DIABOLO®

Fungizid

Wasserlösliche Kartoffelbeize zur Bekämpfung von Silberschorf, Fusarium-Lagerfäule und Phomafäule an Pflanzkartoffeln

diabolo® - Damit haben Sie mehr auf Lager!

- Erfasst alle wichtigen Lagerkrankheiten
- Optimale Verteilung der Tröpfchen auf der Knolle
- Einfache Anwendung
- Auch gegen Thiabendazol-resistente Stämme


Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.

UFI CODE:

6M09-T0RF-F000-HNM5

Wirkungsweise

Diabolo ist eine wasserlösliche Kartoffelbeize zur Bekämpfung von Silberschorf, Fusarium-Arten und Trockenfäule an Pflanzkartoffeln. Diabolo wird, bei der Einlagerung oder während des Sortierens von Juli bis März, auf die Pflanzkartoffeln gespritzt.


Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe) Enthält ca. 13 g/L Natriumhydroxid zur Regulierung des pH-Wertes: G1

Wirkungsspektrum

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
PflanzkartoffelnSilberschorf (Helminthosporium solani), Fusarium-Arten, Trockenfäule (Phoma exigua)

Anwendung

Anwendung

ACKERBAU

Pflanzenerzeugnisse:Pflanzkartoffeln
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Silberschorf (Helminthosporium solani), Fusarium-Arten, Trockenfäule (Phoma exigua)
Anwendungsbereich: Lager
Anwendungszeitpunkt: Sofort nach der Ernte während des Einbringens in den Lagerraum oder während des Sortierens von Juli bis März
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 150 ml/t
Wasseraufwandmenge: maximal 2 l/t
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
Sonstige Hinweise: Maximaler Mittelaufwand: 1,05 l/ha (entsprechend maximal 7 t Saatkartoffeln pro ha)
VV211 Behandelte Kulturen nicht als Lebens- oder Futtermittel verwenden, auch nicht nach Verschnitt mit unbehandeltem Erntegut.

Mischbarkeit/Technik

Ansetzen der Spritzbrühe

Zur Aufwandmenge von Diabolo kann bis max. 2 l Wasser je t Kartoffeln zugesetzt werden (max. Verhältnis 1:13), als besonders günstig hat sich eine Verdünnung von 1: 1 (150 ml Diabolo + 150 ml Wasser) erwiesen. Entscheidend ist, dass die Kartoffeln ca. 3 Sekunden mit der Diabolo-Lösung besprüht werden, um eine ausreichende und gleichmäßige Benetzung zu gewährleisten. Bandgeschwindigkeit und Düsendurchfluss müssen so gewählt werden, dass die Aufwandmenge von 150 ml Diabolo je t Kartoffeln ausgebracht wird.

Technik

Diabolo wird mit einem auf dem Förderband oder Rollentisch montierten Spezialgerät (ULV-Sprühgerät, z.B. Mafex-Sprühgerät) bei der Einlagerung oder während des Sortierens von Juli bis März appliziert.
Folgende Punkte sollten bei der Anwendung beachtet werden, um eine optimale Verteilung von Diabolo auf den Kartoffeln zu gewährleisten:
- Diabolo am Anfang des Förderbandes applizieren.
- Spezialgerät für ein sehr feines Tropfenspektrum einsetzen.
- Sprühnebel möglichst vor Wind schützen.
- Abdrift in die nähere Umgebung vermeiden. Spritzzone mit Folie abdecken.

Reinigung

Spritzgerät und -leitungen nach Gebrauch gründlich mit Wasser reinigen. Die Reinigung mit Agroclean® hat sich bewährt.

Umweltverhalten

Nutzorganismen

NB663 Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3). NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.

Wasserorganismen

NW262 Das Mittel ist giftig für Algen. NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

Gewässerschutz

NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßen

Anwenderschutz


Hinweise für den sicheren Umgang

SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie \"Persönliche Schutzausrüstung bei beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln\" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS120 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS510 Kopfhaube mit Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS520 Kopfhaube mit Gesichtsschutz tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS620 Gummischürze tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
ST1102 Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Umgang mit dem unver
ST1203 Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen bei der Ausbringung/Handh
VA212 Anwender dürfen nicht mehr als 135 Tonnen Kartoffeln pro Arbeitstag behandeln. Bei der Arbeit nicht rauchen, essen oder trinken. Von Nahrungsmitteln und Getränken fernhalten. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Dämpfe nicht einatmen.

Erste Hilfe

Erste Hilfe Maßnahmen

Allgemeine Hinweise
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
Nach Einatmen
Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Nach Hautkontakt
Kontaminierte Kleidung ausziehen. Mit viel Wasser waschen. Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.
Nach Augenkontakt
Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Lassen Sie das Wasser nicht in Richtung des nicht betroffenen Auges laufen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Nach Verschlucken
Mund ausspülen. GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.

Lagerung/Entsorgung/Hinweise

Lagerung

Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Vor Frost schützen.
Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern.

Entsorgung

Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA® sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA® mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm:

GHS05 , GHS08 , GHS09

Signalwort:

Gefahr

Gefahrenbestimmende Komponente:

1-(2-Allyloxy)-2-(2,4-dichlorphenyl)-1H-imidazol
Imazalil (ISO)
Schwefelsäure

Gefahrenhinweise:

H318 Verursacht schwere Augenschäden.
H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise:

P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P308+P311 BEI Exposition oder falls betroffen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501 Inhalt/Behälter gemäß lokalen und nationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.

Ergänzende Kennzeichnungselemente:

EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.

Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage für berufsmäßige Verwender erhältlich.

Notrufnummer: Carechem 24: +49 (0) 89 220 61012.

Haftung

Haftung

Da die Anwendung des Mittels und die während der Anwendung herrschenden Gegebenheiten, z. B. das Wetter, außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir nur eine Haftung für gleichbleibende Beschaffenheit.

Registrierte Marke

PAMIRA®: reg. IVA (Industrieverband Agrar)
DIABOLO®: reg. WZ Certis Belchim B.V.
Zulassungsinhaber: Certis Belchim B.V. Stadsplateau 16 NL 3521 AZ Utrecht Telefax Notrufnummer +49 89 220 61012

Vertriebspartner: Certis Belchim B.V., Niederlassung Deutschland Pelikanplatz 3 D 30177 Hannover Telefon 0511- 59 29 5800 Telefax Beratungsnummer 0800 8300 301
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