Airone® SC

Fungizid

Die moderne "win-win" Kupferkombination in Wein, Kartoffeln, Hopfen, Zierpflanzen und Obstgehölzen

- Schnelle und langanhaltende Wirkung
- Hohe Regenfestigkeit
- Anwenderfreundliche Flüssigformulierung

Vor Frost schützen.
Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.

Wirkungsweise

Airone SC enthält die Wirkstoffe Kupferoxychlorid und Kupferhydroxid und kann gegen Falschen Mehltau an Wein, Hopfen und Kartoffeln (Krautfäule), gegen Echte Mehltaupilze, Cercospora-Arten, Gloeosporium, Rost und Pseudomonas syringae an Zierpflanzen sowie Monilinia, Kräuselkrankheit (Taphrina deformans), Narrentaschenkrankheit (Taphrina pruni) und Feuerbrand (Erwinia amylovora) an Obstgehölzen eingesetzt werden. Die Wirkstoffe in Airone SC haben reine Kontaktwirkung (sog. Multi-Site Wirkungsweise). Die Pilzsporen bzw. Bakterien nehmen bei Kontakt mit dem Spritzbelag Kupfer-Ionen auf, die die Enzym-Reaktionen blockieren. Die Krankheitserreger sterben ab.


Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe) Kupferoxychlorid: M1

Wirkungsspektrum

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
Apfel, Birne, QuitteFeuerbrand (Erwinia amylovora)
Aprikose, Pfirsich, Pflaume, Sauerkirsche, SüßkirscheMonilinia
HopfenFalscher Mehltau (Pseudoperonospora humuli)
KartoffelPhytophthora infestans
Pfirsich, PflaumeKräuselkrankheit (Taphrina deformans), Narrentaschenkrankheit (Taphrina pruni)
Weinrebe (Nutzung als Keltertraube)Falscher Mehltau (Plasmopara viticola)
ZierpflanzenCercospora-Arten, Echte Mehltaupilze, Gloeosporium, Pseudomonas syringae, Rost (Puccinia allii)

Anwendung

Hinweise zur sachgerechten Anwendung

Airone SC ist präventiv bei Infektionsgefahr bzw. Warndiensthinweis einzusetzen. Unter Beachtung der zugelassenen Anwendungsbestimmungen sollten Spritztechnik und Wassermengen eine gründliche Benetzung sicherstellen.

Anwendung

ACKERBAU

Pflanzenerzeugnisse:Kartoffel
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Phytophthora infestans
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von 5. Blatt (> 4 cm) am Hauptspross entfaltet bis Beeren des 1. Fruchtstandes (Hauptspross) sind ocker bis fahlbräunlich verfärbt
Anwendungszeitpunkt: bei Befallsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung:3
In der Kultur bzw. je Jahr: 3
im Abstand von 7 Tagen
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 3,1 l/ha
Wasseraufwandmenge: 600 bis 800 l/ha
Wartezeit: 7 Tage

HOPFENBAU

Pflanzenerzeugnisse:Hopfen
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Falscher Mehltau (Pseudoperonospora humuli)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von Ende des Längenwachstums bis Pflückreife: "Dolden" geschlossen; Lupulin goldgelb, Aroma ausgeprägt
Anwendungszeitpunkt: bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis BBCH39-89 der Kultur
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung:2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
im Abstand von 7-14 Tagen
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Aufwandmenge: bis BBCH 37: 3,31 l/ha
bis BBCH 55: 4,92 l/ha
über BBCH 55: 7,35 l/ha
Wasseraufwandmenge: bis BBCH 37 in 500 bis 900 l/ha
bis BBCH 55 in 900 bis 1300 l/ha
über BBCH 55 in 1300 bis 2000 l/ha
Wartezeit: 14 Tage

OBSTBAU

Pflanzenerzeugnisse:Apfel, Birne, Quitte
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Feuerbrand (Erwinia amylovora)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von Ende des Knospenschwellens (Blattknospen). Knospenschuppen heller gefärbt, z.T. stark behaart bis Ballonstadium: Mehrzahl der Blüten im Ballonstadium
Anwendungszeitpunkt: bei Befallsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung:2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
im Abstand von 14 Tagen
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Aufwandmenge: 1 l/ha und je m Kronenhöhe
Wasseraufwandmenge: 500 l/ha und je m Kronenhöhe
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).

Pflanzenerzeugnisse:Pfirsich, Pflaume
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Kräuselkrankheit (Taphrina deformans), Narrentaschenkrankheit (Taphrina pruni)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von Triebwachstum abgeschlossen; Laubblätter noch grün bis Geschlossene Einzelblüten am Knospengrund mit gestauchten Blütenstielen sichtbar. Grüne Hüllblätter leicht geöffnet
Anwendungszeitpunkt: bei Befallsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung:2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
im Abstand von 14 Tagen
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Aufwandmenge: 1,33 l/ha und je m Kronenhöhe
Wasseraufwandmenge: 500 l/ha und je m Kronenhöhe
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).

Pflanzenerzeugnisse:Aprikose, Pfirsich, Pflaume, Sauerkirsche, Süßkirsche
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Monilinia
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von Triebwachstum abgeschlossen; Laubblätter noch grün bis Geschlossene Einzelblüten am Knospengrund mit gestauchten Blütenstielen sichtbar. Grüne Hüllblätter leicht geöffnet
Anwendungszeitpunkt: bei Befallsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung:3
In der Kultur bzw. je Jahr: 3
im Abstand von 14 Tagen
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Aufwandmenge: 1,2 l/ha und je m Kronenhöhe
Wasseraufwandmenge: 500 l/ha und je m Kronenhöhe
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).

WEINBAU

Pflanzenerzeugnisse:Weinrebe (Nutzung als Keltertraube)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Falscher Mehltau (Plasmopara viticola)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von 3 Laubblätter entfaltet bis Fortschreiten der Beerenaufhellung (bzw. Beerenverfärbung)
Anwendungszeitpunkt: bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis BBCH13-83 der Kultur
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung:5
In der Kultur bzw. je Jahr: 5
im Abstand von 7 Tagen
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Aufwandmenge: Basisaufwand: 0,65 l/ha
ES 61: 1,3 l/ha
ES 71: 1,95 l/ha
ES 75: 2,6 l/ha
Wasseraufwandmenge: Basisaufwand: in maximal 400 l/ha
ES 61: in maximal 800 ll/ha
ES 71: in maximal 1200 l /ha
ES 75: in maximal 1600 l /ha
Wartezeit: 21 Tage

ZIERPFLANZENBAU

Pflanzenerzeugnisse:Zierpflanzen
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Cercospora-Arten, Echte Mehltaupilze, Gloeosporium, Pseudomonas syringae, Rost (Puccinia allii)
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: bei Befallsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 4
In der Kultur bzw. je Jahr: 4
im Abstand von 7-8 Tagen
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: Pflanzengröße bis 50 cm 2,8 l/ha
Wasseraufwandmenge: 600 l/ha
Wartezeit: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

Mischbarkeit/Technik

Mischbarkeit

Keine Mischung mit basischen Pflanzenschutz- bzw. Düngemitteln

Ansetzen der Spritzbrühe

Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als nötig.
Behälter restlos entleeren und gründlich spülen.
Spritztank zur Hälfte mit der erforderlichen Wassermenge füllen und Rührwerk einschalten.
Die benötigte Menge Airone SC zugeben und restliche Wassermenge einfüllen. Spritzflüssigkeit kontinuierlich rühren, Rührwerk auch während der Ausbringung nicht ausschalten

Reinigung

Das Ausbringungsgerät nach der Anwendung von Airone SC sorgfältig reinigen. Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis 1:10 mit Wasser verdünnen und auf der behandelten Fläche ausbringen. Innenwände mit einem Wasserstrahl abspritzen oder integrierte Reinigungsdüsen verwenden. Spritztank noch einmal mit klarem Wasser ausspülen und Spülflüssigkeit auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen. Die Reinigung mit Agroclean hat sich bewährt.
Spritzgeräte regelmäßig prüfen lassen!

Verträglichkeit

Kernobst: Berostung bei empfindlichen Sorten möglich (WP7371).
Zierpflanzen: Nach derzeitigen Erkenntnissen ist Airone SC in allen Arten/Sorten verträglich. Bei Verdacht auf eine Unverträglichkeit bzw. Schädigung empfiehlt sich zuvor ein Test mit einer kleinen Pflanzenanzahl.

Umweltverhalten

Nutzorganismen

NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN2002 Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN134 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
Für die Anwendung in Wein, Kern-und Steinobst gilt:
NN234 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
Für die Anwendung in Hopfen gilt:

Wasserorganismen

NW262 Das Mittel ist giftig für Algen. NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

Anwenderschutz


Hinweise für den sicheren Umgang

SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SB199 Wenn das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder selbstfahrenden Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann sind nur Fahrzeuge, die mit geschlossenen Überdruckkabinen (z. B. Kabinenkategorie 3, wenn keine Atemschutzgeräte oder partikelfiltrierenden Masken benötigt werden oder Kabinenkategorie 4, wenn gasdichter Atemschutz erforderlich ist (gemäß EN 15695-1 und -2)) ausgestattet sind, geeignet, um die persönliche Schutzausrüstung bei der Ausbringung zu ersetzen. Während aller anderen Tätigkeiten außerhalb der Kabine ist die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Um die Kontamination des Kabineninnenraumes zu vermeiden, ist es nicht erlaubt, die Kabine mit kontaminierter persönlicher Schutzausrüstung zu betreten (diese sollte in einer entsprechenden Vorrichtung aufbewahrt werden). Kontaminierte Handschuhe sollten vor dem Ausziehen abgewaschen werden, beziehungsweise sollten die Hände vor Wiederbetreten der Kabine mit klarem Wasser gereinigt werden.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SF276-21ZB Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 21 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
SF276-28HO Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Hopfen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
SF276-28WE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Weinbau lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
SF276-28OS Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.

Anwendungsbestimmung

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen

Für die Anwendung in Hopfen gilt: (NT620-2) Die maximale Gesamtaufwandmenge von 3000 g Reinkupfer pro Hektar und Jahr darf auf derselben Fläche - mit Ausnahme von 4000 g Reinkupfer pro Hektar und Jahr im Hopfenbau und im Weinbau - auch in Kombination mit anderen Kupfer enthaltenden Pflanzenschutzmitteln nicht überschritten werden.
reduzierter Abstand: 90% 15 m


(NT621-1) In einem Fünfjahreszeitraum (der das aktuelle Jahr und die vorausgegangenen vier Kalenderjahre umfasst) darf in der Summe eine Gesamtaufwandmenge von 17.500 g Reinkupfer pro Hektar im Weinbau nicht überschritten werden.


(NT622) In den Jahren, in denen eine Gesamtaufwandmenge von 3.000 g Reinkupfer pro Hektar im Weinbau überschritten wird, ist dies unter Angabe der tatsächlich verwendeten Menge und der Größe der behandelten Rebfläche flächengenau der zuständigen Behörde des Landes bis zum 30. November des jeweiligen Jahres zu melden.


(NT623) Im Weinbau sind die Gesamtaufwandmengen je Hektar und Jahr flächengenau in geeigneter Form zu dokumentieren; die Aufzeichnungen sind mindestens 5 Jahre aufzubewahren.


(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.


Für die Anwendung im Weinbau gilt: (NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstände: 50% 10 m, 75% 10 m, 90% 5 m


Für die Anwendung im Weinbau gilt: (NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
20 m


Für die Anwendung in Hopfen gilt: (NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der
jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.


(NW607-1 ) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.


Für die Anwendung in Kartoffeln gilt: (NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstände: 50% 5 m, 75% *, 90% *


Für die Anwendung in Kartoffeln gilt: (NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
5 m


Für die Anwendung in Zierpflanzen gilt:
(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstände: 50% 10 m, 75% 10 m, 90% 5 m


Für die Anwendung in Zierpflanzen gilt: (NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
20 m


Für die Anwendung in Apfel, Quitte, Birne gilt: (NW607-1 ) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von
50.000 Euro geahndet werden.
Abstand: 75 % : 20m, 90 % : 15m


Für die Anwendung in Steinobst gilt: (NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der
jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.


Für die Anwendung in Steinobst gilt: (NW607-1 ) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro
geahndet werden.
Abstand: 90 % : 15m


Erste Hilfe

Erste Hilfe Maßnahmen

Erste Hilfe / Hinweise für den Arzt:
- Nach Einatmen: Betroffenen an die frische Luft bringen und warm und ruhig halten
- Nach Verschlucken: Unter KEINEN Umständen Erbrechen auslösen! SOFORT einen ARZT aufsuchen.
- Nach Hautkontakt: Mit viel Wasser und Seife waschen.
- Nach Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser ausspülen und ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Lagerung/Entsorgung/Hinweise

Lagerung

Lagerklasse 12 (nach TRGS 510). Frostfrei lagern und transportieren.
Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren. Getrennt von Lebensmitteln, Getränken,
Futtermitteln und Genussmitteln aufbewahren. Nicht in der Nähe von Arzneimitteln oder Kosmetika lagern. Produkt an einem kühlen, gut belüfteten Ort im Originalbehälter aufbewahren.
Vor übermäßiger Hitze und Kälte und direkter Sonneneinstrahlung schützen.

Entsorgung

Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA® sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA® mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm:

GHS09

Signalwort:

Achtung

Gefahrenhinweise:

H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise:

P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501 Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.

Ergänzende Kennzeichnungselemente:

EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
EUH 208-0215 Enthält 1,3,5-Triazin-1,3,5 (2H,4H,6H)-triethanol. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.

Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage für berufsmäßige Verwender erhältlich.

Notrufnummer: Carechem 24: +49 (0) 89 220 61012.

Haftung

Haftung

Durch sorgfältige Prüfung ist erwiesen, dass das Produkt bei Einhaltung unserer Gebrauchsanleitung für die empfohlenen Zwecke geeignet ist. Da die Lagerung und Anwendung außerhalb unseres Einflusses liegen und wir nicht alle diesbezüglichen Gegebenheiten voraussehen können, schließen wir jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus der Lagerung und Anwendung aus. Wir haften für gleichbleibende Qualität des Produktes, das Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht. Die Anwendung des Produkts in Anwendungsgebieten, die nicht in der Gebrauchsanleitung beschrieben sind, insbesondere in anderen als den dort genannten Kulturen, ist von uns nicht geprüft. Dies gilt insbesondere für Anwendungen, die zwar von einer Zulassung oder Genehmigung durch die Zulassungsbehörde erfasst sind, aber von uns hier nicht empfohlen werden. Wir schließen deshalb jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus einer solchen Anwendung aus. Vielfältige, insbesondere auch örtlich oder regional bedingte, Einflussfaktoren können die Wirkung des Produktes beeinflussen. Hierzu gehören z.B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Kulturpflanzensorten, Fruchtfolge, Behandlungstermine, Aufwandmengen, Mischungen mit anderen Produkten, die nicht den obigen Angaben zur Mischbarkeit entsprechen, Auftreten wirkstoffresistenter Organismen (wie z. B. Pilzstämme, Pflanzen, Insekten), Spritztechnik etc. Unter besonders ungünstigen Bedingungen kann deshalb eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels oder eine Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden. Für solche Folgen kann der Hersteller oder Vertreiber keine Haftung übernehmen.

Registrierte Marke

Airone®: reg. Marke der ISAGRO S.p.A.
Pamira®: eingetragene Marke des Industrieverbandes Agrar e.V. (IVA)
Agroclean®: reg. Marke der Certis Belchim B.V.
Zulassungsinhaber: Gowan Crop Protection Limited Highlands HouseBasingstoke Road Spencers Wood GB RG7 1NT Reading Berkshire
Hersteller: Gowan Crop Protection Limited Highlands HouseBasingstoke Road Spencers Wood GB RG7 1NT Reading Berkshire
Vertriebspartner: Certis Belchim B.V. Niederlassung DeutschlandPelikanplatz 3 D 30177 Hannover Telefon 0511- 59 29 5800 Telefax Beratungsnummer 0800 8300 301
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