füllen und TREBON® 30 EC bei laufendem Rührwerk in den Tank geben. Dann die fehlende Wassermenge auffüllen. Spritzbrühenreste vermeiden. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als unbedingt gebraucht wird.

Technik

Wasseraufwandmenge: Mindestens 200 l/ha Wasser

Spritztechnik: Spritzgerät regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen. Gerät auslitern und den gewünschten Düsenausstoß kontrollieren. Spritzflüssigkeitsrest vermeiden. Spritztechnik und Wassermenge sollten in jedem Fall eine gründliche Benetzung aller zu behandelnden Pflanzenteile gewährleisten!

Reinigung

Die grobe Reinigung der Spritzen auf dem Feld vornehmen. Spritzgeräte und Spritzbrühenbehälter sofort nach dem Gebrauch gründlich reinigen. Hierfür hat sich z.B. das Produkt Agroclean® bewährt. Anfallendes Spülwasser nach der Gerätereinigung auf der vorher behandelten Fläche ausbringen.

Resistenzmanagement


Für die 1., 3. Indikation: Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.

Umweltverhalten

Nutzorganismen

SPe 8 - Bienengefährlich! Zum Schutz von Bienen und anderen bestäubenden Insekten nicht auf blühende Kulturen aufbringen. Nicht an Stellen anwenden, an denen Bienen aktiv auf Futtersuche sind. Nicht in Anwesenheit von blühenden Unkräutern anwenden.

Anwendungsbestimmung

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen

Zum Schutz von Gewässerorganismen durch Abschwemmung von abtragsgefährdeten Flächen ist in jedem Fall eine unbehandelte Pufferzone mit folgendem Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten, wobei eine Anwendung nur mit Pflanzenschutzgeräten bzw. -geräteteilen, die im Erlass des Bundesministeriums für Land- und Forstwirschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft vom 10.07.2001, GZ. 69.102/13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung, gelistet sind, zulässig ist:
BETROFFENE INDIKATIONEN:
-

ABSTANDSAUFLAGEN


EinsatzgebietAnwendungsartAbstand in mAbdriftminderungsklasse
AckerbauSpritzen 15 75%
AckerbauSpritzen 10 90%

Zum Schutz von Gewässerorganismen nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern anwenden. In jedem Fall ist eine unbehandelte Pufferzone mit folgendem Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten, wobei eine Anwendung nur mit Pflanzenschutzgeräten bzw. -geräteteilen, die im Erlass des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft vom 10.07.2001, GZ. 69.102/13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung, gelistet sind, zulässig ist:
BETROFFENE INDIKATIONEN:
-

ABSTANDSAUFLAGEN


EinsatzgebietAnwendungsartAbstand in mAbdriftminderungsklasse
AckerbauSpritzen 15 75%
AckerbauSpritzen 10 90%

SP 1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)


SPe 4 - Zum Schutz von Gewässerorganismen/Nichtzielpflanzen nicht auf versiegelten Oberflächen wie Asphalt, Beton, Kopfsteinpflaster (Gleisanlagen) bzw. in anderen Fällen, die ein hohes Abschwemmungsrisiko bergen, ausbringen.


SPe 8 - Bienengefährlich! Zum Schutz von Bienen und anderen bestäubenden Insekten nicht auf blühende Kulturen aufbringen. Nicht an Stellen anwenden, an denen Bienen aktiv auf Futtersuche sind. Nicht in Anwesenheit von blühenden Unkräutern anwenden.


Bei Vorliegen der in der Liste der abdriftmindernden Pflanzenschutzgeräte bzw. -geräteteile (Erlass des BMLFUW vom 10.07.2001, GZ. 69.102/13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung) genannten Voraussetzungen ist die Anwendung des jeweiligen, der Abdriftminderungsklasse entsprechenden reduzierten Mindestabstandes zu Oberflächengewässern zulässig.


Originalverpackung oder entleerte Behälter nicht zu anderen Zwecken verwenden.


Für Kinder und Haustiere unerreichbar aufbewahren.


Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.


Zum Schutz von Nicht-Ziel-Arthropoden/Pflanzen ist eine Abdrift in angrenzendes Nichtkulturland zu vermeiden und das Pflanzenschutzmittel in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzendem Nichtkulturland (ausgenommen Feldraine, Hecken und Gehölzinseln unter 3 m Breite sowie Straßen, Wege und Plätze) mit abtriftmindernder Technik (Abtriftminderungsklasse mind. 50% gemäß Erlass des BMLFUW vom 10.07.2001, GZ. 69.102/13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung) auszubringen.


Vorsicht, Pflanzenschutzmittel!


Eine nicht bestimmungsgemäße Freisetzung in die Umwelt vermeiden.


SONSTIGE AUFLAGEN UND HINWEISE
Mögliche Schäden an der Kultur liegen im Verantwortungsbereich des Anwenders. Vor dem Mitteleinsatz sind die Wirksamkeit und die Pflanzenverträglichkeit unter den betriebsspezifischen Bedingungen zu prüfen.
BETROFFENE INDIKATIONEN:
3 - Zierpflanzen (3ORTC)

Klassifikation des/der Wirkstoffe(s) gemäß Insecticide Resistance Action Committee (IRAC): Wirkmechanismus (IRAC GRUPPE): 3A

Anwendung nur in Beständen bis 50 cm Höhe.
BETROFFENE INDIKATIONEN:
3 - Zierpflanzen (3ORTC)

Insgesamt nicht mehr als 2 Anwendungen pro Jahr und Kultur, auch keine zusätzlichen Anwendungen mit anderen, diese(n) Wirkstoff(e) enthaltenden Mitteln.

Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.
BETROFFENE INDIKATIONEN:
1 - Raps (BRSNN), 3 - Zierpflanzen (3ORTC)


Erste Hilfe

Erste Hilfe Maßnahmen

Allgemeine Maßnahmen:
Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen. Vergiftungssymptome können erst nach vielen Stunden auftreten, deshalb nach einem Unfall Patient unter ärztlicher Überwachung für mindestens 48 Stunden.
Nach Einatmen:
Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Atemschwierigkeiten: Arzt/medizinischen Dienst konsultieren. Bei Atemstillstand künstlich beatmen. Keine Mund-zu-Mund-Beatmung anwenden. Sauerstoff oder, falls erforderlich, künstliche Beatmung.
Nach Verschlucken:
Mund ausspülen. Kein Erbrechen auslösen. Sofort einen Arzt rufen.
Nach Hautkontakt:
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt:
Sofort mit viel Wasser für mindestens 15 Minuten lang spülen, auch unter den Augenlidern. Kontaktlinsen entfernen. Unverzüglich Augenarzt aufsuchen.

Vergiftungsinformationszentrale: +43 1 406 43 43

Lagerung/Entsorgung/Hinweise

Lagerung

Lager und Transporttemperatur 0-40 C°.
Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren. Für Kinder und Haustiere unerreichbar aufbewahren. Getrennt von Lebensmitteln, Getränken, Futtermitteln und Genussmitteln aufbewahren. Nicht in der Nähe von Arzneimitteln oder Kosmetika lagern. Produkt an einem kühlen, gut belüfteten Ort im Originalbehälter aufbewahren. Vor übermäßiger Hitze und Kälte und direkter Sonneneinstrahlung schützen.

Entsorgung

Diesen Stoff und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Leere, gut gereinigte Packung geordneter Sammelstelle mit kontrollierter Übernahme übergeben.

Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm:

GHS05 , GHS07 , GHS08 , GHS09

Signalwort:

Gefahr

Gefahrenbestimmende Komponente:

Etofenprox

Gefahrenhinweise:

H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H362 Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise:

P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
P263 Berührung während Schwangerschaft und Stillzeit vermeiden.
P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P331 KEIN Erbrechen herbeiführen.
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Inhalt / Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.

Ergänzende Kennzeichnungselemente:

EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

Haftung

Haftung

Durch sorgfältige Prüfung ist erwiesen, dass das Produkt bei Einhaltung unserer Gebrauchsanleitung für die empfohlenen Zwecke geeignet ist. Da die Lagerung und Anwendung außerhalb unseres Einflusses liegen und wir nicht alle diesbezüglichen Gegebenheiten voraussehen können, schließen wir jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus der Lagerung und Anwendung aus. Wir haften für gleichbleibende Qualität des Produktes, das Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht. Die Anwendung des Produkts in Anwendungsgebieten, die nicht in der Gebrauchsanleitung beschrieben sind, insbesondere in anderen als den dort genannten Kulturen, ist von uns nicht geprüft. Dies gilt insbesondere für Anwendungen, die zwar von einer Zulassung oder Genehmigung durch die Zulassungsbehörde erfasst sind, aber von uns hier nicht empfohlen werden. Wir schließen deshalb jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus einer solchen Anwendung aus. Vielfältige, insbesondere auch örtlich oder regional bedingte, Einflussfaktoren können die Wirkung des Produktes beeinflussen. Hierzu gehören z.B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Kulturpflanzensorten, Fruchtfolge, Behandlungstermine, Aufwandmengen, Mischungen mit anderen Produkten, die nicht den obigen Angaben zur Mischbarkeit entsprechen, Auftreten wirkstoffresistenter Organismen (wie z. B. Pilzstämme, Pflanzen, Insekten), Spritztechnik etc. Unter besonders ungünstigen Bedingungen kann deshalb eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels oder eine Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden. Für solche Folgen kann der Hersteller oder Vertreiber keine Haftung übernehmen.

Registrierte Marke

Trebon® 30 EC: reg. WZ Mitsui Chemicals Agro, Inc. (Japan)
Agroclean®: reg. WZ Certis Belchim B.V.
Zulassungsinhaber und für die Endkennzeichnung verantwortlich: Certis Belchim B.V. Stadsplateau 16 NL 3521 AZ Utrecht Telefon +31 30 200 1200
+Hersteller: Certis Belchim B.V. Stadsplateau 16 NL 3521 AZ Utrecht
+Vertriebspartner: Certis Belchim B.V. Niederlassung Österreich Grazer Straße 34 / Top 3.4 AT 8200 Gleisdorf Telefax Beratungsnummer +43 3112 21381
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