Promalin®

Wachstumsregler

Wachstumsregler zur Förderung von Fruchgröße und -ansatz in Apfel und Birne
- Förderung des Fruchtansatzes
- Verbesserung der Fruchtqualität
- Berostungsmindernd
- Schalenglättend

Vor Frost schützen.
Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.

Wirkungsweise

Promalin enthält zwei natürlich vorkommende Pflanzenwachstumsregulatoren Gibberellinsäure 4 und 7 (GA4+7), die eine Zellvergrößerung und -dehnung bewirken, und 6-Benzyladenin (6-BA), das die Zellteilung fördert. Promalin kann zur Minderung der Fruchtberostung und Förderung der Fruchtgröße in Apfel, sowie zur Förderung des Fruchtansatzes in Birnen angewendet werden.


Wirkungsspektrum

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
Apfel, Pflanzkultur (Ertragsanlagen)Förderung der Fruchtgröße, Minderung der Fruchtberostung
Birne, Pflanzkultur (Ertragsanlagen)Förderung des Fruchtansatzes

Anwendung

Hinweise zur sachgerechten Anwendung

Eine langsame Antrocknung des Spritzbelages, sowie wüchsige Witterung erhöhen die Aufnahme und Umsetzung der Wirkstoffe im Pflanzengewebe. Daher sollten für eine optimale Wirkung Temperaturen zwischen 15 °C und 30 °C vorherrschen. Eine Behandlung bei geringer Luftfeuchtigkeit (< 40 %) und windigen Wetterbedingungen sollte generell vermieden werden.

Anwendung

OBSTBAU

Pflanzenerzeugnisse:Apfel, Pflanzkultur (Ertragsanlagen)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Förderung der Fruchtgröße, Minderung der Fruchtberostung
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von Vollblüte: mind. 50 % der Blüten geöffnet, erste Blütenblätter fallen ab bis Zweiter Fruchtfall
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 4
In der Kultur bzw. je Jahr: 4
Abstand: 7 bis 12 Tag(e)
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,25 l/ha und je m Kronenhöhe
Wasseraufwandmenge: 500 l/ha und je m Kronenhöhe
Zur Berostungsminderung ist der empfohlene Anwendungszeitpunkt ab Vollblüte bis zu 21 Tage nach Vollblüte. Zur Förderung der Fruchtgröße ist der empfohlene Anwendungszeitpunkt ab 50 % der Blüten geöffnet bis zu 14 Tage nach Vollblüte.
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).

Pflanzenerzeugnisse:Birne, Pflanzkultur (Ertragsanlagen)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Förderung des Fruchtansatzes
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von Rotknospenstadium: Blütenstiele strecken sich, Kelchblätter sind leicht geöffnet; Blütenblätter gerade erkennbar bis abgehende Blüte: Mehrzahl der Blütenblätter abgefallen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Abstand: mindestens 2 Tag(e)
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,125 l/ha und je m Kronenhöhe
Wasseraufwandmenge: mind 500 l/ha und je m Kronenhöhe
Zur Förderung des Fruchtansatzes ist der empfohlene Anwendungszeitpunkt ab 20 % der Blüten geöffnet bis Vollblüte.
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).

Mischbarkeit/Technik

Ansetzen der Spritzbrühe

Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als nötig. Behälter restlos entleeren.
Spritztank zur Hälfte mit der erforderlichen Wassermenge füllen und Rührwerk einschalten. Die benötigte Menge Promalin zugeben und restliche Wassermenge einfüllen. Rührwerk auch während der Ausbringung nicht ausschalten.

Reinigung

Das Ausbringungsgerät nach der Anwendung von Promalin sorgfältig reinigen. Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis 1:10 mit Wasser verdünnen und auf der behandelten Fläche ausbringen. Innenwände mit einem Wasserstrahl abspritzen oder integrierte Reinigungsdüsen verwenden. Spritztank noch einmal mit klarem Wasser ausspülen und Spülflüssigkeit auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen.
Spritzgeräte regelmäßig prüfen lassen!

Verträglichkeit

Nach einer Behandlung mit Gibberellinen ist eine Förderung des Triebwachstums und eine Verminderung der Blütenanzahl im auf die Behandlung folgenden Jahr nicht auszuschließen.
Die Anwendung von Wachstumsregulatoren kann in Abhängigkeit von Art und Sorte der Kulturpflanzen sowie von äußeren Rahmenbedingungen unerwünschte Nebenwirkungen mit sich bringen. Regionale Empfehlungen der Fachberatung und Sortenempfindlichkeiten beachten.

Umweltverhalten

Nutzorganismen

NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN1002 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

Wasserorganismen

NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.

Gewässerschutz

NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Anwenderschutz


Hinweise für den sicheren Umgang

SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.

Anwendungsbestimmung

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen

(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.


Erste Hilfe

Erste Hilfe Maßnahmen

Nach Einatmen: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
Nach Verschlucken: Bei unwohlsein Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.
Nach Hautkontakt: Haut mit viel Wasser abwaschen.
Nach Augenkontakt: Augen vorsorglich mit Wasser ausspülen.Symptomatisch behandeln.

Lagerung/Entsorgung/Hinweise

Entsorgung

Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA® sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA® mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Kennzeichnung gemäß CLP

Das Produkt entspricht nicht den Kriterien für die Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008(CLP).

Piktogramm:

entfällt

Signalwort:

entfällt

Gefahrenhinweise:

entfallen

Sicherheitshinweise:

P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
P284 [Bei unzureichender Belüftung] Atemschutz tragen.
P501 Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.

Ergänzende Kennzeichnungselemente:

EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.

Haftung

Haftung

Durch sorgfältige Prüfung ist erwiesen, dass das Produkt bei Einhaltung unserer Gebrauchsanleitung für die empfohlenen Zwecke geeignet ist. Da die Lagerung und Anwendung außerhalb unseres Einflusses liegen und wir nicht alle diesbezüglichen Gegebenheiten voraussehen können, schließen wir jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus der Lagerung und Anwendung aus. Wir haften für gleichbleibende Qualität des Produktes, das Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht. Die Anwendung des Produkts in Anwendungsgebieten, die nicht in der Gebrauchsanleitung beschrieben sind, insbesondere in anderen als den dort genannten Kulturen, ist von uns nicht geprüft. Dies gilt insbesondere für Anwendungen, die zwar von einer Zulassung oder Genehmigung durch die Zulassungsbehörde erfasst sind, aber von uns hier nicht empfohlen werden. Wir schließen deshalb jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus einer solchen Anwendung aus. Vielfältige, insbesondere auch örtlich oder regional bedingte, Einflussfaktoren können die Wirkung des Produktes beeinflussen. Hierzu gehören z.B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Kulturpflanzensorten, Fruchtfolge, Behandlungstermine, Aufwandmengen, Mischungen mit anderen Produkten, die nicht den obigen Angaben zur Mischbarkeit entsprechen, Auftreten wirkstoffresistenter Organismen (wie z. B. Pilzstämme, Pflanzen, Insekten), Spritztechnik etc. Unter besonders ungünstigen Bedingungen kann deshalb eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels oder eine Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden. Für solche Folgen kann der Hersteller oder Vertreiber keine Haftung übernehmen.

Registrierte Marke

Promalin®: reg. Marke der Valent BioSciences LLC
Pamira®: eingetragene Marke des Industrieverbandes Agrar e.V. (IVA)

Hersteller: Valent BioSciences LLC 1910 Innovation Way, Suite 100 USA IL 60048 Libertyville Telefon 1-800-323-9597
Vertriebspartner: Certis Belchim B.V. Niederlassung DeutschlandPelikanplatz 3 D 30177 Hannover Telefon 0511- 59 29 5800 Telefax Beratungsnummer 0800 8300 301
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